dentis-Beteiligungs GmbHLiquidiert

33014 Bad Driburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRB 6859
Eingetragen
21.5.2004
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaftenVermittlungstätigkeiten für die Vermietung und das Leasing von sonstigen beweglichen Sachen und nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgütern
Gegenstand
Erbringen von Serviceleistungen für kleinere und mittlere Unternehmen durch wirtschaftliche Beratung. Überlassen von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern. Kapitalbeteiligungen.

Historie

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Management

NameRolle
Andre Klarholz
seit 22.6.2016
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

dentis Beteiligungs GmbH

Bad Driburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 29.658,00 40.437,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 29.337,00 40.116,00
III. Finanzanlagen 320,00 320,00
B. Umlaufvermögen 30.413,33 9.111,40
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.413,33 9.111,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 59,97 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 2.683,75
Bilanzsumme, Summe Aktiva 60.131,30 52.232,15

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 2.530,02 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. eingefordertes Kapital 25.000,00 25.000,00
III. Verlustvortrag 27.683,75 32.968,42
IV. Jahresüberschuss 5.213,77 5.284,67
V. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 2.683,75
B. Rückstellungen 1.923,25 528,00
C. Verbindlichkeiten 55.678,03 48.448,05
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.256,10
Bilanzsumme, Summe Passiva 60.131,30 52.232,15

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungs-vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs-posten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige

Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum

Nominalwert angesetzt.

Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

III. Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich ebenfalls aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 26.878,20 0,00 3.274,34 0,00
Sonstige Vermögens-gegenstände 3.535,13 1.129,06 5.837,06 5.837,06

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17.321,47 17.321,47 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 76,76 76,76 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 1.366,60 1.366,60 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 36.913,20 0,00 36.913,20
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.995,97 7.995,97 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.199,98 2.199,98 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 1.638,90 1.638,90 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 36.613,20 0,00 36.613,20

Für das Gesellschafterdarlehen in Höhe von 30.000 € gibt es eine Rangrücktrittsvereinbarung in Höhe von 30.000 €.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

IV. Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn André Klarholz.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.11.2012.

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