Beteiligungsgesellschaften
Co-Design GmbHLiquidiert
Industriestraße 18, 96317 Kronach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Werner Suchy seit 13.9.2012 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Co-Design GmbHKulmbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI . Allgemeines Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Absatz 1 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrund-sätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§ 265 Abs. 1 und 2, § 266 ff HGB). Von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. II. Pflichtangaben Bilanzierung- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachan-lagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenunter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Ver-mögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB)Bei den immateriellen Ver-mögensgegenständen erfolgte die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter wurden linear und degressiv abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1000 mit 20% abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 HGB) Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaf-fungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§253 Abs. 4 HGB). Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§256 Abs. 1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den Verbrauch nach der eingesetzten Lagertechnik den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§255 Abs. 2 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§253 Abs. 1 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der ver-gangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Sonstige Pflichtangaben Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren oder solche, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind. Der Personalaufwand des Geschäftsjahres ist nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB gegliedert. Vorschüsse und Kredite wurden nicht gewährt. Die Gesellschaft oder eine für Rechnung der Gesellschaft handelnde Person ist nicht mit mindestens einem Fünftel an anderen Unternehmen beteiligt. Die Gesellschaft ist kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eines anderen Unternehmens.
Werner Suchy Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.06.2011 |
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