Beteiligungsgesellschaften
Nexus-Service GmbHLiquidiert
06118 Halle (Saale), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Vera Münch seit 25.9.2012 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Vera Münch | 66.67% |
Harald Windolf | 33.33% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Nexus-Service GmbHHalleJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Handelsbilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
Halle, 15. März 2011 Anhang zum 31. Dezember 2010Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Nexus - Service GmbH ist zum Bilanzstichtag 31.12.2010 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den Schutzklauseln des § 286 HGB wurde Gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB) aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ergaben sich keine Auswirkungen zum 01.01.2010. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art.67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu den handelsrechtlichen aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften. Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 150 EUR und 1.500 EUR wurden aktiviert und sofort abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 EUR wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschluss-Stichtag gebildet, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung, erkennbare Risiken. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Diese haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Der Aktivüberhang nach Saldierung der latenten Steuern wurde nicht aktiviert. Es wurde von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 274a Nr.5 HGB Gebrauch gemacht. Sonstige PflichtangabenDie Geschäfte des Unternehmens wurden bis zum 29.11.2010 durch Frau Vera Münch und Herrn Harald Windolf geführt. Ab dem 30.11.2010 führte Frau Vera Münch die Geschäfte allein. Zum 30.11.2010 erfolgte der Geschäftsanteilsverkauf durch Herrn Harald Windolf an Frau Vera Münch. Diese ist nun alleinige Gesellschafterin. Gegenüber der Gesellschafterin Frau Vera Münch bestehen Forderungen in Höhe von 20.849,65 EUR.
Halle, 15. März 2011 gez. Vera Münch, Geschäftsführerin BescheinigungVorliegender Jahresabschluss wurde von mir unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die mir vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die ich auftragsgemäß nicht geprüft habe, sowie der mir erteilten Auskünfte des Auftraggebers Nexus - Service GmbH Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben des Unternehmens war nicht Gegenstand meines Auftrages.
Halle, 15. März 2011 gez. Gerald Herrmann, Steuerberater |
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