A-Drive
Technology GmbH
Taunusstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
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31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
2,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
612.188,05 |
702.197,64 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.820,67 |
72.638,60 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
605.367,38 |
629.559,04 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
887.996,61 |
845.625,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.500.184,66 |
1.547.824,94 |
Passiva
|
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31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
325.000,00 |
325.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.170.625,30 |
1.253.541,51 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
42.371,31 |
-82.916,21 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
887.996,61 |
845.625,30 |
| B.
Rückstellungen |
76.500,00 |
126.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.423.684,66 |
1.421.324,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.500.184,66 |
1.547.824,94 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der A-Drive Technology GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht:
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A-Drive Technology GmbH
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Firmensitz laut
Registergericht:
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Taunusstein
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Registereintrag:
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Handelsregister
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Registergericht:
|
Wiesbaden
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Register-Nr.:
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HRB 16680
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Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
des am 1. Mai 2019 eröffneten Insolvenzverfahrens
sowie der unmittelbaren Einstellung des
Geschäftsbetriebs beachtet. Die Bewertung erfolgte
demnach durchgängig zu Liquidationswerten. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandte Bewertungsmethode
wurde daher beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. So weit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag
entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Im Berichtszeitraum erfolgte die
vollständige Verwertung der immateriellen
Vermögensgegenstände.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Im
Berichtszeitraum erfolgte die vollständige Verwertung
des Sachanlagevermögens.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurde allen erkennbaren
Risiken durch entsprechende Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren und ungewissen
Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten
sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den
einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1,- € (Vorjahr: 2,-
€).
Sonstige Angaben
Am Bilanzstichtag waren keine Arbeitnehmer mehr
beschäftigt. Die verbliebenen Arbeitnehmer sind zum
31. August 2019 aus dem Unternehmen ausgeschieden.
Geschäftsführung
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Mai
2019 ging die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in
Hinblick auf das zur Insolvenzmasse gehörende
Vermögen auf den Insolvenzverwalter Dr. Jürgen
Blersch, Wiesbaden, über.
Insolvenzverwaltung
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über
das Vermögen der A-Drive Technology GmbH am
1. Mai 2019 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen
Blersch, Wiesbaden, zum Insolvenzverwalter bestellt.
Die weitere Abwicklung des Insolvenzverfahrens wird
geprägt werden durch die Prüfung sowie ggf.
gerichtliche Geltendmachung und den Einzug weiterer
Ansprüche u. a. aus Insolvenzanfechtung.
Zur voraussichtlichen Verfahrensdauer und zu einer
Quotenaussicht für nicht nachrangige
Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO
können vor diesem Hintergrund keine zuverlässigen
Prognosen abgegeben werden.
Wiesbaden
, den 21. Juni 2021
Dr. Jürgen Blersch
Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter
über das Vermögen der
A-Drive Technology GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2021 festgestellt.
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