ipL
Getränkesysteme GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
294.771,60 |
280.210,60 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.550,60 |
6.160,60 |
| II.
Sachanlagen |
291.221,00 |
274.050,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
288.872,50 |
276.205,89 |
| I.
Vorräte |
109.055,50 |
82.272,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
137.057,67 |
151.831,10 |
| davon
gegen Gesellschafter |
643,96 |
643,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
42.759,33 |
42.102,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.058,11 |
2.740,64 |
| Aktiva |
586.702,21 |
559.157,13 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
222.868,53 |
255.177,94 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
197.303,94 |
229.613,35 |
| davon
Gewinnvortrag |
229.613,35 |
229.994,15 |
| B.
Rückstellungen |
51.121,08 |
47.946,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
312.712,60 |
256.033,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
191.609,46 |
154.173,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
121.103,14 |
101.859,27 |
| Summe
Passiva |
586.702,21 |
559.157,13 |
7. Anhang
7.1
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der iPL Getränkesysteme GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 274a HGB wurde Gebrauch
gemacht.
7.2
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr, welche für
das Jahr 2023 zu bilden waren und für das
vorangegangene Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
7.3
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
7.4
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Gezeichnetes Kapital
|
25.564,59 Euro
|
|
Nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen
|
0,00 Euro
|
|
Eingefordertes Kapital
|
|
0,00 Euro
|
Kapitalrücklage
Eine Kapitalrücklage war zum Bilanzstichtag 31.
Dezember 2023 nicht auszuweisen.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
154.358,68 Euro
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
|
132.415,47 Euro
|
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter
Angabe von Art und Form der Sicherheiten, § 285 Nr. 1b
HGB
Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten
bei Verbindlichkeiten aus Kaufverträgen bestanden
sonst keine Sicherungsrechte, über die gem. § 285
Nr. 1b HGB zu berichten ist.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten in
nachstehender Form
Ausleihungen
|
0,00 Euro
|
Forderungen
|
24.050,23 Euro
|
Verbindlichkeiten
|
0,00 Euro
|
Ausschüttungssperre
Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein
Gesamtbetrag von 0,00 Euro der Ausschüttungssperre.
Gewinnausschüttung
Im Kalenderjahr 2023 wurden 52.500,00 €
Vorabausschüttungen gezahlt.
7.5
Sonstige Angaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Behme, Matthias
Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Anteile an anderen
Gesellschaften.
Leipzig, den 12.01.2025
GF iPL Getränkesysteme GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.01.2025
festgestellt.
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