Mehinovic GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Parkhäusern und Parkplätzen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Halid Mehinovic seit 12.6.2019 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wiener Hof Werl GmbHWerlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangGemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB gehört zum Jahresabschluss auch der Anhang. Der Anhang ist notwendiger Bestandteil des Jahresabschlusses. Der Anhang wurde unter Berücksichtigung der größenabhängigen Erleichterungen aufgestellt (§§ 284 bis 288 HGB). Das gezeichnete Kapital zum 31.12.2023 beträgt 25.000,00 €. Das Stammkapital ist voll eingezahlt. Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie die Sachanlagen wurden gemäß § 253 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 255 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit den um die planmäßigen Abschreibungen (Absetzungen für Abnutzungen) verminderten Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert (steuerlich Teilwert) wurden nicht vorgenommen. Wertaufholungen haben nicht stattgefunden. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden gemäß § 253 Abs. 1 i.V. m. § 255 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungskosten angesetzt. Abschreibungen auf niedrigere Werte wurden nicht vorgenommen. Wertaufholungen haben nicht stattgefunden. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Abs. 1 HGB und § 5 Abs. 5 Nr.1 EStG als Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das Eigenkapital wurde gegliedert entsprechend den Vorgaben des § 266 Abs. 3 HGB. Der Ansatz erfolgte mit den jeweiligen Nennbeträgen. Vom dem Wahlrecht nach § 268 Abs. 1 HGB (Aufstellung unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Steuerrückstellungen wurden gemäß § 249 Abs. 1 HGB i. V. m. §§ 5, 6 EStG als Verbindlichkeitsrückstellung, die sonstigen Rückstellungen wurden als ungewisse Verbindlichkeiten gemäß § 249 Abs. 1 HGB i. V. m. §§ 5, 6 EStG eingestellt. Die Bewertung erfolgte gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit den Beträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Höhere Teilwerte auf Grund dauernder Werterhöhungen waren in der Steuerbilanz nicht anzusetzen. sonstige Berichtsbestandteile
Werl, den 16.12.2024 gezeichnet durch den Geschäftsführer Halid Mehinovic Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2024 festgestellt. |
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