Auguria Vermögensverwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerhard Wolf seit 30.8.2019 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Erbengemeinschaft Christa Batt und Sandra Batt | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ingrid Schönhammer GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Bilanz
Anhangzum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2016 der Firma Ingrid Schönhammer GmbH, München I. Allgemeine Angaben Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs.1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden zum Teil in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2016 ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs.2 HGB) beibehalten. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Die Geschäftsführung und die Gesellschafterver- sammlung vom 11. Januar 2017 gehen übereinstimmend von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Zur Abwendung der Überschuldung liegt eine Rangrücktrittser- klärung vor. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs.1. S.1, Abs.3 HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs.2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs.4 HGB). Fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die Material- und Fertigungseinzelkosten, ggf. Sondereinzelkosten der Fertigung, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie durch Fertigung veranlasste planmäßige Abschreibung (§ 255 Abs.2 HGB). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs.1 S.2 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.1 S.2 HGB). Liquide Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs.1 HGB). III. Angaben zur Bilanz Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von EUR 49.857,64. Diese betreffen ausschließlich sonstige Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen EUR 63.632,71. IV. sonstige Angaben Organe Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Ingrid Schönhammer, Designerin. Die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften werden in Anspruch genommen. München, den 07. Dezember 2017 (Ingrid Schönhammer)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.12.2017. |
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