Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 26613
Eingetragen
25.5.2011
Branche
Großhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl
Gegenstand
Bearbeitung und Vertrieb von Halbzeugen, Zwischenprodukten und einbaufertigen Teilen aus Metallen

Historie

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Management

NameRolle
Heike Koinzer
seit 25.5.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Heike Koinzer
09573 Augustusburg OT Erdmannsdorf, Hufenweg 14
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ferrometa Service GmbH

Augustusburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

AKTIVA

  31.12.2011
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 19.843,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 19.443,00
II. Sachanlagen 400,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 52.264,00
I. Vorräte 46.020,87
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.935,58
III. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.307,55
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.012,50
SUMME Aktiva 73.119,50

Passiva

 
  31.12.2011
EUR
A. EIGENKAPITAL 17.239,11
I. Gezeichnetes Kapital 18.750,00
Eigefordertes bzw. verbleibendes Kapital  
II. Jahresüberschuss  
III. Jahresfehlbetrag -1.510,89
buchmäßiges Eigenkapital 17.239,11
B. RÜCKSTELLUNGEN 1.529,95
C. VERBINDLICHKEITEN 54.350,44
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr: EUR 11.808,41  
SUMME Passiva 73.119,50

Anhang

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt

Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.

Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen ermittelt. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Die Grundsätze der Poolbewertung nach § 6 Abs. 2a EStG bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs- bzw.

Herstellungskosten von 150,00 bis 1000,00 EUR wurden auch für die Handelsbilanz angewandt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 410,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Bei der Bewerung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden in die Herstellungskosten einbezogen:

Materialeinzel- und Materialgemeinkosten, Fertigungseinzel- und Fertigungsgemeinkosten sowie die Sonderkosten der Fertigung. Die Warenbestände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden nicht einzelwertberichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten in Höhe von 1.491 EUR solche, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken.

Die Verbindlichkeitn wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sie sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Sicherheiten wurden nicht gestellt.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine periodenfremden Aufwendungen enthalten.

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