Hotel Pelz GmbHLiquidiert

87534 Oberstaufen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kempten HRB 3177
Vorher
Schrothkurhotel Pelz GmbH
Eingetragen
27.10.1986
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Der Betrieb eines Hotels und die Beteiligung an anderen Gesellschaften gleichen oder ähnlichen Gegenstandes, insbesondere als persönlich haftender Gesellschafter bei Kommanditgesellschaften und Übernahme deren Geschäftsführung.

Historie

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Management

NameRolle
Markus Riedl
seit 17.6.2016
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Reinhard Pelz
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hotel Pelz GmbH i.L.

Oberstaufen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 13.06.2016 bis zum 12.06.2017

Bilanz

Aktiva

12.6.2017
EUR
12.6.2016
EUR
A. Umlaufvermögen 11.637,25 26.214,12
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 791,14 5.283,30
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.846,11 20.930,82
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 10.458,57 499.496,09
Bilanzsumme, Summe Aktiva 22.095,82 525.710,21

Passiva

   
  12.6.2017
EUR
12.6.2016
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 525.060,68 533.272,98
III. Jahresüberschuss 489.037,52 8.212,30
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 10.458,57 499.496,09
B. Rückstellungen 2.500,00 3.500,00
C. Verbindlichkeiten 19.595,82 522.210,21
Bilanzsumme, Summe Passiva 22.095,82 525.710,21

Anhang für das Geschäftsjahr 2016/2017

Fassung für Offenlegungszwecke

A. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

1. Vorbemerkung

Der Jahresabschluss zum 12.06.2017 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf. Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276 und 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der Gliederungsstetigkeit wird beachtet.

Die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB wurden in 2016 erstmals angewandt. Alle geänderten Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften wurden vollumfänglich umgesetzt.

Im Geschäftsjahr 2016 wurden die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB erstmals angewandt. Alle geänderten Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften wurden vollumfänglich umgesetzt.

Die Umsatzerlöse sind mit dem Vorjahr vergleichbar, obwohl diese durch die Neudefinition gemäß § 277 HGB erheblich ausgeweitet wurden. Wäre die Neuanwendung gemäß § 277 Abs. 1 HGB n.F. bereits in 2015 erfolgt, dann hätte sich keine Änderung des als Umsatzerlös auszuweisenden Vorjahresbetrags ergeben.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 265, 268-274a, 276-277 HGB unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252- 256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung.

Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Neuzugänge werden grundsätzlich linear, pro rata temporis abgeschrieben. Bei vorausichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten 150,00 € aber nicht 1.000,00 € übersteigen, wird im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG gebildet, der gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt aufgelöst wird. Bewegliche Anlagegegenstände bis zu einem Wert von 150,00 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden sie gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB.

Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten gemäß § 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenständen werden mit ihrem Nennwert bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden soweit notwendig durch individuelle Wertabschläge berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Kurzfristige Forderungen, die auf fremde Währung lauten, werden mit dem Währungskurs im Entstehungszeitpunkt umgerechnet. Soweit erforderlich, erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für Ausgaben und Einnahmen soweit diese Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen sowie künftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen und Erträge mit Bedeutung für die Ertragslage liegen nicht vor.

B. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Auf die Darstellung des Anlagespiegels nach § 268 Abs. 2 HGB wird nach § 274a Nr. 1 HGB verzichtet.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr (Vj. 5,3 T€).

3. Gezeichnetes Kapital

Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Stammkapital von 25.564,59 € ist voll einbezahlt.

4. Rückstellungen

Auf die Angaben zu den sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB wird unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

5. Verbindlichkeiten

Die Darstellung zeigt die in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten nach Art, Höhe und - soweit feststellbar und vereinbart - die Restlaufzeit:

davon mit einer Restlaufzeit in Jahren
Verbindlichkeiten Gesamtbetrag
T€
bis 1
T€
1-5
T€
über 5
T€
besicherte Beträge
T€
Art der Sicherheit Vermerk
  (Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr)  
gegenüber Kreditinstituten 0 0 0 0 0 1)
  (0) (0) (0) (0) (0)  
aus Lieferungen und Leistungen 2 2 0 0 0 keine
  (6) (6) (0) (0) (0)  
gegenüber Gesellschafter 17 17 0 0 0 2)
  (508) (508) (0) (0) (0)  
Sonstige 0 0 0 0 0 keine
  (8) (8) (0) (0) (0)  
Gesamt 19 19 0 0 0  
  (522) (522) (0) (0) (0)  

1) Als Sicherheit dienen selbstschuldnerische Bürgschaften der Gesellschafterin.

2) Es liegt eine Rangrücktrittserklärung in Höhe von 498 T€ vor. Von der Forderung Markus Riedl wurde im Berichtsjahr ein Verzicht in Höhe von 490 T€ erklärt.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen teilweise die üblichen Eigentumsvorbehalte auf Vorräte und Anlagegegenstände.

C. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag zum 12.06.2017 keine besonderen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Hinweis auf § 326 HGB verzichtet.

E. Sonstige Angaben

1. Liquidation

In der Gesellschafterversammlung am 13.06.2016 wurde die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. Am 17.06.2016 erfolgte die Eintragung in das Handelsregister.

2. Geschäftsführungsorgan

Liquator der Gesellschaft ist ab 13.06.2016:

Herr Markus Riedl, Oberstaufen, Kaufmann

3. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt im Geschäftsjahr im Durchschnitt keine Mitarbeiter.

4. Lagebericht

Ein Lagebericht wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erstellt.

5. Ergebnisverwendungsvorschlag

Auf die Offenlegung des Vorschlags und des Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird unter Hinweis auf § 325 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

 

Oberstaufen

gez. Markus Riedl

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 15.02.2018 festgestellt.

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