Autohaus
Stutzenberger GmbH
Thalfang
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.628,00 |
31.202,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
12.627,00 |
31.201,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
47.138,46 |
65.501,75 |
| I.
Vorräte |
37.553,40 |
38.163,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.774,44 |
24.887,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
810,62 |
2.451,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.819,93 |
2.628,14 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
115.196,29 |
86.982,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
176.782,68 |
186.314,08 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
40.000,00 |
40.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
104.997,14 |
104.997,14 |
| III.
Verlustvortrag |
231.979,33 |
221.843,88 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
28.214,10 |
10.135,45 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
115.196,29 |
86.982,19 |
| B.
Rückstellungen |
1.720,50 |
1.811,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
175.062,18 |
184.502,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
176.782,68 |
186.314,08 |
Anhang
1. Allgemeines
Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 (1) HGB
als kleine Gesellschaft einzustufen.
Für den vorliegenden Jahresabschluss sind die
Vorschriften des dritten Buches des
Handelsgesetzbuches angewandt worden. Die damit
verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in
jeder Hinsicht befolgt.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§
266 bzw. 275 HGB wurden korrekt angewandt.
Umstände, die dazu führen, dass der
Jahresabschluss kein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen
nicht vor, § 264 (2) HGB.
Sofern in diesem Anhang keine Angaben über
sonstige insbesondere nach §§ 264 ff HGB und 284
ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte gemacht werden, haben
diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag
ausweisen, wurden gemäß § 265 (8) HGB nicht
angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen wurden gem. § 253 (3) HGB zu den
Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter, die in
der Zeit vom 01.01.2008 bis 31.12.2009 angeschafft wurden
(Anschaffungskosten 150,01 bis 1.000,00 Eur), wurde gem.
§ 6 (2a) EStG ein Sammelposten gebildet, der auf 5
Jahre verteilt linear abgeschrieben wird.
Von der Möglichkeit der Sonderabschreibung zur
Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach §
7g (5) EStG wurde kein Gebrauch gemacht, § 281 (2)
HGB.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen, § 277 (3) HGB.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das
allgemeine Kreditrisiko bewertet.
Der Kassenbestand sowie Kontensalden bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben.
Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Ein Sonderposten mit Rücklageanteil wurde nicht
gebildet (§ 273 HGB).
Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß
§ 250 HGB gebildet.
Es wurden keine Fremdkapitalzinsen in die
Herstellungskosten einbezogen, § 284 (2) Nr. 5 HGB.
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten liegen nicht
vor, § 268 (7) HGB.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- oder
Bewertungsmethoden ggü. dem Vorjahr fand nicht statt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Ausleihungen an Geschäftsführungsorgane des
Unternehmens wurden nicht gewährt, § 264c (1)
HGB, § 42 (3) GmbHG.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 1.796,27 € (Vorjahr:
0,00 €), § 268 (4) HGB.
Es wurden von Gesellschaftern folgende Darlehen an
die Gesellschaft gewährt , § 264c (1) HGB, §
42 (3) GmbHG: 1.227,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 94.141.,66
€ (Vorjahr: 73.251,01 €), § 268 (5) HGB.
Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf
Jahren beträgt 44.250,23 € (Vorjahr: 36.145,02
€).
Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
36.670,29 € (Vorjahr: 75.106,90 €), § 285 S.
1 Nr. 1 HGB.
4. Angaben zu Mitarbeitern und Organen der
Gesellschaft
Alleiniger und vom Verbot des Selbstkontrahierens
befreiter Geschäftsführer der Autohaus
Stutzenberger GmbH ist Herr Hans-Werner Engel, Kfz-Meister.
Thalfang, den 23.02.2011
für die Autohaus Stutzenberger GmbH
Hans-Werner Engel
(Geschäftsführer)
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