Braned Agency GmbHLiquidiert

50677 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 60419
Eingetragen
22.5.2007
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Waren ohne ausgeprägten SchwerpunktTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Gegenstand
die Vermittlung von Waren, sowie der Imund Export von Waren aller Art, soweit hierzu keine besondere behördliche Genehmigung erforderlich ist, insbesondere der Im- und Export von Möbeln und Inneneinrichtungsgegenständen.

Historie

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Management

NameRolle
Wilhelm Schmitter
seit 13.5.2011
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Köln
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Braned Agency GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 14.639,00 30.255,00
I. Sachanlagen 14.639,00 30.255,00
B. Umlaufvermögen 59.617,02 21.368,91
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.323,59 18.194,47
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 37.293,43 3.174,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten 191,15 184,90
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 23.514,59 49.918,89
Bilanzsumme, Summe Aktiva 97.961,76 101.727,70

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 4.398,96 4.398,96
III. Verlustvortrag 52.913,55 79.317,85
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 23.514,59 49.918,89
B. Rückstellungen 4.720,00 6.887,00
C. Verbindlichkeiten 93.241,76 94.840,70
Bilanzsumme, Summe Passiva 97.961,76 101.727,70

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Auf die Darstellung des Anlagengitters wurde gem. §§ 268 Abs. 2, 274a Nr. 1 HGB verzichtet.

Gemäß der §§ 277 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3, 276 Satz 2 HGB wurde ebenfalls auf die Darstellung der wesentlich außerordentlichen Posten hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art sowie auf periodenfremde Aufwendungen und Erträge im Anhang verzichtet.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist mit der des Vorjahres nur bedingt vergleichbar durch die Anwendung von BilMoG (Art 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB).

Bei der Umstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurde von dem Beibehaltungsrecht Gebrauch gemacht.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der kaufmännischen Beurteilung der jeweiligen Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes unter Hinzuziehung des § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 1.000,00 EUR wurden sofort abgeschrieben.

Finanzanlagen

Finanzanlagen sind nicht vorhanden.

Vorräte

Die Vorräte sind nicht vorhanden.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet.

Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Kurs ihres Entstehens eingebucht. Soweit sich wegen sinkender Wechselkurse Abwertungserfordernisse ergeben, werden die Verluste im Jahresabschluss erfasst.

Betriebsaufspaltung

Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten:

Es liegt keine Betriebsaufspaltung vor.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Allgemeines

Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.

Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungen gem. §288 Abs. 1 iVm § 284 Abs. 2 Nr. 4 iVm § 285 Nr. 2 bis 8 Buchstabe a, Nr. 9 Buchstabe a und b sowie Nr. 12, 17,19, 21, 22 und 29 HGB Gebrauch gemacht.

Aktivposten

Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 22.323,59 EUR entfallen 9.884,18 EUR auf die sonstigen Vermögensgegenstände (davon gegenüber Gesellschaftern: 1.242,48 EUR).

Das Unternehmen ist an keiner Gesellschaft mit mindestens 1/5 beteiligt.

Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklagenanteil

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

Das Ergebnis wurde dem Verlustvortragskonto zugeführt.

Zur Abwendung der Überschuldung hat der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft eine Rangrücktrittserklärung abgegeben.

Aus denen der Gesellschafter aufgrund dieser Vereinbarung mit allen gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen, insbesondere aus den o. a. Darlehensverträgen, tritt der Gesellschafter im Rang hinter sämtlichen Ansprüchen aller anderen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubigern dem Schuldner zurück.

Die Erfüllung solchermaßen nachrangiger Ansprüche können nur aus einem etwaigen frei verfügbaren Jahres- oder Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten des Schuldners übersteigenden frei verfügbaren Vermögen geltend gemacht werden, und zwar nur nach Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger im Sinne von § 39 Abs. 2 InsO und im Range vor der Einlagenrückgewährung der Gesellschafter im Sinne von § 199 Satz 2 InsO.

Rückstellungen

Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungen gem. §288 Abs. 1 iVm
§ 284 Abs. 2 Nr. 4 iVm § 285 Nr. 2 bis 8 Buchstabe a, Nr. 9 Buchstabe a und b sowie Nr. 12, 17,19, 21, 22 und 29 HGB Gebrauch gemacht.

Verbindlichkeiten

Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungen gem. §288 Abs. 1 iVm
§ 284 Abs. 2 Nr. 4 iVm § 285 Nr. 2 bis 8 Buchstabe a, Nr. 9 Buchstabe a und b sowie Nr. 12, 17,19, 21, 22 und 29 HGB Gebrauch gemacht.

Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG entfallen 41.657,36 EUR auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Wilhelm Schmitter, Geschäftsführer

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 11.02.2011 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

Köln, den 11.02.2011

gez.: Wilhelm Schmitter, Geschäftsführer

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