Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Simone Hoffmann seit 25.8.2020 | Geschäftsführer |
Peter Wilhelm Hoffmann seit 3.9.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Baerum GmbHMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANG für das Geschäftsjahr 2011A. Allgemeine Angaben Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB erstellt. Die Vorjahreszahlen sind als Vergleich beigefügt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB. Von der Erstellung eines Lageberichts haben wir nach §§ 264 (1), 267 (1) HGB abgesehen. Im Interesse einer größeren Klarheit und Übersichtlichkeit haben wir die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenen Vermerke ebenso wie die Angaben und Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, insgesamt im Anhang aufgeführt. B. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung der einzelnen Posítionen werden die folgenden Grundsätze angewendet: 1. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit ezeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Anlagegüter werden nach Maßgabe der jeweils kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer i.d.R. linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von € 50,00 bis € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben; solche mit Anschaffungskosten bis € 50,00 werden mit der Anschaffung als Aufwand gebucht. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. 2. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren beizulegenden Werte werden im wesentlichen nach den Verhältnissen am BEschaffungsmarkt, aber unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeiten der Bestände ermittelt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. 3. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie die Material- und die Fertigungsgemeinkosten, die nach den steuerlichen Vorschriften aktivierungspflichtig sind. Für ungängige und technisch veraltete Erzeugnisse werden ausreichende Bewertungsabschläge vorgenommen. Die Erzeugnisse sind verlustfrei nach den Verhältnissen am Absatzmarkt bewertet. Handelswaren werden zu Anschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren beizulegenden Werte werden im wesentlichen nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt und am Absatzmarkt, aber unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeiten der Bestände ermittelt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. 4. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderunge, dern Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertbertichtigten Forderungen gebildet. 5. Die Bewertung der Kassenbestände sowie der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zu Nominalwerten. 6. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 7. Pensionsverpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) bewertet. Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung zukünftiger Gehaltssteigerungen. Der ermittelte Betrag wird pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzins abgezinst, der sich bei einer angeommenen Laufzeit von 15 Jahren ergibt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen ERfüllungsbetrags. Langfristige Rückstellungen werden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der verganenen sieben Jahre abgezinst. 8. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden am Abschlußstichtag zum Stichtagskurz umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Stichtagkurs angesetzt, soweit die Entstehungskurse nicht niedriger waren (bei aktivposten) oder höher lagen (bei Passivposten). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdäwhrungsgeschäften in lokale Währung werden erfolgswirksam erfaßt und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. 9. Nach § 274a HGB werden eventuelle Latente Steuern nicht abgegrenzt. C. Erläuterungen zum Jahresabschluss I. Erläuterungen der Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögengegenstände haben Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr. An Gesellschafter bestehen solche in Höhe von T€ 17 (Vorjahr: T€ 22). 2. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. 3. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben alle Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr. In der Position "Sonstige Verbindlichkeiten" sind Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 0), aus Steuern in Höhe von T€ 1 (Vorjahr: T€ 1) enthalten. II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufwendungen für Altersversorgung betrugen im Geschäftsjahr T€ 4 (Vorjahr: T€ 3). Die Zinsen und ähnlichen Erträge von verbundenen Unternehmen betrugen im Geschäftsjahr T€ 0 (Vorjahr: T€ 0). Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen betrugen im Geschäftsjahr T€ 11 (Vorjahr: T€ 3). III. Sonstige Angaben 1. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans - Diplom-Ökonom Peter Hoffmann, Mannheim 2. Anteilsbesitz a) Gesellschaft "Baersus MEDIEN GmbH"
b) Gesellschaft "Simber GmbH"
3. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Mannheim, 30.11.2012 Baerum GmbH Peter Hoffmann - Unterschrift -
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01.02.2013 |
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