Look Aussenwerbung GmbHLiquidiert

64293 Darmstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 90325
Eingetragen
26.8.2011
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Türen und Fenstern aus Kunststoffen
Gegenstand
Fertigung von (Licht)Werbeanlagen unter Verwendung von Kunststoffen, Metallen, Anfertigen von Grossdrucken; LED-Technik zu Beleuchtungszwecken sowie Handel mit solchen Erzeugnissen.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

21.250 €
85.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Look Aussenwerbung GmbH

Darmstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 12.500,00 0,00
B. Anlagevermögen 55.467,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 15.406,00 0,00
II. Sachanlagen 40.061,00 0,00
C. Umlaufvermögen 153.954,06 0,00
I. Vorräte 21.500,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 126.147,76 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.306,30 0,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 910,25 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 222.831,31 0,00

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 46.713,17 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. Jahresüberschuss 21.713,17 0,00
B. Rückstellungen 3.495,89 0,00
C. Verbindlichkeiten 172.622,25 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 222.831,31 0,00

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Das Unternehmen wurde erst im Jahr 2011 gegründet.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, verrechnet worden.

Ausnahme ist die Verrechnung der Vermögensgegenstände die den Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen dienen mit denn entsprechenden Schulden gem. § 246 Abs.2 HGB.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Pensionsrückstellungen

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf Basis eines Zinsfußes von 6 % bilanziert.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurden 5 Jahre festgelegt.

Von den am Jahresabschlussstichtag noch ausstehenden Einlagen in Höhe von EUR 12.500 waren EUR 12.500 eingefordert. Die ausstehenden Einlagen wurden mit dem gezeichneten Kapital in Höhe von EUR 25.000 saldiert.

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt.

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:

Erfüllungsbetrag der Schulden 1.236,00 Euro
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte 369,05 Euro
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte 369,05 Euro

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 36.533,37

In den Verbindlichkeiten befindet sich ein Darlehen bei der Volksbank in Höhe von EUR 29.396,25 mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Ergänzende Angaben

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Hatzius Knut Geschäftsführer einzeln

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge und der Bezüge des Aufsichtsrates wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis auf neue Rechnungen vorzutragen.

Haftungsverhältnisse und Feststellung

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.12.2012.

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