Ericsson Antenna Technology Germany GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dominik Blank seit 24.5.2017 | Prokura |
Peter Dreischhoff seit 24.5.2017 | Geschäftsführer |
Sabrina Gasteiger seit 30.5.2016 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KATHREIN Financial Services GmbH (vormals: ERSTE ROSENHEIMER FINANZSERVICE AG)RosenheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAKTIVA
AnhangAllgemeine Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Das Bilanzgliederungs-Schema des HGB ist für ein auf Finanzdienstleistungen ausgerichtetes Unternehmen wie die Erste Rosenheimer Finanzservice AG nur bedingt geeignet. Die einzelnen Konten werden jeweils den am besten passenden Bilanzpositionen zugeordnet. In den Erläuterungen zur Bilanz sind die Zuordnungen angegeben. A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: - Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben. - Sachanlagen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen wurden vorgenommen, soweit am Abschlussstichtag ein niedrigerer Wert beizulegen war. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang gezeigt. - Die Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von € 4.546.649,69 wurden zu den Anschaffungskosten bzw. Kurswerten zum Bilanzstichtag angesetzt. Dabei wurde das gemilderte Niederstwertprinzip angewendet. - Fremdwährungsforderungen wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. - Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert und soweit erforderlich - abzüglich angemessener Einzelwertberichtigungen, angesetzt. - Die Wertpapiere mit mittelfristiger Laufzeit des Umlaufvermögens wurden Ende 2015 in vollem Umfang veräußert. Bis dahin wurde das strenge Niederstwertprinzip angewandt. - Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten bilanziert. - Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. - Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB beläuft sich auf € 930.810,00. Er resultiert aus der Aktivierung latenter Steuern. - Das Grundkapital beträgt unverändert € 10.000.000,00. Es war zum 31. Dezember 2015 in 20.000 auf den Namen lautenden Stammaktien im Nennbetrag von je € 500,00 eingeteilt. Für die Übertragung ist die Zustimmung der Gesellschafter erforderlich. Die Kapitalrücklage beläuft sich auf € 40.786.892,29. - Die Pensionsrückstellungen wurden nach der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) versicherungsmathematisch ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck verwendet. Für die Handelsbilanz wurde gemäß den Regelungen im § 253 Absatz 2 HGB der zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 von der deutschen Bundesbank vorgegebene Rechnungszins (durchschnittlicher Marktzinssatz) in Höhe von 3,89 % berücksichtigt. - Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. - Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. - Die Währungsumrechnung erfolgt analog zu den Vorschriften des § 256a HGB. Insbesondere wurden auf ausländische Währungen lautende Vermögensgegenstände und Schulden mit dem Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. - Finanzinstrumente werden jeweils mit dem vom Kontrahenten ermittelten Marktpreis zum Bilanzstichtag bilanziert. Soweit bis zur Erstellung des Jahresabschlusses wesentliche Wertänderungen auftreten, werden diese berücksichtigt. Grundsätzlich sind alle Finanzinstrumente entweder in einer Bewertungseinheit mit Forderungspositionen oder im Risiko eines Auftrag gebenden verbundenen Unternehmens. - Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. - Die Gesellschaft haftet nachrangig in voller Höhe für ein amortisierendes Aval zwischen der KATHREIN-Werke KG und der PTG Projekt- und Transfergesellschaft gemeinnützige GmbH i. H. v. € 4.328.726,73. -Die Gesellschaft hat einen Balance-Zinsswapvertrag mit einem Volumen von € 10.000.000,00 abgeschlossen, der als schwebendes Geschäft nicht bilanziert wurde, da er zur Absicherung des Konsortialkreditvertrages vom 12. September 2013 dient und mit diesem zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst wurde. B. Erläuterungen der Bilanz
C. Sonstige Angaben Organe der Aktiengesellschaft Vorstand -Norbert Schindler, Diplom-Kaufmann, Vorsitzender des Vorstandes Aufsichtsrat - Rudolf W. Schmitt, Ministerialdirektor a.D., Vorsitzender des Aufsichtsrats - Werner Zettl, Steuerberater/vereidigter Buchprüfer, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats - Anton Kathrein, Diplom-Ingenieur Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben für Ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von insgesamt € 64.260,00 erhalten.
Rosenheim, 05. April 2016 ERSTE ROSENHEIMER FINANZSERVICE AKTIENGESELLSCHAFT Norbert Schindler, Vorstand
Rosenheim, den 05. April 2016 gez. Norbert Schindler Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10.05.2016 |
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