Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 17508
Eingetragen
17.1.2001
Branche
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tSonstige Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
a) der Betrieb einer KfZ-Reparaturwerkstatt aller Art und Umfang, b) die Vermietung von Kraftfahrzeugen.

Historie

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Management

NameRolle
Helmut Bernd Weber
seit 9.4.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Car Point GmbH

Taucha

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.632,50 3.549,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 2.632,00 3.548,50
B. Umlaufvermögen 60.057,78 59.221,31
I. Vorräte 11.275,58 8.964,54
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 45.764,31 30.526,94
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.017,89 19.729,83
C. Rechnungsabgrenzungsposten 514,28 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 63.204,56 62.770,31

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 41.822,64 31.428,80
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 6.428,80 4.262,18
III. Jahresüberschuss 10.393,84 2.166,62
B. Rückstellungen 6.873,53 3.300,00
C. Verbindlichkeiten 14.508,39 28.041,51
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 14.508,39 28.041,51
Bilanzsumme, Summe Passiva 63.204,56 62.770,31

Anhang


I. BILANZIERUNGSMETHODEN


Der Jahresabschluss ist unter Anwendung der Bilanzvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.


Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Artikel 67 Ab. 8 EGHGB nicht angepasst.


Die unter der Position  Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesenen Forderungen an verbundene Unternehmen wurden in die Position Forderungen gegen verbundene Unternehmen umgegliedert. Der Vorjahresausweis wurde in Höhe von EUR 7.677,29 angepasst.


Die unter der Position  Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesenen Forderungen an verbundene Unternehmen wurden in die Position Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen umgegliedert. Der Vorjahresausweis wurde in Höhe von EUR 13.465,14 angepasst.


1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.


2) Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. § 246 Abs. 2 HGB wurde hinsichtlich der Mindestverrechnung beachtet.


3) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.


4) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.


II. BEWERTUNGSMETHODEN


Die Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.


1) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein (§ 252 I Nr. 1 HGB).

2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen (§ 252 I Nr. 2 HGB).

3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet (§ 252 I Nr. 3 HGB).

4) Es wird vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind (§ 252 I Nr. 4 HGB).

5) Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind (§ 252 I Nr. 4 HGB).

6) Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht abgegrenzt
 (§ 252 I Nr. 5 HGB).

7) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind grundsätzlich beibehalten, soweit nicht zwingend Anpassungen aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erforderlich waren.


III. ANGEWANDTE BEWERTUNGS- UND BILANZIERUNGSMETHODEN


BESTANDSNACHWEISE


Das Inventar ist nach den Vorschriften des § 240 I HGB aufgestellt worden.


a) Das Anlagevermögen wird in einem Anlagenverzeichnis geführt.


b) Die Forderungen sind in Saldenlisten nachgewiesen.


c) Die Geldbestände sind aus dem Kassenbuch ersichtlich sowie durch Bestätigungen der Banken nachgewiesen.


d) Die sonstigen Vermögensgegenstände sind genau aufgezeichnet.


e) Die Schulden sind in Saldenlisten sowie Bestätigungen der Banken nachgewiesen.


IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE


Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.


SACHANLAGEVERMÖGEN


Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Bei der Bemessung der Nutzungsdauer stellen wir auf die betrieblichen Erfahrungen ab.


VORRATSVERMÖGEN


Vorräte sind höchstens zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bewertet. Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Waren und fertigen Erzeugnissen sind Bestandsrisiken, die sich aus der Dauer der Lagerhaltung, einer geminderten Verwertbarkeit, niedrigeren Reproduktionskosten oder gesunkenen Wiederbeschaffungs- bzw. Verkaufspreisen ergeben, durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.


FORDERUNGEN/SONSTIGES UMLAUFVERMÖGEN


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken. Einzelrisiken werden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt.


SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN


Passivierungspflichtige Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen.


VERBINDLICHKEITEN


Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.


HAFTUNGSVERHÄLTNISSE AUS NICHT BILANZIERTEN VERBIND- LICHKEITEN


Es besteht ein gemeinsamter Haftungsverbund gegenüber Kreditgebern innerhalb der Auto Center Weber Gruppe.


GLIEDERUNG


Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden.


Die in § 266 II + III HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.


Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.


Die in § 275 II + III HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

IV. SONSTIGE PFLICHTANGABEN


MITGLIEDER DES GESCHÄFTSFÜHRUNGSORGANS


Geschäftsführer ist: Herr Bernd Weber


FORDERUNGEN UND VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER
GESELLSCHAFTERN (§ 42 ABS. 3 GMBHG)


Gegenüber dem Gesellschafter bestehen folgende Forderungen und Verbindlichkeiten:

Forderungen  Euro 27.212,32 Verbindlichkeiten  Euro   1.215,57

mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr.


V. ANLAGENSPIEGEL


Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.


Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.


Die Nutzungsdauer der einzelnen Gegenstände des Anlagevermögens wurde anhand der  betrieblichen Erfahrungen geschätzt.


Die einzelnen Wirtschaftsgüter sind in einer Anlagenkartei nachgewiesen.


VI. UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES


Car Point GmbH


Bernd Weber

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.05.2011 festgestellt.

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