Elektrotechnik Frohn & Foth GmbH
Selbe AdresseHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Barbara Foth seit 29.4.2016 | Prokura |
Thomas Foth seit 8.6.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Foth GmbHOsnabrückJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BILANZ
ANHANG
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242ff und §§ 264ff HGB und nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Gesellschaften im Sinne des § 264 Abs. 1 HGB. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt und werden, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Dabei wird ein gleichmäßiger jährlicher Werteverzehr unterstellt. Nur in Ausnahmefällen wird von einem anderen Verlauf des Werteverzehrs ausgegangen. Solche Ausnahmen liegen nicht vor. Zugänge werden im Zugangsjahr zeitanteilig abgeschrieben. Für außerplanmäßige Abschreibungen wegen dauernder Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert gem. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB bestand keine Veranlassung. Wertaufholungen gem. § 253 Abs. 5 HGB waren nicht zu berücksichtigen, da auch in der Vergangenheit keine Abwertungen erfolgten. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter im Wert von 150,00 € bis 1.000,00 € werden ab 2008 in einem Sammelposten erfasst und über 5 Jahre linear abgeschrieben. Unter den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren sowie in Arbeit befindliche Aufträge ausgewiesen. Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden mit den direkt zurechenbaren Kosten bewertet, incl. Lohnkosten. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren sind zum Einkaufspreis bewertet. Abwertungen gemäß dem strengen Niederstwertprinzip des § 253 Abs. 3 HGB waren nicht vorzunehmen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine pauschale Wertberichtigung gebildet, Einzelwertberichtigungen waren nicht vorzunehmen. Kassenbestand und Bankguthaben werden zum Nominalwert ausgewiesen. Sie entsprechen dem Saldo des letzten Bankauszuges bzw. dem Kassenbuch. Die aktive Rechnungsabgrenzung enthält Ausgaben bis zum Bilanzstichtag, die einen bestimmten Zeitraum nach dem Abschlussstichtag betreffen. Im Vorjahr wurde hier auch die Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen ausgewiesen. Nach den neuen Bilanzierungsvorschriften entfällt der Ausweis dieser Umsatzsteuerbeträge, da die Anzahlungen mit dem Nettowert zu bilanzieren sind. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Erfüllungsbetrag entspricht. Bei den gegebenen Laufzeiten war eine Abzinsung nicht vorzunehmen. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von 100.645,27 € (Vorjahr 151.833,02 €). Als Sicherheit für einen Kontokorrentkredit besteht eine beschränkte persönliche Bürgschaft des Gesellschafters in Höhe von 25.000,00 € sowie eine grundbuchliche Absicherung auf dem Grundbesitz des Gesellschafters. Die erhaltenen Anzahlungen werden in der Bilanz 2014 gemäß den neuen Bilanzierungsvorschriften (BilMoG) mit ihrem Nettowert gezeigt. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. Der Vorjahresausweis erfolgt weiterhin mit Bruttowerten. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 272.674,40 € (Vorjahr 283.199,52 €). Es handelt sich um ein Darlehen des Gesellschafters, das eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren hat. Auf die Rückzahlung dieses Darlehens hat der Gesellschafter in Höhe des Kapitalfehlbetrages einen Rangrücktritt erklärt. Weitere Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB (Eventualverbindlichkeiten) von wesentlicher Bedeutung, die nicht in der Bilanz erscheinen, existieren nicht. Zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen zählen Mietverträge mit Belastungen von derzeit 7,2 T€ p. a. und Leasing eines Fahrzeuges mit ca. 3 T€ p. a.
Aufgrund des Rangrücktritts liegt eine Überschuldung der Gesellschaft nicht vor. Alleinvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer im Jahr 2014 war Herr Thomas Foth. Osnabrück, den 28. Dezember 2015 Thomas Foth Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.12.2015
Osnabrück, den 03. Dezember 2015 gez. Thomas Foth Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.12.2015 |
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