Mobility
Service GmbH
Paderborn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.879,00 |
16.524,00 |
| I.
Sachanlagen |
13.879,00 |
16.524,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
93.667,19 |
33.966,43 |
| I.
Vorräte |
24.308,82 |
7.630,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
58.779,78 |
25.995,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.578,59 |
341,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
496,00 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
5.067,77 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
113.109,96 |
50.490,43 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
3.323,90 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
21.676,10 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.391,67 |
21.676,10 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
5.067,77 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
1.270,87 |
| C.
Verbindlichkeiten |
113.109,96 |
45.895,66 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
35.897,47 |
16.804,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
77.212,49 |
29.091,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
113.109,96 |
50.490,43 |
Anhang
Mobility Service GmbH
ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde nach den
Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches
unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der
§§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung
der besonderen Ansatzvorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 268 ff. HGB) erstellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Die Angabe der Vorjahreswerte sind der Bilanz zu
entnehmen.
BEWERTUNGSMETHODEN
Aktivseite der Bilanz
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten,
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Skonti bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen
Höchstsätzen.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden gem.
§6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen wurde im Jahr
des Zugangs ein Abgang unterstellt.
Die Entwicklung der einzelnen Positionen des
Anlagevermögens ist dem Anlagegitter zu entnehmen.
Dort ist auch die Abschreibung des laufenden
Geschäftsjahres in einer der Gliederung des
Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung
angegeben.
Finanzanlagen
Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Vorräte
Warenbestände sind unter Beachtung des strengen
Niederwertprinzips zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung notwendiger Abschläge bewertet.
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert
angesetzt.
Bei den Forderungen ist eine Pauschalwertberichtigung
abgesetzt, die dem allgemeinen Ausfallrisiko Rechnung
trägt.
Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten wurden entsprechend des
§ 250 Abs. 1 HGB gebildet.
Passivseite der Bilanz
Eigenkapital
Die Gesellschaft ist buchmäßig
überschuldet.
Es liegen Gesellschafter-Darlehen der
Gesellschafterin Frau Birgit Hortmann in Höhe von
50.900,00 € vor.
In Höhe von 50.900,00 € wurde von der
Gesellschafterin der Rangrücktritt erklärt.
Somit ist die Gesellschaft nicht mehr
überschuldet.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Verbindlichkeiten sind mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Uwe Hortmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.07.2021 festgestellt.
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