Tradler GmbH
61mGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Mally seit 4.7.2001 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 70.00% | |
| 30.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 2.94% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Philipp May Baustoffe GmbHBambergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen des Unternehmens Unsere Gesellschaft ist seit Jahrzehnten im Bereich des Baustoff-Fachhandels tätig. Wir bieten unseren Kunden ein breites Leistungsspektrum von der kompetenten Beratung über das qualitativ hochwertige und umfassende Baustoffsortiment bis hin zur Abwicklung von logistischen Aufgaben. Der Absatzmarkt erstreckt sich überwiegend auf die Region um Bamberg. 2. Wirtschaftsbericht Die deutsche Wirtschaft ist nach dem kräftigen Wachstum in 2021 und dem abgeschwächten Wachstum in 2022 im Jahr 2023 sogar etwas geschrumpft. Das BIP sank preisbereinigt um 0,1 % (Vorjahr + 1,9 %). Zu den wesentlichen negativen Einflussfaktoren gehören die hohe Inflation - die mit den gestiegenen Preisen in allen Branchen direkt zu einer breiten Konsumzurückhaltung führt - sowie die gestiegenen Zinsen und höheren Finanzierungsanforderungen - die sich äußerst negativ auf die Investitionsbereitschaft auswirken. Der Umsatz im Bauhauptgewerbe erreichte 2023 ca. 162,6 Mrd. €. Damit stieg der Umsatz in allen Betrieben nominal um 1,3 %, real verlor er jedoch ca. 5 % zum Vorjahr - es war damit das dritte Jahr infolge mit deutlich realen Verlusten. Im laufenden Jahr 2024 wird sogar mit einem nominalen Rückgang gerechnet. Unser Unternehmen konnte sich im Jahr 2023 nicht mehr der negativen Entwicklung der Baubranche entziehen. Unser Umsatz ging um mehr als 30 % zurück. Das abgelaufene Wirtschaftsjahr verlief trotz der weiterhin scharfen Wettbewerbssituation für unser Unternehmen noch zufriedenstellend. Der Umsatzrückgang führte zu einem entsprechenden Rückgang des Rohertrags um TEUR 1.549 auf TEUR 4.843. Die Materialeinsatzquote sank leicht von 77,9 % auf 75,4 %. Das Jahresergebnis ist trotz des scharfen Wettbewerbs positiv. Der ausgewiesene Gewinn nach Steuern beträgt TEUR 73 (Vj. TEUR 1.132). Der Verringerung des Rohertrags (TEUR -1.549) stehen Kosteneinsparungen insbesondere bei den Personalkosten (TEUR 169) gegenüber. Bezogen auf den Jahresumsatz verzeichneten wir keinen Forderungsausfall, der das Ergebnis 2023 spürbar belastet hat (Vj. 0,00 %). Unsere Vermögensstruktur zum 31.12.2023 ist durch einen Anteil vom Anlagevermögen am Gesamtvermögen von 55,9 % (Vj. 55,7 %) gekennzeichnet. 23,8 % (Vj. 24,8 %) der Bilanzsumme entfallen auf Vorräte. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben zum Ende des Geschäftsjahres einen Anteil von 19,5 % (Vj. 18,7 %) an der Bilanzsumme. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir Investitionen in Höhe von TEUR 245 getätigt, der wesentliche Teil davon entfällt auf eine Biegemaschine. Im Berichtsjahr standen der kontinuierlichen Rückführung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch Darlehenstilgungen die Neuaufnahme von Darlehen wegen der Investitionen gegenüber. Die neu aufgenommenen Mittel sind in diesem Jahr höher als die Rückführung durch Tilgung, sodass die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Geschäftsjahr um gut TEUR 248 gestiegen sind. Wir rechnen damit, auch künftig unsere finanziellen Verpflichtungen jederzeit erfüllen zu können. Die liquiden Mittel blieben in der Stichtagsbetrachtung gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert (TEUR 90). Die finanziellen Leistungsindikatoren zur Steuerung unseres Unternehmens sind die Umsatzerlöse und der Rohertrag. Die Entwicklung der Leistungsindikatoren wird durch die Geschäftsleitung durch Auswertungen aus der Finanzbuchhaltung laufend überwacht. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Das ifo Institut geht davon aus, dass die Inflationsrate im Laufe des Jahres 2024 erstmals seit März 2021 unter die 2%-Marke sinken wird. Zwar halten die kräftigen Lohnanstiege vor allem bei den Dienstleistern den Preisdruck hoch. Allerdings begrenzt die Unterauslastung derzeit eine Weitergabe durch die Unternehmen, so dass vor allem ihre Gewinne zurückgehen dürften. Auf die Zinssenkung der Europäischen Zentralbank im Juni dürften 2024 noch zwei weitere Zinsschritte folgen. Die gesunkenen Zinsen, der stabile Arbeitsmarkt und die kräftigen Einkommenszuwächse werden der Konsumkonjunktur einen Schub verleihen und auch der Bauwirtschaft allmählich wieder auf die Beine helfen. Für das laufende Jahr 2024 rechnet das ifo Institut mit einem Wachstum in Höhe von 0,9 % und für das Jahr 2025 mit 1,3 %. Zukünftig wird weiterhin ein scharfer Preis- und Verdrängungswettbewerb in der Branche erwartet. Die steigende Erwartungshaltung der Profi-Kunden an die serviceorientierte Beratungskompetenz wurde erkannt und bildet neben der Qualität unserer Produkte einen wesentlichen Erfolgsfaktor für unser Unternehmen. Gleichzeitig stellt dies auch ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zum Einzelhandel und den DIY-Baumärkten dar. Der konsequenten Weiterentwicklung in diesem Bereich dient auch der Neubau unseres Bürogebäudes, der im Jahr 2017 bereits abgeschlossen wurde und die Neugestaltung von Ausstellungsflächen im Außenbereich, die im Jahr 2018 abgeschlossen wurde. Dem Forderungsmanagement wird weiterhin große Beachtung geschenkt. Bereits im Jahr 2003 wurde eine Warenkreditversicherung abgeschlossen, doch diese Versicherung deckt nicht jedes Forderungsrisiko ab, weswegen es immer noch zu Forderungsausfällen kommen kann, die unser Unternehmen zu tragen hat. Konkrete Liquiditätsrisiken sehen wir aufgrund der vorhandenen Kreditlinien und der Gewährung finanzieller Mittel aus dem Gesellschafterkreis nicht. Durch die Tätigkeit im Baustoffhandel unterliegt die Gesellschaft insbesondere dem branchenüblichen Bestandsrisiko aufgrund von ungängigen Artikeln. Diesem Risiko wird durch eine regelmäßige Überwachung des Warenbestandes und - sofern erforderlich - bilanzielle Abwertungen begegnet. Bestandsgefährdende Risiken oder Risiken mit einem wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind uns derzeit nicht bekannt. Für den größten Bereich der Warenbeschaffung rechnen wir mit steigenden Preisen. Die Preissteigerungen werden wir jedoch an unsere Kunden weitergeben können. Es besteht das Risiko vereinzelter Materialengpässe, die sich auf die Ertragslage auswirken könnenDie Umsatzerlöse des Jahres 2024 liegen deutlich unter denen des Vorjahres. Für die Zukunft erwarten wir weiterhin eine ausreichende Auftrags- und Ertragslage. Für das Jahr 2024 rechnen wir auf der Basis rückläufiger Umsatzerlöse und einer konstanten Materialeinsatzquote mit einem deutlich niedrigeren Rohertrag und einem ausgeglichenen Jahresergebnis. 4. Sonstige Angaben Aufwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung sind nicht angefallen.
Bamberg, den 21. Januar 2025 Philipp May Baustoffe GmbH Geschäftsführung gez. Stefan Mally BilanzAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnungscroll
AnhangI. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Allgemeine Angaben Die Philipp May Baustoffe GmbH, Bamberg, wird vom Amtsgericht Bamberg unter der Nummer HR B 3595 geführt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den geltenden Vorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches erstellt. Für unser Unternehmen kommen die Regelungen für „mittelgroße Kapitalgesellschaften“ im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB zur Anwendung. Gliederung Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft entspricht den gesetzlichen Vorschriften (§§ 266, 275 HGB), branchenspezifische Abweichungen waren nicht vorzunehmen. Abweichungen zum Vorjahr sind nicht gegeben; Anpassungen im Ausweis waren daher nicht erforderlich. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir das Gesamtkostenverfahren gewählt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des deutschen Handelsgesetzbuches maßgebend. Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden unter Beachtung der erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauer und der handelsrechtlichen Bestimmungen festgelegt. Die Abschreibungen erfolgten i. d. R. nach der linearen Methode, wobei die Abschreibung im Jahr des Zugangs pro rata temporis vorgenommen wird. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über EUR 250,00 und bis zu EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten oder zu einem niedrigeren Wert, der den Vermögensgegenständen am Bilanzstichtag beizulegen war. Vorratsvermögen Die Vorräte wurden in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften zu Anschaffungs- und Herstellungskosten oder zu einem niedrigeren Wert, der den Gegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist, bewertet. Allen in den Vorräten liegenden Risiken wurde in ausreichendem Maße durch Abwertungen Rechnung getragen. Über den pauschalen Abschlag in Höhe von 8 Prozent auf das gesamte Vorratsvermögen hinaus erfolgt ein Gängigkeitsabschlag je Artikel mit 75 %, 90 % bzw. 100 % bei einer vom letzten Zugangszeitpunkt betrachteten Lagerdauer größer als 12, 18 bzw. 24 Monaten zum Bilanzstichtag. Für den geringen, seit mehreren Jahren gleich bleibenden Bestand an Kleinmaterial wurde jeweils ein Festwert (EUR 1.500,00 bzw. EUR 1.000,00) angesetzt. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, flüssige Mittel sind mit den Nennwerten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Einzelrisiken bewertet worden. Dem allgemeinen Risiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Die Einzelwertberichtigungen auf Forderungen wurden aktivisch abgesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben im Berichtsjahr ausgewiesen, soweit sie Aufwand der Folgejahre darstellen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen und in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten sämtliche Mietkaufverpflichtungen, unabhängig von der Eigenschaft des Mietverkäufers als Kreditinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1 KWG. II. Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten in der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände, des Sachanlagevermögens und der Finanzanlagen ist aus der Anlage zu ersehen, die Bestandteil des Anhangs ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag nicht (Vj.: EUR 0,00). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 69.000,00 (Vj. EUR 54.000,00) enthalten. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Die Werte des Bilanzpostens „Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht“ in Höhe von EUR 45.647,35 (Vj. EUR 42.736,69) stellen gleichzeitig sonstige Vermögensgegenstände dar. Sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen sind „Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht“ in Höhe von EUR 567.627,46 (Vj. EUR 860.410,08) enthalten. scroll
Sicherheiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden besichert. Die Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgelände ist sicherungsübereignet. Für gegenwärtige und zukünftige Forderungen besteht eine Globalzession. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind teilweise durch den branchenüblichen Eigentumsvorbehalt aus der Lieferung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie von Waren gesichert. Mitzugehörigkeiten In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von EUR 1.357.502,65 (Vj. EUR 1.182.738,15) enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 457.000,00 (Vj. EUR 850.000,00) enthalten. III. Ergänzende Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3 a HGB Zum 31.12.2023 bestanden langfristige Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von EUR 110.704,83; davon sind EUR 54.761,79 fällig im Geschäftsjahr 2024. Es handelt sich um Leasingverträge für Büromaschinen und PKW. Die Restlaufzeit der Leasingverträge für Büromaschinen und PKW beträgt 1 - 4 Jahre. Angabe gemäß § 327 Nr. 1 HGB scroll
Angaben zu den Beschäftigten In unserem Unternehmen hatten wir in 2023 49 Beschäftigte: 25 Angestellte und 23 Arbeiter und 1 Auszubildende. Angaben zu Leitungsorganen Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch Herrn Dipl. Kfm. Stefan Mally (Geschäftsführer) wahrgenommen. Im Berichtsjahr unterbleibt die Angabe der Geschäftsführerbezüge nach § 286 Abs. 4 HGB. Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB:
Bamberg, den 21. Januar 2025 Philipp May Baustoffe GmbH Geschäftsführung gez. Stefan Mally AnlagespiegelAnschaffungs- und Herstellungskosten: scroll
Abschreibungen: scroll
Buchwerte: scroll
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 17.02.2025 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersFür den vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten Jahresabschluss wurden gesetzlich zulässige Offenlegungserleichterungen in Anspruch genommen. Der Abschlussprüfer hat zum vollständigen Jahresabschluss nebst Lagebericht der Philipp May Baustoffe GmbH mit einer Bilanzsumme von € 13.059.996,43 und einem Jahresüberschuss von € 72.635,40 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: An die Philipp May Baustoffe GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Philipp May Baustoffe GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Philipp May Baustoffe GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlagen für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, den 13. Februar 2025 EXTERNA GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Frank Blacha, Wirtschaftsprüfer gez. Andreas Hüttl, Wirtschaftsprüfer |
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