AWF
International GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
52.065,00 |
42.640,00 |
| I.
Sachanlagen |
52.065,00 |
42.640,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
29.391,83 |
849.774,63 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.173,47 |
845.561,20 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.218,36 |
4.213,43 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
439.388,12 |
336.629,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
520.844,95 |
1.229.044,55 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
361.629,92 |
277.021,28 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
102.758,20 |
84.608,64 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
439.388,12 |
336.629,92 |
| B.
Rückstellungen |
7.200,00 |
9.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
513.644,95 |
1.220.044,55 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
286.796,87 |
296.613,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
226.848,08 |
923.431,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
520.844,95 |
1.229.044,55 |
Anhang
Mit Vertrag vom 14.06.2010 wurde die Gesellschaft in
Frankfurt am Main errichtet und unter der Nummer HRB 88736
eingetragen. Im Geschäftsjahr 2012 wurde der Sitz der
Gesellschaft nach Hamburg verlegt und die Gesellschaft
wurde unter der Nr. HRB 122267 im Handelsregister des
Amtsgericht Hamburg eingetragen. Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom 31.08.2012 wurde der
Gegenstand des Unternehmens Marktforschung erweitert durch
den Passus Vermietung von Immobilien im Kfz-Gewerbe sowie
Handel- und Reparatur von Kraftfahrzeugen.
Mit Beschluss der ersten Gesellschafterversammlung
vom 14.06.2010 wurden zu einzelvertretungsberechtigten und
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführern die Kaufleute Herr Andrey
Fradkin und Herr Eduard Myalik bestellt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ist nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Die Gliederung von Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§
266, 275 II HGB sowie § 42 GmbHG.
Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten
der Bilanz und der GuV-Rechnung anzubringenden Vermerke
habe ich ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz
bzw. GuV-Rechnung oder Anhang anzubringen sind, insgesamt
im Anhang aufgeführt.
Die Erleichterungsmöglichkeiten des § 288
HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurden in
Anspruch genommen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbenes Sachanlagevermögen wurden zu den
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend
den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und sofort abgeschrieben. Der Abgang
erfolgt im gleichen Geschäftsjahr.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
zum Bilanzstichtag zum Nennbetrag ausgewiesen.
Das Bankguthaben und der Kassenbestand werden zum
Nennwert ausgewiesen.
Rechnungsabgrenzungsposten werden gebildet, wenn vor
dem Abschlussstichtag eine Ausgabe vorliegt, die
Aufwandverursachung aber erst nach dem Bilanzstichtag
eintritt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie
wurden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich
zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.
Die Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten,
die sonstigen Verbindlichkeiten sowie die Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen werden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Zu den Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern werden folgende Angaben gemacht:
Sachverhalte Betrag
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern 22.033,41 Euro
1. sonstige Angaben
Der Jahresabschluss 2016 wurde am 16.04.2018 von der
Gesellschafterversammlung festgestellt.
Geschäftsführung
Herr Andrey Fradkin
2. Vorschlag für die Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag 2016 in
Höhe von € 102.758,20 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Hamburg, im April 2018
AWF International GmbH
Die Geschäftsführung
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 21.033,41 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.1.2015 -
31.12.2015
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 730.522,01 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 15.225,56
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.04.2018 festgestellt.
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