Vivacon AGLiquidiert
50678 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Schroeder seit 22.7.2011 | Prokura |
Marco Meyer seit 4.12.2009 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
LICON Miteigentümer GmbHAufgelöst | 100.00% |
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| 100.00% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Vivacon AGKölnJahresabschluss zum 31. Dezember 2012 (vorläufig und ungeprüft)Bericht des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2012Das Geschäftsjahr 2012 war weiterhin geprägt von Restrukturierungsmaßnahmen und dem Ziel, den Abbau der Altverbindlichkeiten sowie die Abwicklung des Altgeschäftes zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Zudem standen in 2012 verstärkt die strategische Neuausrichtung sowie die Initiierung von Neugeschäft im Vordergrund. Der Aufsichtsrat war in alle wesentlichen Entscheidungen und Schritte unmittelbar eingebunden. Dabei war der Aufsichtsrat sowohl beratend als auch überwachend tätig. Der Vorstand berichtete regelmäßig und umfassend an den Aufsichtsrat. Zusammensetzung des Aufsichtsrates und Vorstandes im Geschäftsjahr 2012Innerhalb des Aufsichtsrates gab es in 2012 keine personellen Änderungen. Im Geschäftsjahr 2012 setzte sich dieser weiterhin aus drei Mitgliedern zusammen. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Herr Prof. Dr. Horst Gräf, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Herr Rüdiger Pestlin. Der Aufsichtsrat berät sich zu allen Themen im Gesamtgremium. Zum einen ist eine Bildung von Ausschüssen aufgrund der Größe des Aufsichtsrates nicht angemessen, zum anderen sollen aktuelle Themen der Restrukturierung und strategischen Neuausrichtung direkt im Gesamtgremium diskutiert werden, um die Meinungsbildung zielführend und zeitnah abzuschließen. Die im Gesamtgremium vorhandene Kenntnis und Erfahrung in den für die Gesellschaft besonders relevanten Bereichen, Rechnungslegungsgrundsätze, interne Kontrollverfahren, rechtliche Sachverhalte sowie Immobilienexpertise, gewährleistet umfassende, belastbare und wertige Entscheidungen in den einzelnen Bereichen. Der Vorstand besteht seit Anfang Mai 2012 aus nur einem Mitglied, Herrn Marco Meyer. Herr Georg Steimel schied zu Anfang Mai aus der Gesellschaft aus. Der Aufsichtsrat sieht vor dem Hintergrund der Größe der Gesellschaft gegenwärtig keine Notwendigkeit, diese Stelle nachzubesetzen. Die von Herrn Steimel verantworteten Bereiche werden seit Mai 2012 ebenfalls von dem Vorstand Marco Meyer abgedeckt. Sitzungen und Beratungen des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2012Der Aufsichtsrat hielt im Geschäftsjahr 2012 sechs ordentliche Sitzungen und vierzehn Telefonkonferenzen ab. In zwei weiteren Sitzungen tagte der Aufsichtsrat ohne den Vorstand. Die Mitglieder des Aufsichtsrates nahmen regelmäßig und umfassend an den Beratungen teil und waren unmittelbar in alle strategischen Entscheidungen involviert. Neben den offiziellen Sitzungen und Konferenzen gab es zudem laufend bilaterale Beratungen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand sowie innerhalb des Aufsichtsrates. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation, holte der Aufsichtsrat zu einzelnen Fragestellungen auch Meinungen und Gutachten externer Berater ein. Zur Erörterung von Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsprogramm, nahmen die Berater partiell an Sitzungen des Aufsichtsrates teil. Zudem bestand im Kontext der laufenden Abschlussprüfungen im Zusammenhang mit der Testierung des "going concern" enger Kontakt zu den Abschlussprüfern der Gesellschaft. Die Beratungen in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2012 waren im Wesentlichen davon geprägt, die Liquidität der Gesellschaft zu sichern und die Basis für weitere Restrukturierungsmaßnahmen zu legen. Im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres standen dann zunehmend die Generierung von Neugeschäft sowie die Anbahnung strategischer Partnerschaften im Zentrum der Beratungen. Weiterhin begleitete der Aufsichtsrat auch personelle Umstrukturierungen und Anpassungen. Zusammenarbeit mit dem VorstandDer Aufsichtsrat wurde durch den Vorstand laufend zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich über die für das Unternehmen relevanten Fragen der operativen Geschäftsentwicklung, der Vertriebs- und Akquisitionsaktivitäten, der Liquiditätslage, der Liquiditätsplanung sowie der Risiken und des Risikomanagement informiert. Der oben dargestellten Vielzahl der Sitzungen und Telefonkonferenzen entsprach die Informationsdichte im Geschäftsjahr 2012. Der Vorstand berichtete regelmäßig über den Status sowie aktuelle Maßnahmen im laufenden Restrukturierungsprogramm und die Umsetzung der Sanierungsvergleiche. Zudem legte der Vorstand dem Aufsichtsrat in regelmäßigen Abständen die Ausgestaltung der Unternehmensstrategie sowie deren Umsetzung dar. Auf Basis dessen hat der Aufsichtsrat die Geschäftstätigkeit umfassend und kontinuierlich überwacht. Corporate GovernanceDer Aufsichtsrat hat die Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Standards fortlaufend beobachtet und gemeinsam mit dem Vorstand die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG im Dezember 2012 abgegeben. Diese ist sowohl diesem Geschäftsbericht zu entnehmen, als auch auf der Webseite des Unternehmens dauerhaft zugänglich gemacht. Der Aufsichtsrat überprüft, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprechend, regelmäßig die Effizienz seiner eigenen Beratungs- und Überwachungstätigkeit. Die Erkenntnisse werden in die weitere Arbeit des Aufsichtsrates integriert. In seiner Sitzung vom 28. März 2012 hat der Aufsichtsrat sich entsprechend Ziffer 5.4.1 DCGK für seine Zusammensetzung folgende Ziele gegeben: Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen über die zur professionellen Überwachung und Beratung des Vorstandes sowie des Zusammenarbeit mit dem Vorstand in der strategischen Ausrichtung des Unternehmens erforderliche fachliche Qualifikation, langjährige Erfahrung, Führungskompetenz und persönliche Integrität verfügen. Der Aufsichtsrat soll so zusammengesetzt sein, dass sich die individuellen fachlichen Kenntnisse, Berufsprofile und Erfahrungen der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Wohl des Unternehmens ergänzen. Dem Aufsichtsrat sollen Mitglieder angehören, die über professionelle Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Abschlussprüfung sowie des strategischen Immobilienmanagements verfügen. Die Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrates muss gewährleistet sein. Daher sollen keine Mitglieder dem Aufsichtsrat angehören, die in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand stehen oder die aufgrund anderer Tätigkeit einen voraussichtlich nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt haben. Der Aufsichtsrat befolgt in jedem Einzelfall eines potenziellen oder auftretenden Interessenkonfliktes die Vorgaben des DCGK. Der Aufsichtsrat ist insgesamt dem Ziel verpflichtet, durch Vielfalt seiner Mitglieder dem Wohl des Unternehmens zu dienen und die nach seiner Einschätzung am besten qualifizierten Kandidatinnen/Kandidaten in die Vorbereitung seiner Kandidatenvorschläge an die Hauptversammlung einzubeziehen. Der Aufsichtsrat sieht von einer Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ab, da auf langjähriger Erfahrung beruhende Kompetenz und Qualifikation dem Interesse des Unternehmens dient. Jahres- und KonzernabschlussIn seiner Sitzung vom 26. September 2012 hat der Aufsichtsrat beschlossen, die Geschäftszahlen der Jahre 2010 und 2011 in vorläufiger und untestierter Form im Sinne der Kapitalmarkttransparenz zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung der ausstehenden Berichte der Geschäftsjahre 2010 und 2011 wurde am 28. September 2012 getätigt. Aufsichtsrat und Vorstand sind sich darüber einig, dass die weiteren Berichte ebenfalls unmittelbar nach Fertigstellung und Sichtung durch die Gremien, unabhängig von einer Testierung, veröffentlicht werden. Abschließende Erläuterungen zum Verlauf der Prüfung der Jahresabschlüsse sowie ergänzende Auskünfte durch die Wirtschaftsprüfer, werden in einer außerordentlichen Sitzung, nach Erteilung des positiven Bestätigungsvermerks, eingeholt.
Professor Dr. Horst Gräf, Vorsitzender Erklärung zur UnternehmensführungDer deutsche Corporate Governance Kodex beinhaltet elementare Grundsätze und Anregungen einer guten Unternehmensführung und -kontrolle. Vorstand und Aufsichtsrat der Vivacon AG richten ihre Arbeit an diesen Empfehlungen aus und begrüßen jede Weiterentwicklung des Kodex, die die Transparenz erhöht. In einigen Ausnahmen weicht die Vivacon AG von diesen Empfehlungen ab, Hintergründe hierzu sind in der Entsprechenserklärung erläutert, welche Vorstand und Aufsichtsrat jährlich gemeinsam abgeben. Entsprechend Ziffer 5.4.1 des Corporate Governance Kodex in seiner gültigen Fassung vom 15. Mai 2012, hat sich der Aufsichtsrat der Vivacon AG konkrete Ziele für seine Zusammensetzung gegeben, die im Aufsichtsratsbericht in diesem Geschäftsbericht dargelegt sind. In der Erklärung zu Unternehmensführung sind im Folgenden die wesentlichen Grundsätze der Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die grundlegenden Werte der Vivacon AG dargelegt. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGBDie Vivacon AG ist im General Standard der Deutschen Börse gelistet. Als börsennotierte Gesellschaft stehen wir im Interesse der Öffentlichkeit. Daher ist uns eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung mit dem Ziel der nachhaltigen Steigerung unseres Unternehmenswerts und der Schaffung von Mehrwert für unser Unternehmen ein besonderes Anliegen. Dementsprechend ist die Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex von besonderer Bedeutung. Unsere aktuelle Entsprechenserklärung nach § 161 AktG sowie die Entsprechenserklärung der Vorjahre finden Sie auf unserer Internetseite unter dem Kapitel Corporate Governance. Zur Erreichung unserer Ziele haben wir uns über die gesetzlichen Bestimmungen, deren Einhaltung für uns eine Selbstverständlichkeit ist, Grundsätze für unser unternehmerisches Handeln definiert. Diese Grundsätze basieren auf unseren generellen Wertvorstellungen und dienen als Orientierung für unser tägliches Handeln. Unsere Grundsätze des verantwortungsbewussten unternehmerischen Handelns beinhalten die fundamentalen Anforderungen an das Verhalten jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedes einzelnen Mitarbeiters der Vivacon AG. Zur Vivacon AG zu gehören und ihre Unternehmenskultur zu teilen, bedeutet, sich entsprechend unserer Grundsätze zu verhalten. Ebenbürtigkeit, Verlässlichkeit, Wertschätzung und Achtung voreinander, sollen für die Vivacon AG verlässliche Säulen sein. Die Bedürfnisse unserer Kunden bilden dabei den Ausgangspunkt unserer Kreativität. Individuelle und kundenorientierte Lösungskonzepte stehen für unser Verständnis einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Mit starken Partnerschaften setzen wir auf Verlässlichkeit, Marktorientierung und Innovation. Die Strukturen der Unternehmensleitung und -überwachung stellen sich wie folgt dar: Aktionäre und HauptversammlungDie Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben. Die Vivacon AG untersteht der dualen Kontrolle durch Vorstand und Aufsichtsrat. AufsichtsratDie zentralen Aufgaben des Aufsichtsrats bestehen in der Beratung und Überwachung des Vorstands. Im Aufsichtsrat der Vivacon AG sind keine Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Alle Mitglieder werden von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten satzungsgemäß eine feste Vergütung sowie Erstattungen für bare Auslagen. VorstandDer Vorstand - als Leitungsorgan der Aktiengesellschaft - führt die Geschäfte des Unternehmens und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die geschäftspolitischen Grundsätze des Unternehmens gebunden. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, der Unternehmensstrategie sowie über mögliche Geschäftsrisiken und deren Entwicklung. Sein Handeln und seine Entscheidungen richtet er dabei am Unternehmensinteresse aus. Er ist dabei dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus erfolgsabhängigen und fixen Bestandteilen zusammen. Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratZur Umsetzung unserer Ziele arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat eng zusammen. Im dualen Führungssystem der Vivacon AG leitet der Vorstand das Unternehmen in eigener Verantwortung und vertritt die Gesellschaft bei Geschäften mit Dritten. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand sowie aller intern geltenden Richtlinien und Regelungen. Sie verpflichten sich zur Umsetzung der Regeln und Empfehlungen des deutschen Corporate Governance Kodex (in seiner jeweils gültigen Fassung), soweit diesen den Möglichkeiten des Unternehmens entsprochen wurde und in der jährlichen Erklärung gemäß § 161 AktG keine gegenteiligen Erklärungen abgegeben wurden. Der Vorstand besteht aus einem Mitglied. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements und stimmt mit dem Aufsichtsrat die strategische Ausrichtung des Unternehmens ab. Für bestimmte in der Satzung der Vivacon AG und der Geschäftsordnung des Vorstands festgelegten Geschäften der Gesellschaft muss der Vorstand vor Abschluss die Zustimmung des Aufsichtsrats einholen. Der Aufsichtsrat überwacht und unterstützt den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für die Vivacon AG sind, unmittelbar eingebunden. Im regelmäßigen Gedankenaustausch mit dem Vorstand ist der Aufsichtsrat stets über die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung und die Strategie informiert. Der Aufsichtsrat billigt die Jahresabschlüsse der Vivacon AG unter Berücksichtigung der Berichte des Abschlussprüfers. Der Aufsichtsrat trifft seine Entscheidungen durch Beschlüsse, die mit einfacher Mehrheit der bei der Abstimmung teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieder gefasst werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Dieses Beschlussverfahren gilt auch für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der Vivacon AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz, dass im Jahre 2012 den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 26. Mai 2010 respektive der überarbeiteten Fassung vom 15. Mai 2012 mit den folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird: 1. Jährliche Einberufung der Hauptversammlung (Kodex Ziffer 2.3.1) Der Vorstand hat im vergangenen Geschäftsjahr (entspricht dem Kalenderjahr) keine Hauptversammlung der Aktionäre einberufen. Da im Geschäftsjahr 2012 kein testierter Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 vorlag, war die Voraussetzung der Einberufung einer Hauptversammlung nicht gegeben. 2. Abschluss einer D&O Versicherung mit Selbstbehalt (Kodex Ziffer 3.8) Für den Vorstand ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben die Einführung des Selbstbehalts beschlossen worden. Für Mitglieder des Aufsichtsrates sieht die D&O- Versicherung keinen Selbstbehalt vor. Die Vivacon AG ist grundsätzlich der Auffassung, dass durch Selbstbehalt Motivation und Verantwortung, mit der die Aufsichtsratsmitglieder ihre Aufgabe wahrnehmen, nicht verbessert werden können. Die Vivacon AG hat nicht geplant, zukünftig einen Selbstbehalt in den D&O- Versicherungen für die Aufsichtsratsmitglieder vorzusehen. 3. Zusammensetzung des Vorstandes (Kodex Ziffer 4.2.1) Seit Mai 2012 besteht der Vorstand wieder aus einem Mitglied. Die Größe der Gesellschaft sowie die Geschäftstätigkeit bedürfen aus der Sicht der Vivacon AG keines Vorstandes, welcher aus mehreren Personen besteht. 4. Rahmenparameter des Aktienprogramms 2011 (Kodex Ziffer 4.2.3) Das von der ordentlichen Hauptversammlung im April 2011 verabschiedete Aktienoptionsprogramm (Aktienoptionsprogramm 2011) sieht ausschließlich an den Aktienkurs der Gesellschaft geknüpfte Erfolgsziele vor. Auf zusätzliche, unternehmensbezogene Vergleichsparameter wurde verzichtet, da wegen der Spezifität des Marktes (Erbbaurecht) vergleichbare Unternehmen nicht bestehen. Auf die Vereinbarung einer Begrenzungsmöglichkeit für den Fall einer außerordentlichen Entwicklung wird verzichtet. Die Ausübung der Optionsrechte ist bereits an zahlreiche Bedingungen gebunden. So besteht eine Wartefrist von 4 Jahren für die Ausübung der Aktienoptionen ab dem Zeitpunkt der Gewährung dieser und die Zeitfenster der möglichen Ausübung der Optionen sind begrenzt. Zudem dürfen die gewährten Optionen nur ausgeübt werden, wenn der Bezugsberechtigte zum Zeitpunkt sowohl der Ausgabe als auch der Ausübung in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis mit der Vivacon AG oder einer ihrer Konzerngesellschaften steht. Des Weiteren steht einer solchen Begrenzung die Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 15. April 2011 entgegen. 5. Vielfalt bei der Zusammensetzung des Vorstandes (Kodex Ziffer 5.1.2 Abs. 1) Die bei Zusammensetzung des Vorstandes gebotene Vielfalt kann, da und solange der Vorstand aus einer Person besteht, nur in begrenztem Umfang Berücksichtigung finden. Diese wird in der langfristigen Nachfolgeplanung berücksichtigt. 6. Altersgrenze für Vorstandsmitglieder (Kodex Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3) Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder war und ist nicht vorgesehen. Das Unternehmen hält eine solche Beschränkung für nicht zwingend, da es im Vorstand vor allem auf Managementfähigkeiten, Fachkompetenz und Erfahrung ankommt und die Anstellungsverträge zeitlich begrenzt sind. 7. Bildung eines Prüfungsausschusses (Kodex Ziffer 5.3.2) Der Aufsichtsrat sieht von der Bildung eines Prüfungsausschusses (audit committee) ab, da die entsprechenden Sachverhalte bei nur drei Mitgliedern im Aufsichtsrat im Gesamtgremium beraten werden. Das Gesamtgremium gewährleistet in seiner Besetzung die besondere Kenntnis und Erfahrung in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. 8. Bildung eines Normierungsausschusses (Kodex Ziffer 5.3.3) Der Aufsichtsrat hat keinen Normierungsausschuss, der die Kandidatenvorschläge des Aufsichtsrates vorbereiten soll. Das Unternehmen hat bislang einen Normierungsausschuss nicht für erforderlich gehalten, da das Recht der Aktionäre, Wahlvorschläge zur Hauptversammlung zu unterbreiten, als ausreichend angesehen wird. Es soll somit auch künftig kein Normierungsausschuss eingerichtet werden. 9. Altersgrenze von Aufsichtsratsmitgliedern (Kodex Ziffer 5.4.1) Für Aufsichtsratsmitglieder war und ist eine Altersgrenze nicht vorgesehen, da es auch im Aufsichtsgremium vor allem auf Managementerfahrung und fachliche Kompetenz ankommt, die für das Unternehmen entscheidend sind. 10. Organ- oder Beratungsfunktion der Aufsichtsratsmitglieder bei Wettbewerbern(Kodex Ziffer 5.4.2 Satz 4) Ein Mitglied des Aufsichtsrates übte im Jahr 2012 eine derartige Funktion aus. Es wird davon ausgegangen, dass die Kenntnisse und Erfahrungen, die Mitglieder des Aufsichtsrates bei Wettbewerbern sammeln, dem Unternehmen Vorteile bringen und Interessenkollisionen unter Beachtung der dafür geltenden Vorschriften ausgeschlossen wurden und werden. Somit soll auch zukünftig Aufsichtsratsmitgliedern diese Tätigkeit gestattet sein, wobei stets überprüft wird, ob der Gesellschaft hieraus Nachteile erwachsen, die Handlungsbedarf begründen. 11. Publikation im "Finanzkalender" (Kodex Ziffer 6.7) Der Gesellschaft war es auf Grund von Zeitverzögerungen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse, die durch die angespannte wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und den andauernden Sanierungsprozess bedingt waren, nicht möglich, genaue Daten im "Finanzkalender" zu veröffentlichen. Die Gesellschaft wird die Regelmäßigkeit des Finanzkalenders zukünftig sicher stellen. 12. Vorlage der Geschäfts- und Zwischenberichte binnen 90 bzw. 45 Tagen (Kodex Ziffer 7.1.2) Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2011 wurde nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die Zwischenberichte des Jahres 2012 nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes veröffentlicht. Der Grund hierfür lag in der andauernden Sanierungsphase und damit wirtschaftlich schwierigen Situation der Gesellschaft.
Köln, im Dezember 2012 Für den Aufsichtsrat Professor Dr. Horst Gräf Für den Vorstand Marco Meyer Lagebericht zum 31. Dezember 2012AUnternehmenssituation1. Struktur, Positionierung und GeschäftstätigkeitDie Vivacon AG ist ein Unternehmen der Immobilienbranche mit Fokussierung auf das Nischensegment Erbbaurecht. Die Vivacon AG ist im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Das Unternehmen ist im Gesamt- Konzern als Mutterunternehmen von zum Stichtag 31. Dezember 2012 104 Tochtergesellschaften verankert. Die Vivacon AG beschäftigt zu diesem Stichtag 27 Mitarbeiter. Restrukturierungsprogramm der Vivacon- Gruppe Nachdem die Vivacon in 2009 in eine Unternehmenskrise geraten war, durchläuft die gesamte Unternehmensgruppe umfangreiche Sanierungsarbeiten. Innerhalb dessen trennte man sich von allen seinerzeit berufenen Vorstandsmitgliedern und berief Marco Meyer in den Vorstand, welcher ein grundlegendes Kostensenkungsprogramm umsetzte und die Anzahl der Tochterunternehmen auf ein Drittel der ursprünglichen Anzahl reduzierte. Während des Restrukturierungsprogrammes veräußerte die Vivacon zudem wesentliche Teile ihrer Geschäftsbereiche Asset Management, Portfoliohandel und Bauträgergeschäft. Diese Geschäftsbereiche werden im zukünftigen Geschäft nicht mehr fortgeführt. Geschäftsmodell Die Geschäftstätigkeit der Vivacon AG liegt auf dem deutschen Immobilienmarkt. Kernkompetenz der Gesellschaft ist das Erbbaurecht, welches auf dem Markt als Finanzierungsalternative für Immobilieninvestments angeboten wird. Das Angebot bewegt sich entlang der gesamten Wertschöpfungskette einer Immobilie. Sowohl im Bereich der Projektentwicklung und Revitalisierung, als auch in der Bestandshaltung sowie der Privatisierung und dem Verkauf von Immobilien bietet sich die rechtliche Trennung von Grundstück und Gebäuden als Möglichkeit zur Finanzierung und Hebung stiller Reserven an. Die Vivacon AG investiert dabei in die Erbbaurechtsgrundstücke, welche entweder neu bestellt werden oder bereits bestehende Erbbaurechtsgrundstücke sind. Die darauf befindlichen Gebäude werden über das "Co-Investoren Modell" von dritten Marktteilnehmern übernommen. Diesen Transaktionen liegen, sofern es sich um neu bestellte Erbbaurechtsgrundstücke handelt, standardisierte Erbbaurechtsverträge zugrunde, welche die Vivacon stetig weiter entwickelt. Bei diesen standardisierten Erbbaurechtsverträgen existieren diverse Anpassungsmöglichkeiten, mit denen den individuellen Investitionszielen der Partner entsprochen werden kann. So können Laufzeiten, Anpassungsklauseln, Kaufoptionen, Heimfallregelungen und weitere Aspekte maßgeschneidert auf die Bedürfnisse des Co-Investors angepasst werden. Neben den Investitionen in eigene Erbbaurechtsgrundstücke agiert die Vivacon als Verwalter und Asset Manager für die Erbbaurechtsbestände Dritter. Innerhalb ihres Dienstleistungsangebotes bietet die Vivacon AG Forderungsmanagement, die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Erbbauzinsen sowie Beratung und Optimierung im Zusammenhang mit Erbbaurechtsverträgen an. Das Angebot umfasst zudem Beratung und Begleitung von Maßnahmen zur Vermögensbildung beim Einzelanleger, von der Konzeptionierung bis zur Umsetzung. Hierbei kann das Unternehmen auf die Erfahrung aus über 4.000 Wohnungseinzelverkäufen und über 45.000 gehandelten Einheiten zurück greifen. Co - Investoren Modell Die Vivacon AG investiert, gemeinsam mit ihren Partnern, in Immobilienbestände jeglicher Nutzungsart. Die Partner übernehmen dabei die Aufbauten, wohingegen die Vivacon AG die Grundstücke erwirbt. Wesentliche Grundlage dieser Investitionsbeziehung stellt die von Beginn des Auswahlprozesses gemeinsame Betrachtung der beiden rechtlich getrennten Wirtschaftsgüter Gebäude und Boden dar, über welche eine Finanzierungsstruktur auf Basis des Erbbaurechtsmodelles gelegt wird. Wesentliches Ziel einer derartigen Struktur ist die Herstellung einer für alle beteiligten Parteien explizit realisierten Vorteilhaftigkeit gegenüber herkömmlichen Finanzierungsstrukturen. Die Vivacon AG besitzt eine Reihe strategischer Partner, die regelmäßig im Rahmen des Co-Investoren Modells in die Aufbauten, die Erbbaurechte, investieren. Die Nutzungsarten der Gebäude erstrecken sich dabei über alle Nutzungsarten, von wohnwirtschaftlich genutzten über gewerblich genutzte Immobilien bis hin zu Sonderimmobilien, wie beispielsweise altersgerechtes Wohnen, Hotels und medizinische Einrichtungen. Direkte und indirekte Investments Die Vivacon AG bietet sowohl Investoren mit Interesse an direkten als auch Investoren mit Interesse an indirekten Immobilienanlagen attraktive Investmentmöglichkeiten. Direkte Investments der Co - Investoren werden zumeist in die Gebäudesubstanz, das Erbbaurecht getätigt. Über die Implementierung einer Immobilienfinanzierung, welche die Nutzung des Erbbaurechtes umfasst, dabei jedoch individuell adaptierbar und flexibel ist, ergibt sich für Investoren die Chance, stille Reserven ihres Investments zu heben, ungenutzte Potentiale maximal zu nutzen, die Abschreibungsquote auf 100% zu heben und die Eigenkapitalausstattung ihres Investments zu erhöhen. Für Investoren, die in indirekte Immobilienanlagen investieren wollen, bieten Cash Flows aus Erbbauzinsen elementare Bausteine von Kapitalmarktprodukten, wie Anleihen, ebenfalls ein sicheres, inflationsgeschütztes und attraktives Investment. Die Vivacon AG kann in diesem Bereich auf die Erfahrung aus drei emittierten Schuldverschreibungen im Rahmen von Verbriefungen von Erbbauzinszahlungsströmen mit einem Gesamtemissionsvolumen von rund 270 Mio EUR zurück greifen. Für die Zukunft plant die Gesellschaft weitere Emissionen am Kapitalmarkt. Kapitalmarktseitig besteht selbstverständlich weiterhin auch die Möglichkeit, über die Aktien der Vivacon AG indirekt in Erbbauzinszahlungsströme zu investieren. Ziel ist es, die Aktie der Vivacon AG in ein langfristiges, nachhaltig und gesund wachsendes Dividendenpapier zu entwickeln, welches auf einem Portfolio aus sicheren, inflationsgeschützten Zahlungsströmen, den Erbbauzins Cash Flows, basiert. 2. Überblick über das Geschäftsjahr 2012Das Geschäftsjahr 2012 war bei der Vivacon weiterhin von Restrukturierungs- und Sanierungsarbeiten geprägt. Zur Sicherung der Liquidität und im Rahmen der strategischen Portfoliobereinigung veräußerte die Gesellschaft im ersten Quartal 2012 ein Portfolio bestehend aus 15 Erbbaurechtsgrundstücken zu einem Veräußerungserlös in Höhe von TEUR 4.220. Die im Konzern noch fertig zu stellenden Projektentwicklungen befinden sich rechtlich alle in Tochtergesellschaften. Im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2012 wurde die Vermarktung des Objektes in Berlin "Am Karlsbad" mit der Veräußerung der letzten Einheit erfolgreich abgeschlossen. Die Finanzierungen der verbliebenen Projektentwicklungen in Mülheim und Hennef konnten bis zur Fertigstellung sichergestellt werden. Hier schreitet die Vermarktung ebenfalls voran. Im Geschäftsjahr 2012 wurden im Projekt Hennef "Geistinger Park" fünf Wohneinheiten und drei Baufelder veräußert, im Projekt "Palais am Stadtkai" in Mülheim an der Ruhr zwei Wohneinheiten. Die meisten der sich noch im Bestand der Vivacon AG befindlichen und fertig gestellten Einheiten sind vermietet, so dass hieraus Mieteinnahmen generiert werden. Die zweite Hälfte des Geschäftsjahres 2012 war weiterhin von Restrukturierungsmaßnahmen geprägt, insbesondere von der Verhandlung mit ausstehenden Gläubigern der Vivacon AG und der Vorbereitung der Umsetzung von Neugeschäft. Im Wesentlichen ging es dabei um die Frage der Ausgestaltung und Umsetzung der Finanzierung neuer Akquisitionen. Im letzten Quartal des Geschäftsjahres 2012 wurden für die folgenden fünf Tochtergesellschaften Insolvenzanträge gestellt: · Vivacon High - End GmbH, · Yoo München GmbH & Co KG, · Yoo München Verwaltungs GmbH, · Yoo Hamburg GmbH & Co KG, · Yoo Hamburg Verwaltungs GmbH. Die Insolvenzanträge der Vivacon High - End GmbH, Yoo Hamburg GmbH & Co KG und Yoo Hamburg Verwaltungs GmbH wurden im ersten Quartal 2013 wieder zurück genommen. Die Objekte der Bauträgergesellschaften, welche sich seit dem Geschäftsjahr 2009 in der Insolvenz befanden (Vivacon Denkmal Objekt I GmbH & Co. KG, Vivacon Denkmal Verwaltungs GmbH, VD Berlin-Mitte Luisenstadt GmbH & Co. KG, VD Berlin - Mitte Luisenstadt Verwaltungs GmbH), wurden im Geschäftsjahr 2012 durch den Insolvenzverwalter im Asset Deal veräußert. Weiterhin wurden im Verlauf des Geschäftsjahres Ansätze und Maßnahmen erarbeitet und eingeleitet, die die Eigenkapitalsituation der Gesellschaft und des Konzerns verbessern sollen. Durch die vom Gesetzgeber im November 2012 beschlossene Entfristung des weiter gefassten Überschuldungsbegriffes gemäß § 19 Abs. 2 InsO, wurde der Vivacon AG ein erweiterter Handlungsrahmen zur Wiederherstellung des Eigenkapitals der Gesellschaft gegeben. Personelle Veränderungen gab es im Laufe des Jahres durch den Abgang von einigen Mitarbeitern. Im Mai 2012 verließ zudem der Finanzvorstand Georg R. Steimel das Unternehmen; Marco Meyer leitet die Vivacon AG seitdem wieder als alleiniger Vorstand. B Gesamtwirtschaftliche Lage1. Gesamtwirtschaftliche Situation 2012Das Gesamtjahr 2012 war weiterhin geprägt durch die Ausläufer der Wirtschafts- und der damit verbundenen Eurokrise. Die Entwicklung der Weltwirtschaft zeigte sich in 2012 etwas schwächer im Vergleich zum Vorjahr. Innerhalb der Eurozone gab es in einzelnen Ländern teilweise rezessive Entwicklungen. Die Ankündigung der Europäischen Zentralbank unter bestimmten Voraussetzungen Staatsanleihen anzukaufen, stützte die Stabilität des europäischen Wirtschaftsraumes in gewissem Maße. Weiterhin schwächten jedoch hohe Schulden die wirtschaftliche Entwicklung. Zudem schwächelte auch die Binnennachfrage im Euroraum, was auch die deutsche Gesamtwirtschaft zu spüren bekam. Der Internationale Währungsfonds (IWF) beziffert das Wirtschaftswachstum der Weltwirtschaft für das Jahr 2012 auf 3,3 % was einen Rückgang um 0,5 % -Punkte im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Stabilisatoren der Weltwirtschaft waren Japan, die Vereinigten Staaten sowie die Schwellenländer. Für Deutschland lag das Wachstum im Gesamtjahr 2012 laut Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung bei rund 0,8 %. Zu Beginn des Jahres sah es noch so aus, als könne sich Deutschland von der allgemeinen schwachen Entwicklung im Euro Raum entkoppeln, diese Entwicklung relativierte sich jedoch im Laufe des Jahres und mündete in einer deutlichen Abkühlung der deutschen Wirtschaftsleistung in der zweiten Hälfte des Jahres. Inländischer Konsum sowie die deutsche Investitionsleistung waren äußerst schwach. Die geringe Nachfrage im gesamten Euro Raum und damit der Rückgang der Exporte in andere Länder der Euro Zone konnte jedoch durch den positiven Außenhandel mit Ländern außerhalb der Euro Zone kompensiert werden. Sowohl Beschäftigungsniveau als auch Preisniveau verhielten sich im Jahr 2012 in Deutschland stabil. Die Inflationsrate betrug in Deutschland durchschnittlich 2 %. 2. Branchensituation 2012Im Jahr 2012 waren die Märkte im Branchenumfeld der Vivacon weiterhin von Unsicherheit und großer Vorsicht bei Investitionsentscheidungen geprägt. Im Finanzierungsumfeld zeichneten sich die Märkte durch ein konstant niedriges Zinsniveau aus, was wiederum den Renditedruck auf Investoren und Anleger steigen ließ. Die Aktienmärkte verzeichneten ein gutes Plus, der Leitindex DAX konnte im Gesamtjahr um 29 % zulegen. Dennoch zeigten die Finanz- und Aktienmärkte hohe Sensitivität gegenüber wirtschaftlichen Geschehnissen vor dem Hintergrund der Euro Krise. Der Immobilienmarkt ging gestärkt aus dem Jahr 2012 hervor. Sowohl Kaufpreise als auch Mieten zogen in allen Segmenten des Immobilienmarktes an. Zurückzuführen ist die Stärkung des Immobilienmarktes im Wesentlichen auf den seit 2010 in Deutschland herrschenden Aufschwung sowie die gesunkene Arbeitslosigkeit. Verstärkt wurde die Nachfrage in Immobilieninvestments zudem durch das niedrige Zinsniveau, die allgemeine Unsicherheit auf den Anlagemärkten sowie die Angst vor Inflation. Insgesamt zeichnet sich der Immobilienmarkt, insbesondere in den deutschen Top-Standorten, durch ein geringes Angebot in allen Segmenten aus. Aus dem relativ geringen Angebot verbunden mit der sehr hohen Nachfrage, resultiert neben Preissteigerungen auch ein Rückgang der Leerstandsquote. Von Investorenseite her waren Immobilien als Sachwerte weiterhin stark nachgefragt, diese gelten als krisensicher und weniger volatil als andere Anlageklassen. Sowohl große institutionelle Investoren als auch semi-professionelle und private Investoren fragten verstärkt Immobilienprodukte nach. Insbesondere Deutschland war dabei aufgrund der Stabilität der Gesamtwirtschaft und der Immobilienwerte in Zeiten der Euro Krise für in- und ausländische Investoren als Markt interessant. Das gesamte Transaktionsvolumen betrug nach Schätzungen im Jahr 2012 36 Mrd. Euro im Vergleich zu 28 Mrd. Euro im Vorjahr, wobei im 4. Quartal 2012 alleine rund 1/3 des Volumens des Gesamtjahres gehandelt wurde. Insbesondere die Nachfrage nach Core Objekten in den Top 7 Standorten stieg 2012 an. Auffallend war zudem, dass die antizipierte Welle an Verkäufen von "Distressed Assets" (notleidende Immobilien) ausblieb, die Nervosität der Halter von "Non Performing Loans" (notleidende Kredite) war nicht so groß, als dass sie durch schnelle Verkäufe Wertabschläge realisieren würden. Der Markt für Wohnimmobilien zeigte, gemessen am Gesamtertrag, in 2012 mit 7,4 % die beste Wertentwicklung. An zweiter Stelle folgten Handelsimmobilien mit 5,5 % und Büroimmobilien mit 3,3 % Gesamtertrag. Der Deutsche Immobilien Index (DIX), ermittelt von IPD, nahm in 2012 eine Ausprägung von 4,4 % Gesamtrendite an, 0,8 %punkte weniger, als im Vorjahr. Der Markt indirekter Immobilienanlagen, hier insbesondere der Verbriefungsmarkt, wie ABS oder CMBS, kam in 2012 nur mäßig in Schwung. Die Nachfrage nach diesen Produkten ist von Investorenseite als mäßig einzustufen, zu negativ ist noch das Image dieser Produkte. Im Bereich der Immobilienfonds gab es in 2012 zudem Umbrüche durch die AIFM (Alternative Investment Funds Managers) Richtlinie, welche in 2010 auf EU Ebene verabschiedet wurde und nun in nationales Recht umgesetzt werden soll. Die Details der neuen Rahmenbedingungen und des neuen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) werden erst Mitte 2013 endgültig definiert sein, bis dahin muss oben genannte Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Der höhere Aufwand in Verwaltung und Beratung sowie die Unsicherheit über die Ausgestaltung der regulatorischen Rahmenbedingungen haben den Umsatz in den geschlossenen Fonds um rund ein Viertel sinken lassen. Alles in allem verzeichnet der Immobilienmarkt weiterhin einen Aufwärtstrend. Auffallend ist die Erweiterung des Aktionsradius verschiedener Investoren, wie beispielsweise von Versicherungen und Pensionskassen. Diese investieren verstärkt in direkte und indirekte Immobilienanlagen und treten zudem immer häufiger als Finanzierer in den Markt ein. 3. WettbewerbssituationDie Vivacon AG ist aufgrund ihrer einzigartigen Positionierung und langjährigen Expertise der Erbbaurechtsspezialist in Deutschland und konnte sich in der bisherigen Unternehmensgeschichte als Marktführer im Erbbaurechtssegment etablieren. Zudem ist die Vivacon AG die einzige, in diesem Geschäftsfeld tätige börsennotierte Gesellschaft. Andere, im direkten Wettbewerbsumfeld agierende Unternehmen sind teilweise ähnlich aufgestellt, verfügen jedoch nicht über die notwendige Marktexpertise entlang der gesamten Immobilienwertschöpfungskette. Innerhalb des Wettbewerbsumfelds verfügt kein Unternehmen über vergleichbare Referenzen. Ein zentrales Alleinstellungsmerkmal von Vivacon liegt in der Kapitalisierung von vorhandenen oder neu zu begründenden Erbbauzinseinnahmen durch die Strukturierung und Verbriefung von Erbbauzins-Portfolios am Kapitalmarkt. Wir bieten als einzige börsengelistete Gesellschaft in Deutschland innovative Refinanzierungsmöglichkeiten im Erbbaurecht durch kapitalmarktgehandelte Verbriefungen an. Durch diese alternative Finanzierungsmöglichkeit für unternehmerische Wachstumsstrategien hebt sich das Unternehmen von anderen Anbietern des Erbbaurechts signifikant ab. Die Komplexität sowie die Vielfalt der möglichen Anwendungsbereiche und Ausgestaltungsmöglichkeiten des Erbbaurechtsmodells machen eine in hohem Maße spezialisierte Ausbildung bzw. weitergehende Qualifikation der Mitarbeiter in diesem Bereich erforderlich. Die gesamte Konzernstruktur wurde umgebaut und auf die strategische Planung der kommenden Jahre ausgerichtet. Wir verfügen nach wie vor über ein Spezialisten-Team mit weitreichendem Fachwissen im Bereich Erbbaurecht sowie ein deutschlandweites Netzwerk in allen Bereichen des Immobilienmarktes. Zur professionellen Verwaltung ihres Immobilienbestands hat Vivacon ein eigenes Verwaltungssystem entwickelt, das fortlaufend an die aktuellen Anforderungen der Marktakteure angepasst wird. Es gibt nur wenige Unternehmen auf dem deutschen Markt, die sich in vergleichbarer Weise und Intensität mit dem Ankauf, dem professionellen Management und der optimierten Verwaltung von Erbbaurechtsgrundstücken beschäftigen. Aufgrund der exponierten Struktur und der hohen Komplexität des Erbbaurechtsmodells sowie der notwendigen Expertise zur Ausübung des Geschäftsmodells sind die Markteintrittsbarrieren in das Segment sehr hoch. C Geschäftsverlauf1. ErtragslageDie Ertragslage der Gesellschaft ist im abgelaufenen Geschäftsjahr weiterhin durch die konsequente Weiterführung des Restrukturierungs- und Sanierungsprozesses geprägt. Die Veränderungen in den einzelnen Posten der Ertragslage verdeutlichen die durchgeführten Maßnahmen im Rahmen der Restrukturierung und Sanierung der Gesellschaft, insbesondere konnte der betriebliche Aufwand im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 4.442 = 41,0 % vermindert werden. Des Weiteren ist die Ertragslage im Wesentlichen durch das positive neutrale Ergebnis in Höhe von TEUR 9.647 gekennzeichnet. In der positiven Entwicklung der einzelnen Teilergebnisse der Ertragslage zeigt sich, dass die wesentlichen negativen Ergebnisauswirkungen des Restrukturierungs- und Sanierungsprozesses in den Vorjahren angefallen sind. Das positive Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von TEUR 2.764 konnte im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 16.001 verbessert werden. Unter Berücksichtigung des Finanz- und Beteiligungsergebnisses ergibt sich für das Geschäftsjahr 2012 ein Jahresüberschuss in Höhe vonTEUR 4.350. Die einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden in der nachstehenden Ertragslage unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten wie folgt zusammengefasst:
Die Umsatzerlöse haben sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 108 = 13,9 % auf TEUR 668 vermindert und betreffen mit TEUR 475 (im Vorjahr: TEUR 606) im Wesentlichen Erträge aus Erbbaurechtszinsen und mit TEUR 133 (im Vorjahr TEUR 140) Erträge aus Mieteinnahmen. Die Verminderung der Erträge aus Erbbaurechtszinsen ist auf die Veräußerung von Erbbaurechts-grundstücken zurückzuführen. Die Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Sanierungs- und objektspezifische Transaktionskosten, die im Zusammenhang des laufenden Restrukturierungsprozesses angefallen sind. Die um TEUR 591 = 64,9 % deutliche Verminderung der Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen ist im Wesentlichen auf rückläufige Honorare für die Projektsteuerung der fertiggestellten Projektentwicklungen zurückzuführen. Der Personalaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 202 = 9,2 % auf TEUR 2.399 und ist im Wesentlichen auf Aufwendungen aus den Zuführungen zu Personalrückstellungen im Zusammenhang mit dem fortlaufenden Personalabbau im Rahmen des Restrukturierungs- und Sanierungsprozesses zurückzuführen. Die Verwaltungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Der Aufwand für Bürgschaftsrisiken betrifft die Zuführung zur Rückstellung hinsichtlich einer drohenden Inanspruchnahme einer für eine Tochtergesellschaft abgegebenen selbstschuldnerischen Bürgschaft. Die Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten verminderten sich im Rahmen des in der Endphase befindlichen Restrukturierungs- und Sanierungsprozesses im Vergleich zum Vorjahr deutlich um TEUR 1.759 = 67,6 % auf TEUR 842. Die Vertriebsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Vertriebsaufwendungen für Kulanzleistungen und Schadensersatz betreffen im Wesentlichen die fertiggestellten Projektentwicklungen, die sich zum Teil in der Gewährleistungsphase befinden. Die übrigen betrieblichen Erträge betreffen mit TEUR 419 (im Vorjahr: TEUR 355) im Wesentlichen Erträge aus der Weiterbelastung von Kosten im Konzernverbund. Das neutrale Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Im Rahmen des konzernweiten Restrukturierungs- und Sanierungsprozesses mussten im Berichtsjahr weitere Einzelwertberichtigungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen (TEUR 1.275) sowie Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen (TEUR 32) vorgenommen werden. Das Finanzergebnis ergibt sich im Wesentlichen aus Erträgen aus der Verzinsung von konzerninternen Verrechnungskonten (TEUR 622) sowie Zinsaufwendungen für externe Darlehen zur Finanzierung von Erbbaurechtsgrundstücken und Projektentwicklungen (TEUR 1.129) und aus der Verzinsung von konzerninternen Verrechnungskonten (TEUR 308) Das Beteiligungsergebnis resultiert ausschließlich aus Ausschüttungen von Konzerngesellschaften in der Rechtsform von Kommanditgesellschaften. 2. VermögenslageDie wesentlichen Posten der Bilanz sind -einschließlich einer Gegenüberstellung zum Vorjahr- in der nachfolgend dargestellten Übersicht zusammengefasst:
Die Vermögenslage zum 31. Dezember 2012 der Vivacon AG hat sich im Zuge des Restrukturierungs-und Sanierungsprozesses nachhaltig verändert. Die Bilanzsumme gemäß Vermögenslage verminderte sich um TEUR 11.643 = 37,7 % auf TEUR 19.275. Die wesentlichen Veränderungen der Vermögensstruktur der Gesellschaft betreffen mit TEUR 9.171 den Bestand an flüssigen Mitteln sowie mit TEUR 1.544 die Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter. Der Rückgang der flüssigen Mittel korrespondiert mit der Verminderung der lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich zum Bilanzstichtag in Höhe des Jahresüberschusses um TEUR 4.350 auf TEUR -38.353 verbessert, ist jedoch weiterhin negativ. 3. FinanzlageDie Finanzlage der Gesellschaft wird durch folgende Entwicklung der Kapitalflussrechnung verdeutlicht:
Der Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 4.282 resultiert überwiegend aus dem --um zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge bereinigten-- Periodenergebnis. Die zahlungsunwirksamen Erträge betreffen mit TEUR 5.701 die Abnahme der Rückstellungen sowie mit TEUR 2.676 die Buchgewinne aus dem Abgang von Sachanlagevermögen. Demgegenüber steht ein Mittelzufluss aus der Investitionstätigkeit von TEUR 4.424, der sich mit TEUR 4.220 im Wesentlichen aus Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens zur Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität ergibt. Der negative Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2012 resultiert im Wesentlichen aus der Rückführung von Finanzierungen für Bauträgermaßnahmen und Erbbaurechtsgrundstücken. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verminderten sich die Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten von TEUR 12.520 um TEUR 3.207 auf TEUR 9.313. Im Ergebnis ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Finanzmittelfonds in Höhe von TEUR 5.827, der sich vollständig aus liquiden Mitteln zusammensetzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass liquide Mittel in Höhe von TEUR 4.901 (im Vorjahr TEUR 14.250) verschiedenen Verfügungsbeschränkungen unterliegen, so dass sich zum Bilanzstichtag ein frei verfügbarer Finanzmittelfonds von TEUR 926 (im Vorjahr: TEUR 748) ergibt. D PersonalZum 31. Dezember 2012 belief sich die Mitarbeiterzahl der Vivacon AG auf 27 gegenüber 32 zum Ende des Geschäftsjahres 2011. Der Rückgang resultiert zum einen aus Eigenkündigungen von Mitarbeitern, zum anderen aus personellen Umstrukturierungen im Rahmen des Gesamt-restrukturierungsprogrammes. Im Mai des Geschäftsjahres 2012 verließ der Finanzvorstand Georg R. Steimel das Unternehmen. Im Aufsichtsrat gab es im Kalenderjahr 2012 keine personellen Änderungen. VergütungspolitikDer Aufsichtsrat der Vivacon AG beschließt das System und die Struktur der Vorstandsvergütung und legt in diesem Rahmen die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder inklusive der einzelnen Bestandteile fest. Die für die Mitglieder des Vorstands geltende Vergütungspolitik legt den Schwerpunkt auf erfolgsorientierte Anreizwirkungen (Incentives) neben einer angemessenen Festvergütung. Im Rahmen der Restrukturierung wurden sowohl die Gesamtvergütung als auch das Vergütungssystem mit Abschluss des Vorstandsvertrags mit Herrn Marco Meyer auf der Grundlage des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) sowie nach den Regeln des Deutschen Corporate Governance-Kodex neu strukturiert. Das Vorstandsvergütungssystem der Vivacon AG enthält fixe und variable Vergütungsbestandteile. Die Vergütungspolitik der Fach- und Führungskräfte folgt im Wesentlichen der Vergütungspolitik für den Vorstand der Vivacon AG, wobei die variablen Vergütungsbestandteile individuell und an der jeweiligen Position ausgerichtet werden. Die Vergütung des Aufsichtsrats beinhaltet ausschließlich fixe Vergütungskomponenten. Die Höhe der Vergütung orientiert sich an den Aufgaben der jeweiligen Mitglieder des Aufsichtsrats. E Risiko- und Chancenbericht1. GesamtrisikoeinschätzungDurch die Fokussierung auf das Kerngeschäft und der damit verbundenen Einstellung der Segmente Projektentwicklung und Portfoliohandel, konnte die Vivacon wesentliche Risiken ihrer Geschäftstätigkeiten eliminieren. Die aktuell vorhandenen Risiken ergeben sich im Wesentlichen aus zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung des Restrukturierungsprogramms und der Aufnahme neuen, operativen Geschäftes. Das Geschäftsjahr 2012 war weiterhin geprägt durch die für die Refinanzierung und zukünftige Neupositionierung des Vivacon-Konzerns notwendige Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Sollten die weiteren, vorgesehenen Schritte des Restrukturierungsprogramms nicht wie geplant in zeitlicher und finanzieller Hinsicht umgesetzt werden, hat dies Auswirkungen auf geschlossene Vergleichs- und Stundungsvereinbarungen mit den Gläubigerbanken. Bleibt der wirtschaftliche Erfolg bei Beendigung der Restrukturierungsmaßnahmen aus, bzw. führen zeitliche Verzögerungen in der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen und Generierung von Neugeschäft zu nicht ausreichenden Einnahmeströmen bei der Vivacon AG, liegt eine bestandsgefährdende Bedrohung für die Vivacon vor. Daher verfolgt die Vivacon AG intensiv alternative Maßnahmen zu Kapitalzufuhr durch Dritte. Nach dem avisierten Abschluss der umfangreichen Sanierungs- und Restrukturierungs-maßnahmen bestehen aus Sicht des Vorstands jedoch keine in direkter Weise bestandsgefährdenden Risiken mehr für die Vivacon-Gruppe. Die zukünftigen Risiken beziehen sich vor allem auf das operative Geschäft nach der Neupositionierung. Ausgehend von den nachfolgend beschriebenen im Konzern etablierten Risikomanagement- und Kontrollsystemen hat die Vivacon im Geschäftsjahr 2012 sämtliche mögliche Maßnahmen getroffen, um potenziell bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu identifizieren und ihnen rechtzeitig entgegenzuwirken. 2. Risikomanagement und internes KontrollsystemDie Vivacon hat das Geschäftsmodell aufgrund der seit Mitte 2009 eingetretenen Ertrags- und Liquiditätskrise im Rahmen eines umfassenden Sanierungs- und Restrukturierungsprozesses umfangreich analysiert und an die neuen Marktbedingungen angepasst. In diesem Zusammenhang wurde im Berichtsjahr 2012 im Rahmen des Restrukturierungsprogramms das Risikomanagement weiter entwickelt sowie die Führungs- und Konzernstruktur neu aufgebaut. Das Risikomanagement ist darauf ausgerichtet, Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das Risikomanagement ist Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses in allen Konzernbereichen. Es dient zur systematischen Kontrolle und Dokumentation von Risiken. Innerhalb des Risikomanagements werden die erfassten Risiken in externe und interne Risiken eingeteilt. Externe Risiken sind die Risiken, die aus den Märkten resultieren, in denen Vivacon aktiv ist, sowie diejenigen Risiken, die sich aus rechtlichen und gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen äußeren Rahmenbedingungen ergeben. Als relevante Märkte sind hier insbesondere der Absatzmarkt für Immobilien, der Kapital- und Investment-Markt sowie der Beschaffungsmarkt für Erbbaurechtsgrundstücke zu nennen. Hierauf aufbauend nutzt Vivacon eine Reihe aufeinander aufbauender Risikomanagement- und Kontrollsysteme, welche den Konzern in die Lage versetzen, negative Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, früh zu erkennen. Die Risikoberichterstattung der Unternehmensbereiche erfolgt direkt an den Vorstand, welcher in regelmäßigen Abständen die Angemessenheit des Risikomanagements und die dazugehörigen Kontrollsysteme kontrolliert und gegebenenfalls anpasst. Die seit 2009 in der Regel wöchentlich stattfindende Berichterstattung zur Liquiditätslage, ergänzt um einen monatlich aktualisierten Liquiditäts - Forecast, dient dem Vorstand als wesentliche Informationsquelle zur Überwachung und Steuerung des Sanierungs- und Restrukturierungsprozesses. In diesem Zusammenhang wurden sämtliche Geschäftsbereiche zum Zwecke der Liquiditätsanalyse zusammengeführt. Darüber hinaus wurde das operative Controlling im Bereich Asset Management und Bauträgergeschäft weiter ausgebaut. Das Risikomanagementsystem umfasst als wesentlichen Bestandteil das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem und ist darauf ausgerichtet, die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzern-, Jahres- und Zwischenabschlüsse sowie der entsprechenden Lageberichte zu gewährleisten. Hierzu zählt insbesondere die Identifikation, Bewertung und Abbildung von Risiken in den Abschlüssen und Lageberichten. Wesentliche Maßnahmen und Kontrollen in der Rechnungslegung sind die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten, der Einsatz von angemessen qualifiziertem Personal, das Vier-Augen-Prinzip, die Funktionstrennung, der Einsatz angemessener Finanzbuchhaltungssysteme für die Buchhaltung und Konsolidierung, IT-Berechtigungskonzepte und der Einsatz von Checklisten. Die Finanzbuchhaltung sowie die Erstellung der Konzern-, Jahres- und Zwischenabschlüsse werden von Mitarbeitern der Vivacon wahrgenommen. Je nach Bedarf werden externe Ressourcen mit entsprechender Qualifikation in diesen Prozess mit einbezogen. Der Erstellungsprozess des Abschlusses wird durch den Leiter Finanzen überwacht. Er berichtet unmittelbar an den Vorstand und nimmt an Vorstandssitzungen teil. Wesentliche Sachverhalte im Rahmen der Abschlusserstellung werden mit dem Aufsichtsrat erörtert. 3. Darstellung wesentlicher EinzelrisikenSanierungs- und Restrukturierungsprozess/bestandsgefährdende RisikenAls Folge der Ertrags- und Liquiditätskrise von Vivacon, wurde Mitte 2009 ein umfassender Sanierungs- und Restrukturierungsprozess initiiert. Neben dem Abschluss von Vergleichsvereinbarungen mit den größeren Gläubigerbanken und der Durchführung eines Debt-to-Equity-Swaps sieht das Sanierungskonzept eine Fokussierung der Geschäftstätigkeit auf den Bereich Erbbaurechte vor. Die übrigen Geschäftsbereiche Portfolio-Handel und das Bauträgergeschäft sollen durch Verkäufe bzw. der planmäßigen Fertigstellung von fortgeschrittenen Bauträgermaßnahmen zurückgeführt werden. Eine Vielzahl an Maßnahmen des Sanierungs- und Restrukturierungsprozesses konnte bereits umgesetzt werden. Sollten die weiteren vorgesehenen Maßnahmen nicht wie geplant in zeitlicher und finanzieller Hinsicht umgesetzt werden, hat dies Auswirkungen auf geschlossene Vergleichs- und Stundungsvereinbarungen mit den Gläubigerbanken, da vereinbarte Tilgungen nicht bedient werden können. Bliebe der wirtschaftliche Erfolg der Restrukturierungsmaßnahmen aus, liegt eine erhebliche bestandsgefährdende Bedrohung für die Vivacon AG vor. Die Vivacon AG hat in den Geschäftsjahren 2008 bis 2011 erhebliche Verluste erwirtschaftet. Das Eigenkapital der Gesellschaft beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember 2012 auf EUR - 38,4 Mio, zeigt damit eine leichte Erholung in Höhe des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2012 im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres 2011 (EUR - 42,7 Mio). Sollte es Vivacon nicht gelingen, die Sanierungsmaßnahmen erfolgreich umzusetzen, wird Vivacon trotz Fokussierung auf das Kerngeschäftsfeld Erbbaurechte nicht in der Lage sein, profitabel zu wirtschaften und den Fortbestand zu sichern. Zudem könnte der Konzern aufgrund fehlender Liquidität nicht in der Lage sein, bestehende Zahlungspflichten bei Fälligkeit zu erfüllen. Sollte es Vivacon nicht gelingen, Gewinne aus eigener Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften, das Eigenkapital des Konzerns wieder herzustellen und die Liquidität zu gewährleisten, könnte dies zur Insolvenz der Vivacon führen. MarktumfeldDer Immobilienmarkt ist von einer ständigen Veränderung der steuerlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen und damit einer Veränderung der Entscheidungsparameter der potenziellen Immobilienerwerber geprägt. Ebenso könnten Veränderungen der Marktakzeptanz des Erbbaurechts und die Schwankungen der wirtschaftlichen und konjunkturellen Marktbedingungen wie beispielsweise Wirtschaftswachstum, Preisentwicklung und Zinsniveau dazu führen, dass sich die Nachfrage der Erwerber auf andere Anlageprodukte oder Finanzierungsalternativen verlagert. Der zukünftige Erfolg des Vivacon-Geschäftsmodells basiert zudem auf der Anpassung der Produkte und Dienstleistungen an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anlagemotive der Erwerber. BeschaffungsmarktFür das Geschäftskonzept von Vivacon ist Voraussetzung, dass es dem Management gelingt, fortlaufend entsprechend geeignete Grundstücke, an denen ein Erbbaurecht besteht oder an denen ein Erbbaurecht neu bestellt werden kann zu angemessenen Konditionen zu erwerben. Hierbei sind die Lage des jeweiligen Grundstücks, die bauliche Substanz und die Entwicklungsfähigkeit des darauf errichteten oder geplanten Gebäudes entscheidende Erwerbskriterien. Wertentwicklung von ErbbaurechtsgrundstückenDer Wert der Erbbaurechtsgrundstücke hängt wesentlich von den zukünftig zufließenden Erbbauzinsen und deren relativer Attraktivität im Verhältnis zu alternativen Kapitalanlagen ab. Sofern sich das Zinsniveau nachhaltig deutlich erhöht und die inflationsgesicherten Erbbauzinsen sich nicht erhöhen, da z. B. auch ohne Inflation die Zinsen steigen, kann dies zu einem Wertverlust bei den Erbbaurechtsgrundstücken und somit zu Abschreibungen führen. Dienstleistungsangebot: zukünftige NachfrageVivacon plant, mit der Neupositionierung Beratungen und Dienstleistungen für Dritte entlang der Immobilienwertschöpfungskette als separates Geschäftsfeld anzubieten. Das Spektrum reicht dabei von der Unterstützung beim Ankauf oder der Verwaltung über die Abwicklung von Transaktionen bis hin zur Refinanzierung von Immobilien. Dies sind im Wesentlichen Tätigkeiten, die in derVergangenheit bereits intensiv innerhalb der Vivacon-Gruppe ausgeübt wurden und zukünftig als ergänzende Leistungen zusätzlich vermarktet werden. Es besteht das Risiko, dass dieses Angebot nicht in ausreichendem Maße durch den Markt angenommen wird. WettbewerbDie Attraktivität von Erbbaurechtsgrundstücken als alternatives Finanzierungs- und Anlageinstrument hat nicht zuletzt aufgrund der Turbulenzen an den Finanz- und Kapitalmärkten und der daraus resultierenden Unsicherheiten weiter zugenommen. Neue Marktteilnehmer versuchen sich in diesem Nischenmarkt zu behaupten. Es besteht das Risiko, dass durch den zunehmenden Wettbewerb der Ankauf von Erbbaurechtsgrundstücken schwieriger wird und sich die Preise für den Ankauf von Erbbaurechtsgrundstücken erhöhen. Finanzielle RisikenAuch nach erfolgreich abgeschlossener Refinanzierung der Vivacon wird ein nennenswerter Teil der dem Unternehmen eingeräumten Kredite innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig. Die Bilanzstruktur des Unternehmens, insbesondere die Höhe des ausgewiesenen Eigenkapitals, ist weiterhin nicht befriedigend. Daher ist das Unternehmen in Zukunft auf die Beschaffung zusätzlichen Kapitals in Form von Fremd- oder Eigenkapital angewiesen. Des Weiteren unterliegt die Vivacon AG Zinsänderungsrisiken. Je nachdem, wie sich die Zinsen im Marktumfeld zukünftig entwickeln, wird es für das Unternehmen teurer benötigtes Fremdkapital aufzunehmen. Des Weiteren unterliegen aktuelle Finanzierungen, insbesondere vor dem Hintergrund der variablen Verzinsung, im Falle einer eventuell notwendigen Prolongation Zinsänderungsrisiken. Rechtliche RisikenDie anhängigen Rechtsstreitigkeiten resultieren hauptsächlich aus den Verpflichtungen der Projektentwicklungen, welche sich zurzeit in der Gewährleistungs- bzw. Fertigstellungsphase befinden. Die Überwachung und Steuerung der Rechtsstreitigkeiten obliegt der Vivacon internen Rechtsabteilung. Für im Geschäftsjahr 2012 bestehende Rechtsstreitigkeiten wurden nach dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip Rückstellungen in ausreichender Höhe gebildet. Steuerliche RisikenDurch die Veräußerung von Immobilien und Grundstücken können sich Liquiditätsrisiken auf Grund von Steuernachzahlungen ergeben. Für eventuelle Steuernachforderungen wurden im Geschäftsjahr 2012 Rückstellungen in Höhe ausreichender Höhe gebildet. Verlust von FührungskräftenDer Erfolg der Vivacon hängt wesentlich von der weiteren Mitarbeit ihrer Know-how-Träger und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen ab. Im Rahmen des noch andauernden Sanierungs- und Restrukturierungsprozesses besteht ein erhöhtes Risiko der Eigenkündigungen wichtiger Mitarbeiter. Sollte es nicht gelingen, qualifizierte Mitarbeiter in ausreichendem Maß zu halten oder neue qualifizierte Mitarbeiter bzw. zeitnah adäquaten Ersatz für Abgänge zu gewinnen, könnten die Unternehmensziele verfehlt werden. Dies kann sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken. 4. ChancenNeben den oben genannten Risiken ergeben sich für die Vivacon ebenso Chancen im aktuellen Marktumfeld. Die Fokussierung auf das Segment Erbbaurecht entspricht den im Konzern vorhandenen Kernkompetenzen und basiert auf über einem Jahrzehnt Erfahrung in diesem Bereich. Zudem ist Vivacon bereits seit 2001 als Experte im Erbbaurechtssegment am deutschen Immobilienmarkt bekannt und besitzt mit ihrer Marke eine erhebliche Marktbekanntheit. Daraus resultierend besitzt die Vivacon ein großes Netzwerk innerhalb der Akteure am deutschen Immobilienmarkt. Dies wiederum unterstützt die Umsetzung der avisierten Co-Investoren Modelle sowie den Zugang zu Abnehmern der Dienstleistungsangebote und Beratungs- und Vertriebsleistungen. Marktumfeld - regulatorische ÄnderungenVor dem Hintergrund der regulatorischen Veränderungen im Bankenumfeld (Basel III) und der damit zusammenhängenden hohen Eigenkapitalanforderung der Banken im Rahmen von Immobilienfinanzierungen, bietet Vivacon mit ihrem Konzept, der Hebung stiller Reserven aus dem Grundstück, Alternativen zur Generierung von Eigenkapital im Kontext der Portfoliofinanzierung. Anlagefokus institutioneller AnlegerWeiterhin ist auffällig, dass wesentliche institutionelle Investoren alternative Anlagen mit einem ausgewogenen Rendite-Risiko Verhältnis nachfragen. Das Vertrauen in die ursprüngliche Anlageform dieser Institute, staatliche Anleihen, hat vor dem Hintergrund der Schulden- und Eurokrise sowie der restriktiven Zinspolitik, erhebliche Einbußen zu verzeichnen. Hier bieten sich für Vivacon mit ihren langfristigen, erstrangig besicherten Anlagen wesentliche Absatzchancen. Einzigartige ExpertiseSeit über zehn Jahren ist die Vivacon auf dem deutschen Immobilienmarkt im Bereich des Erbbaurechtes tätig. Die im Rahmen dieser Tätigkeit gesammelten Erfahrungen, das aufgebaute Know How, aber auch die daraus entstandenen Kontakte, bilden einen großen Wert des Konzerns und sind durch Wettbewerber schwer, bzw. fast gar nicht abbildbar. MarkenbekanntheitIm engen Zusammenhang mit der Expertise der Vivacon steht die hohe Durchdringung des Marktes mit der Marke Vivacon. Allen wesentlichen Akteuren des deutschen Immobilienmarktes ist die Marke Vivacon ein Begriff. In Gesprächen mit Banken, Finanzierungspartnern, Co-Investoren und Geschäftspartnern wird laufend deutlich, dass das Vertrauen in das Geschäftsgebaren und Unternehmen Vivacon immer noch bzw. wieder vorhanden ist. E Berichterstattung nach § 289 Abs. 4 HGBZu der nach § 289 Abs. 4 HGB geforderten Berichterstattung geben wir die folgende Übersicht: § 289 (4) 1 Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Vivacon AG zum 31. Dezember 2012 betrug EUR 25.985.216 und war eingeteilt in 25.985.216 Stückaktien. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. § 289 (4) 2 Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen Es bestehen keine Beschränkungen bezüglich der Stimmrechte oder der Übertragung von Aktien. § 289 (4) 3 Direkte oder indirekte Beteiligung am Kapital Nach einer Sachkapitalerhöhung im April 2010 hält die Saxon S.a.r.l., Luxemburg, eine Beteiligung von rund 23,47 Prozent an dem Grundkapital der Vivacon AG. § 289 (4) 4 Inhaber von Aktien mit Sonderrechten Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, sind nicht vorgesehen. § 289 (4) 5 Art der Stimmrechtskontrolle im Fall von Arbeitnehmerbeteiligungen Sonderrechte von Aktionären, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Stimmrechtskontrollen für Arbeitnehmer sind nicht vorgesehen. § 289 (4) 6 Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über Satzungsänderungen Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Vivacon AG ergeben sich aus den §§ 84 und 85 des Aktiengesetzes (AktG). Die Änderung der Satzung wird von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen; die §§ 179 ff. AktG sind anwendbar. Der Aufsichtsrat ist allerdings gemäß § 9 der Satzung zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur deren Fassung betreffen. § 289 (4) 7 Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 30. April 2012 um bis zu insgesamt EUR 144.703,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III und IV). Von diesen Ermächtigungen wurde im Geschäftsjahr 2012 kein Gebrauch gemacht. Die Hauptversammlung der Vivacon AG hat am 15. April 2011 den Vorstand und den Aufsichtsrat ermächtigt, bis zum 31. März 2016 Bezugsrechte auf bis zu 750.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien im Rahmen des Aktienoptionsplans 2011 auszugeben. Hierzu hat die ordentliche Hauptversammlung die Schaffung eines Bedingten Kapitals in Höhe von EUR 750.000,00 zur Gewährung von Bezugsrechten beschlossen. Bezugsberechtigt sind Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Vivacon AG sowie Geschäftsführer und Arbeitnehmer von Konzerngesellschaften. Derzeit sind keine Optionen aus dem Aktienoptionsplan 2011 ausgegeben und ausübbar. Die Hauptversammlung vom 15. April 2011 hat die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 31. März 2016 außer zum Zweck der Handels in eigenen Aktien eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2012 keinen Gebrauch gemacht. § 289 (4) 8 Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen keine "Change of Control"-Klauseln vor. F Vorgänge nach Ende des GeschäftsjahresZu Beginn des Geschäftsjahres 2013 konnten offene Punkte aus einem Sanierungsvergleich mit einem Hauptgläubiger der Vivacon AG in einer Vereinbarung abschließend geklärt werden. Aus dieser Vereinbarung resultierte unter anderem die Möglichkeit der Vereinnahmung von Erlösen aus dem Bauträgerobjekt "Neuer Garten" durch die Vivacon AG und die Stundung der noch teilweise zur Zahlung offenen Forderung aus dem ursprünglichen, mit dem betreffenden Kreditinstitut geschlossenen Sanierungsvergleich. Zudem wurden im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2013 die in der Institutsverwaltung befindlichen Immobilienbestände in Salzgitter im Rahmen eines Asset Deals veräußert, so dass sowohl auf Seiten der finanzierenden Bank als auch auf Seiten der Vivacon AG weitere Risiken abgebaut werden konnten. Die verbliebenden Einheiten dieses Portfolios in Kassel befinden sich in der Vermarktung. G AusblickIm Geschäftsjahr 2012 konnte die Vivacon weiter an Stabilität gewinnen. Diese gründet sich zum einen auf die weitere Verminderung von Kostenpositionen und der weiteren Verschlankung der Konzernstruktur, zum anderen auf den Abbau von Risiken aus Projektentwicklungen und der finalen Klärung offener Fragen aus Sanierungsvergleichen. Die weitere Reduktion von Risiken, die Fertigstellung der Projektentwicklungen sowie deren Vermarktung werden auch in 2013 noch Ressourcen der Vivacon AG binden, das Neugeschäft wird aber in 2013 noch deutlicher als in den beiden Geschäftsjahren der Sanierung zuvor, in den Hauptfokus rücken. Dabei ist geplant, den Umfang der Umsetzung von Neugeschäft, insbesondere im Bereich der Direktinvestitionen in Erbbaurechtsgrundstücke, erheblich zu steigern. Nach dem Ankauf einer kritischen Masse an Erbbauzins-Cash Flows, sollen diese in einem zweiten Schritt über noch zu definierende Strukturen refinanziert werden. Die Erfahrung aus den drei bereits getätigten Verbriefungen sowie die Nachfrage des Kapitalmarktes nach inflationsgeschützten Anlagen sprechen für eine erfolgreiche Umsetzung einer derartigen Transaktion. Der für die Vivacon AG kritische Moment besteht in dem initialen Geschäft, dem Aufbau und Ankauf einer kritischen Masse an Erbbaurechtsgrundstücken. Hierfür ist die Einbindung eines finanziell starken Partners notwendig. Die Bindung eines solchen Partners wird durch die Publikation von den Wirtschaftsprüfern testierter Jahresabschlüsse wesentlich erleichtert. Demnach liegt das Ziel der Testierung der Jahresabschlüsse ebenfalls im Fokus der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2013. Mit Erlangung der ausstehenden Testate fällt es der Vivacon AG wesentlich leichter, Finanzierungszusagen und -partner zu finden und Ankäufe neuer Bestände zu tätigen. Zudem wird weiter an der Gesundung des Bilanzbildes der Vivacon AG sowie der gesamten Vivacon Gruppe gearbeitet. Maßnahmen zur Verminderung der bilanziellen Überschuldung werden weiter spezifiziert und sind in ihrer Umsetzung zum Ende des Geschäftsjahres 2013 geplant. Die diesem Bericht zugrunde liegenden Einschätzungen hinsichtlich zukünftiger Entwicklung und Prognosen wurden nach bestem Wissen vorgenommen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass diese Einschätzungen und Annahmen auch gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen, die die Gesellschaft nicht aktiv beeinflussen kann. vorläufige Bilanz zum 31. Dezember 2012der Vivacon AGAktiva
vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung der Vivacon AG 2012
Anhang zum Jahresabschluss 2012A. Allgemeine Grundsätze zum JahresabschlussDer Jahresabschluss und der Lagebericht der Vivacon AG werden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 wurden erstmalig im Geschäftsjahr 2010 angewendet (Art. 66 Abs. 3 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden dabei nicht an die geänderten Vorschriften des BilMoG angepasst worden (Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB). Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt unter Berücksichtigung der Verordnung für Wohnungsunternehmen vom 25. Mai 2009. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde zur besseren Darstellung der Ertragslage der Betriebsertrag in einem gesonderten Posten ausgewiesen. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des Vorjahres. Die Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes erfolgt weiterhin auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Vivacon AG werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. 1. Immaterielle VermögensgegenständeEntgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und über eine Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren planmäßig linear abgeschrieben. 2. SachanlagenDie Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen, bewertet. Hierbei werden Nutzungsdauern von drei bis 15 Jahren angesetzt. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten und die Wertminderungen von Dauer sind, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. 3. FinanzanlagenDas Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet. Das gemilderte Niederstwertprinzip wird dabei beachtet. Von der Vivacon AG vorgenommene Sacheinlagen in Beteiligungsunternehmen werden grundsätzlich zum Buchwert des hingegebenen Vermögensgegenstandes bewertet und erhöhen dadurch den Wertansatz der Beteiligung. Eine Aufdeckung von stillen Reserven in den hingegebenen Vermögensgegenständen erfolgt im Rahmen der Bilanzierung und Bewertung der Beteiligungsansätze nicht. Außerplanmäßige Abschreibungen werden auf Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung durchgeführt. 4. Zum Verkauf bestimmte Immobilien und andere VorräteDie Bewertung der als "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit fertigen Bauten" ausgewiesenen fertiggestellten, aber noch nicht veräußerten, Wohnungen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Das Niederstwertprinzip wird dabei beachtet. Für diese vor dem Geschäftsjahr 2009 angefallenen Aufwendungen wurden ausschließlich direkt zurechenbare Einzelkosten wie die Anschaffungskosten des Grundstücks sowie der Altsubstanz und die eigentlichen Sanierungsaufwendungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellkosten einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert. Nach § 255 Abs. 2 HGB in der Fassung des BilMoG werden die Herstellungskosten mit den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten sowie Fertigungs- und Materialgemeinkosten und Abschreibungen bewertet. Da im Geschäftsjahr keine Herstellungsvorgänge zu verzeichnen waren, sind demzufolge auch keine Herstellungskosten aktiviert worden, die nach der Fassung des BilMoG zu bewerten gewesen wären. 5. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeForderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nominalwert bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt (Imparitätsprinzip). Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Einzelwertberichtigungen vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. 6. Wertpapiere des UmlaufvermögensAnteile an verbundenen Unternehmen sowie die sonstigen Wertpapiere werden mit ihren Anschaffungskosten oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. 7. Flüssige MittelDie flüssigen Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. 8. Aktiver RechnungsabgrenzungspostenAls aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Bilanzstichtag Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. 9. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und beinhalten zukünftige Preis- und Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). 10. VerbindlichkeitenVerbindlichkeitensind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 11. Latente SteuernFür die Ermittlung latenter Steuern auf Grund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder auf Grund körperschaft- und gewerbesteuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmens-individuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden saldiert ausgewiesen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. C. ErmessensspielräumeBei der Aufstellung des Jahresabschlusses muss die Gesellschaft Einschätzungen vornehmen und Annahmen treffen, welche die Ansätze der Vermögensgegenstände und Schulden, die Angabe von Risiken und Unsicherheiten bezüglich der angesetzten Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag sowie die Aufwendungen und Erträge für den Berichtszeitraum beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Einschätzungen abweichen. D. Erläuterungen zur Bilanz1. AnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel (Anlage 1 zum Anhang) dargestellt. Die unter der Position Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter ausgewiesenen Vermögensgegenstände betreffen Grundstücke im Erbbaurecht. Im Berichtsjahr wurden Erbbaurechtsgrundstücke in Höhe eines Buchwertes von TEUR 1.544 veräußert. Bei einem Veräußerungserlös in Höhe von TEUR 4.220 entstanden Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Sachanlagevermögens in Höhe von TEUR 2.676. Der Ausweis erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge". Die Verminderung der Betriebs- und Geschäftsausstattung ist resultiert im Wesentlichen aus planmäßigen Abschreibungen. Der Rückgang des Finanzanlagevermögens um TEUR 491 ist mit TEUR 458 auf die Gewinnausschüttung einer Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft sowie mit TEUR 33 auf Abschreibungen auf sechs Beteiligungsbuchwerte zurückzuführen. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2013 wurden insgesamt fünf Minderheitsbeteiligungen zu einem Verkaufserlös von jeweils EUR 1,00 veräußert. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2012 erfolgte daher eine Abschreibung auf den erzielten Verkaufserlös. Unter dem Bilanzposten Beteiligungen werden Anteile an assoziierten Unternehmen mit einer Beteiligungshöhe von 30 % sowie Minderheitsbeteiligungen mit weniger als 10% Stimmrechtsanteile ausgewiesen. Unverändert zum Vorjahr werden Anteile an zum Verkauf bestimmten Portfoliogesellschaften in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft im Umlaufvermögen ausgewiesen. Der Ausweis zum 31. Dezember 2012 betrifft insgesamt 13 Gesellschaften mit einem Buchwert von insgesamt TEUR 40. Die Aufstellung des unmittelbaren und mittelbaren Anteilsbesitzes der Gesellschaft, inklusive der Angaben zum Eigenkapital zum 31. Dezember 2012 sowie zum Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2012 ergibt sich wie folgt:
1) Gesellschaft befindet sich in der Insolvenz. 2) Gesellschaft befindet sich in der Institutszwangsverwaltung. 2. Zum Verkauf bestimmte ImmobilienDer Bilanzposten "Zum Verkauf bestimmte Immobilien" beinhaltet im Bestand befindliche Wohnimmobilien, die im Rahmen des Bauträgergeschäfts saniert wurden und nach der Sanierung an Privatinvestoren veräußert werden sollen. Die Privatisierungsbestände aus dem Bauträgerbereich beinhalten Restbestände aus bereits sanierten Objekten. In den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Werten sind Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 1.234 (im Vorjahr: TEUR 1.058) enthalten. Auf Grund von Vermarktungsschwierigkeiten wurden im Berichtsjahr TEUR 176 den Wertberichtigungen zugeführt. Der Ausweis erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten "Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens". Die im Bestand verbliebenen Wohnimmobilien aus Altobjekten sind zum 31. Dezember 2012 im Wesentlichen vermietet und werden weiterhin am Markt angeboten. 3. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen aus Vermietung und Erbbauzinsen haben sich im Vergleich zum Vorjahr geringfügig um TEUR 2 auf TEUR 30 erhöht. Die Einzelwertberichtigungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Die Forderungen aus Gebäudeverkäufen und Provisionen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 809 auf TEUR 318 vermindert. Diese Verminderung resultiert im Wesentlichen aus Zahlungseingängen auf ausstehende Kaufpreisforderungen bezüglich der bereits in Vorjahren fertiggestellten Projektentwicklung "Neuer Garten" in Düsseldorf. Die Einzelwertberichtigungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen ergeben sich im Wesentlichen aus der Vorfinanzierung des Bauträgergeschäfts und der Finanzierung von Grundstücksankäufen durch Konzerngesellschaften und den damit zusammenhängenden Kosten, welche die Vivacon AG für Konzerngesellschaften verauslagt hat. Auf Basis der noch zu erwarteten Rückflüsse von nicht veräußerten Tochtergesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2012 Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 1.275 (Vorjahr: TEUR 1.700) gebildet sowie in Höhe von TEUR 415 (Vorjahr: TEUR 100) aufgelöst. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich zum 31. Dezember 2012 wie folgt zusammen:
Die Ansprüche auf Steuererstattungen betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Körperschaftsteuerguthaben Die Einzelwertberichtigungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
4. WertpapiereDie als Wertpapiere des Umlaufvermögens ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen Beteiligungen an verbundenen Unternehmen in der Rechtform der Kommanditgesellschaft, die nicht dazu bestimmt sind, auf Dauer gehalten zu werden. 5. Kassenbestand und Guthaben bei KreditinstitutenInnerhalb der Guthaben bei Kreditinstituten werden im Wesentlichen vereinnahmte Käufergelder, die nicht zur freien Verfügung der Gesellschaft stehen, ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag ausgewiesene flüssige Mittel in Höhe von TEUR 3.886 (im Vorjahr: TEUR 12.756) dienen in diesem Zusammenhang zur Sicherung von Darlehensverbindlichkeiten. Darüber hinaus sind flüssige Mittel in Höhe von TEUR 369 (im Vorjahr: TEUR 772) für Bankbürgschaften als Sicherheit hinterlegt. Des Weiteren werden Gelder aus den Verbriefungen von Erbbaurechtsgrundstücken in Höhe vonTEUR 646 (im Vorjahr TEUR 722) ausgewiesen, die als Mindestliquidität der Verbriefungsgesellschaften dienen und somit ebenfalls nicht zur freien Verfügung stehen. Die Vivacon AG unterliegt daher Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich dieser flüssigen Mittel. Insgesamt ergibt sich ein zum Bilanzstichtag frei verfügbares Guthaben vonTEUR 926 (im Vorjahr: TEUR 748). 6. EigenkapitalDas gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag unverändert eingeteilt in 25.985.216 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. Insgesamt hat sich das Eigenkapital im Geschäftsjahr 2012 wie folgt entwickelt:
Genehmigtes Kapital Zum Bilanzstichtag standen folgende genehmigte Kapitalia zur Verfügung:
Die Beschlüsse im Einzelnen: Auf der Hauptversammlung am 19. Mai 2005 wurde der Vorstand durch Beschluss ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Vivacon AG in der Zeit bis zum 30. April 2010 einmalig oder mehrmals gegen Bar- oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 6.964.998,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Im Geschäftsjahr 2005 wurde die Ermächtigung zur Schaffung des Genehmigten Kapital II in einer Gesamthöhe von EUR 1.739.970,00 ausgenutzt. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Das verbleibende Genehmigte Kapital in Höhe von EUR 5.225.028,00 wurde im Berichtsjahr für die Sachkapitalerhöhung voll ausgenutzt. Auf der Hauptversammlung am 15. Mai 2006 wurde der Vorstand durch Beschluss ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Vivacon AG in der Zeit bis zum 30. April 2011 einmalig oder mehrmals gegen Bar- oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 4.013.160,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III). Im Geschäftsjahr wurde von dem genehmigten Kapital III im Rahmen der Sachkapitalerhöhung in einer Gesamthöhe von EUR 874.972 ausgenutzt. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Somit stehen aus diesem Genehmigten Kapital zum Bilanzstichtag noch EUR 3.138.188,00 zur Verfügung. Auf der Hauptversammlung am 22. Mai 2007 wurde der Vorstand durch Beschluss ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Vivacon AG in der Zeit bis zum 30. April 2012 einmalig oder mehrmals gegen Bar- oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 144.703,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital IV). Zum Bilanzstichtag wurde von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig: · zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, · zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Options- und Wandelungsrechten aus Schuldverschreibungen, · um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer des Konzerns auszugeben, · zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Beteiligungen, Unternehmen oder Unternehmensteilen, · zur Erschließung neuer Kapitalmärkte, insbesondere im Ausland, · wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 v. H. des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Bedingtes Kapital Zum Bilanzstichtag standen folgende bedingte Kapitalia zur Verfügung:
Aktienoptionsplänea) Aktienoptionsplan 2007Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2007 wurde das Grundkapital der Vivacon AG um bis zu EUR 312.530,00 durch die Ausgabe von bis zu 312.530 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital VII). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Ausgabe von bis zu 312.530 Bezugsrechten (Aktienoptionen) im Rahmen des Vivacon Aktienoptionsplans 2007 an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und Arbeitnehmer von Konzerngesellschaften. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die im Rahmen des Vivacon Aktienoptionsplans 2007 ausgegebenen Aktienoptionen auch tatsächlich ausgeübt werden. Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Stückaktie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil. Vorstand und Aufsichtsrat wurden ermächtigt, innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach der Eintragung des bedingten Kapitals VII in das Handelsregister einmalig oder mehrmalig Bezugsrechte auf bis zu 312.530 Stückaktien im rechnerischen Wert von EUR 1,00 pro Stückaktie auszugeben. Der Vorstand wurde ermächtigt, Aktienoptionen nach Maßgabe der Bestimmungen dieser bedingten Kapitalerhöhung an Bezugsberechtigte, mit Ausnahme der Mitglieder des Vorstands, auszugeben. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Aktienoptionen nach Maßgabe der Bestimmungen dieser bedingten Kapitalerhöhung an Mitglieder des Vorstands der Vivacon AG auszugeben. Der Vorstand bzw. im Falle der Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist berechtigt, weitere Einzelheiten für die Ausgabe der Aktienoptionen, ihre Ausübung sowie die Ausgabe der neuen Aktien zu bestimmen. b) Aktienoptionsplan 2008Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2008 wurde das Grundkapital der Vivacon AG um bis zu EUR 464.000,00 durch die Ausgabe von bis zu 464.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital VIII). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Ausgabe von bis zu 464.000 Bezugsrechten (Aktienoptionen) im Rahmen des Vivacon Aktienoptionsplans 2008 an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer von Konzerngesellschaften. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die im Rahmen des Vivacon Aktienoptionsplans 2008 ausgegebenen Aktienoptionen auch tatsächlich ausgeübt werden. Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Stückaktie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil. Vor´stand und Aufsichtsrat wurden ermächtigt, innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach der Eintragung des bedingten Kapitals VIII in das Handelsregister einmalig oder mehrmalig Bezugsrechte auf bis zu 464.000 Stückaktien im rechnerischen Wert von EUR 1,00 pro Stückaktie auszugeben. Der Vorstand wurde ermächtigt, Aktienoptionen nach Maßgabe der Bestimmungen dieser bedingten Kapitalerhöhung an Bezugsberechtigte, mit Ausnahme der Mitglieder des Vorstands, auszugeben. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Aktienoptionen nach Maßgabe der Bestimmungen dieser bedingten Kapitalerhöhung an Mitglieder des Vorstands der Vivacon AG auszugeben. Der Vorstand bzw. im Falle der Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist berechtigt, weitere Einzelheiten für die Ausgabe der Aktienoptionen, ihre Ausübung sowie die Ausgabe der neuen Aktien zu bestimmen. c) Aktienoptionsplan 2011Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. April 2011 wurde das Grundkapital der Vivacon AG um bis zu EUR 750.000,00 durch die Ausgabe von bis zu 750.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I/2011). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Ausgabe von bis zu 750.000 Bezugsrechten (Aktienoptionen) im Rahmen des Vivacon Aktienoptionsplans 2011 an Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft und an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und Arbeitnehmer von Konzerngesellschaften. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die im Rahmen des Vivacon Aktienoptionsplan 2011 ausgegebenen Aktienoptionen auch tatsächlich ausgeübt werden. Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Stückaktie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil. Sofern zu diesem Zeitpunkt noch kein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres gefasst worden ist, nehmen die neuen Aktien noch am Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres teil. Vorstand und Aufsichtsrat wurden ermächtigt, bis zum 31. März 2016 einmalig oder mehrmalig Bezugsrechte auf bis zu 750.000 Stückaktien im rechnerischen Wert von EUR 1,00 pro Stückaktie auszugeben. Der Vorstand wurde ermächtigt, Aktienoptionen nach Maßgabe der Bestimmungen dieser bedingten Kapitalerhöhung an Bezugsberechtigte, mit Ausnahme der Mitglieder des Vorstandes auszugeben. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Aktienoptionen nach Maßgabe der Bestimmungen dieser bedingten Kapitalerhöhung an Mitglieder des Vorstandes der Vivacon AG auszugeben. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft berechtigt, weitere Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Oktober 2001 über die Schaffung eines bedingten Kapitals über EUR 450.000,00 wurde unter Berücksichtigung der aufgrund des Aktienoptionsprogramms 2001 ausgegebenen Aktien aufgehoben. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2004 über die Schaffung eines bedingten Kapitals über EUR 295.000,00 wurde insoweit aufgehoben, als das Bedingte Kapital II nur noch in Höhe eines Teilbetrages von EUR 97.907,00 besteht. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Mai 2005 über die Schaffung eines bedingten Kapitals über EUR 350.000,00 wurde unter Berücksichtigung der aufgrund des Aktienoptionsplans 2005 ausgegebenen Aktien aufgehoben. Die im Rahmen der einzelnen Aktienoptionsprogramme ausgegebenen Aktienoptionen haben sich wie nachfolgend dargestellt im Geschäftsjahr verändert:
Wandel- oder Optionsschuldverschreibungena) Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen 2005Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Mai 2005 wurde das Grundkapital der Vivacon AG um bis zu EUR 2.900.000,00 bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen, von der im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht wurde, ist am 30. April 2010 ausgelaufen. b) Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen 2006Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2006 wurde das Grundkapital der Vivacon AG um bis zu EUR 2.900.000,00 bedingt erhöht (bedingtes Kapital VI). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandlungsrechten oder Optionsscheinen, die den von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Mai 2006 bis zum 30. April 2011 auszugebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen beigefügt sind, von ihren Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber beziehungsweise Gläubiger der von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Mai 2006 bis zum 30. April 2011 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Im April 2010 erfolgte eine Kapitalerhöhung durch Wandlung eines Teilbetrags einer Wandelschuldverschreibung im Rahmen eines debt for equity swaps in Eigenkapital. Dazu hat die Vivacon AG unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals eine Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. 7. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
Die Rückstellung für Schadenersatz betrifft im Wesentlichen Leistungen im Rahmen von Denkmalsanierungen und betrifft überwiegend auf die Projekte "Neuer Garten" in Düsseldorf sowie "Hardtberger Gärten" in Königstein. Im Rahmen eines Vergleichs mit einem Kreditinstitut wurde vereinbart, dass bereits vereinnahmte und für die Darlehenstilgung nicht erforderliche Kaufpreiseingangsgelder aus einem Bauträgerprojekt zur Tilgung von Krediten dieses Instituts in Tochtergesellschaften verwandt wird, für die die Vivacon AG Bürgschaften gegeben hat (TEUR 1.192). Auf Grund einer im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2013 abgeschlossenen Vergleichsvereinbarung konnte die Rückstellung in Höhe von TEUR 2.214 aufgelöst werden. Darüber hinaus betrifft die Rückstellung in Höhe von TEUR 2.000 Risiken einer möglichen Inanspruchnahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft für eine Tochtergesellschaft. Die Rückstellung für Risiken aus Portfoliotransaktionen resultiert aus möglichen Kaufpreisanpassungen. 8. VerbindlichkeitenDie Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der Anlage 2 "Verbindlichkeitenspiegel" zu diesem Anhang. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten aus der Kündigung der Wandelanleihe resultieren aus einer Vergleichsvereinbarung mit einem Kreditinstitut. Diese enthalten die ausstehenden Tilgungsraten sowie die aufgelaufenen Zinsen aus der Kündigung der Wandelanleihe im April 2010. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus dem Transfer der Liquiditätszuflüsse aus den Verbriefungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:
9. Passiver RechnungsabgrenzungspostenDer Rechnungsabgrenzungsposten umfasst vorausgezahlte Erbbauzinsen. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse setzen sich im Geschäftsjahr 2012 wie folgt zusammen:
2. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
3. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Wertberichtigungen auf Forderungen betreffen mit TEUR 1.275 (Vorjahr: TEUR 1.700) Wertberichtigungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Die Aufwendungen aus der Ausbuchung von Forderungen (Forderungsverluste) belaufen sich im Berichtsjahr auf TEUR 269 (Vorjahr: 1.565). 4. Erträge aus BeteiligungenDie Erträge aus Beteiligungen resultieren im Berichtsjahr im Wesentlichen aus den in 2012 beschlossenen Ausschüttungen von Tochtergesellschaften an die Vivacon AG. Diese Ausschüttungen betreffen auch in Vorjahren in den Tochtergesellschaften erwirtschaftete Gewinne. 5. Zinsen und ähnliche AufwendungenDie Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind im Zuge der Rückführung von Krediten im Vergleich zum Vorjahr gesunken. F. Sonstige Angaben1. HaftungsverhältnisseDie Vivacon AG hat zum Bilanzstichtag für Tochtergesellschaften gegenüber den finanzierenden Kreditinstituten selbstschuldnerische Bürgschaften und Garantien in Höhe von insgesamt EUR 148,8 (Vorjahr: EUR 167,6 Mio.) übernommen. Gemäß einer abgeschlossenen Vergleichsvereinbarung mit einem finanzierenden Kreditinstitut wird die Vivacon AG bei vertragsgemäßer Erfüllung der Vereinbarung aus der Haftung von Bürgschaften in Höhe von EUR 139,5 Mio. entlassen. Aufgrund der Herabsetzung von Kommanditbeteiligungen an Tochtergesellschaften und der damit einhergehenden Absenkung der Hafteinlage besteht für die Vivacon AG zum Stichtag eine Nachhaftung für die bis zum Zeitpunkt der Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister entstandenen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1,6 Mio. Mit einer Inanspruchnahme wird nicht gerechnet. Die Vivacon AG hat darüber hinaus für die Konzerngesellschaften, die Schuldverschreibungen begeben haben, für eventuell auftretende Umweltsachverhalte sowie Steuersachverhalte die Haftung übernommen. Derzeit gibt es keinen bekannten Sachverhalt für diese Haftungsverpflichtung. Des Weiteren haftet die Vivacon AG im Falle der frühzeitigen Tilgung der Schuldverschreibungen für mögliche Unterschiede zwischen dem Tilgungsbetrag der konzernextern aufgenommenen Schuldverschreibungen und dem Tilgungsbetrag der konzernintern ausgegebenen Schuldverschreibungen. 2. Sonstige finanzielle VerpflichtungenAus dem Anfang 2010 abgeschlossenen Mietvertrag ergeben sich sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von EUR 0,5 Mio. Die Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen für PKWs und Büro- und Geschäftsausstattung sind für die Finanzlage der Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung. Die Vivacon AG unterliegt als Bauträger bei den Verkäufen von sanierten Wohnimmobilien der gesetzlich vorgeschriebenen fünfjährigen Gewährleistungsfrist gegenüber den Erwerbern. Sofern sich zum Bilanzstichtag eine Inanspruchnahme aus dieser Gewährleistungsverpflichtung abzeichnete, wurden entsprechende Rückstellungen gebildet. 3. Durchschnittliche Zahl der ArbeitnehmerIm Geschäftsjahr 2012 hat die Vivacon AG im Jahresdurchschnitt 27 Arbeitnehmer (Vorjahr: 29 Mitarbeiter) beschäftigt. 4. Honorare und Dienstleistungen des AbschlussprüfersHonorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers sind für das Geschäftsjahr 2012 nicht angefallen. 5. Mitglieder des Vorstands und deren VergütungMitglieder des Vorstands waren: · Marco Meyer, Jurist, Köln, · Georg R. Steimel, Diplom-Kaufmann, Köln (vom 9. Mai 2011 bis 10. Mai 2012). Die Vergütung der Vorstände im Geschäftsjahr 2012 setzt sich wie folgt zusammen:
Der Vorstand hält zum Bilanzstichtag aus den einzelnen Aktienoptionsplänen folgende Aktienoptionen: * ehemalige Vorstände Zur weiteren Erläuterung des Vergütungssystems verweisen wir auf die Angaben im Lagebericht. G. Mitglieder des Aufsichtsrates und deren Vergütung6. Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Geschäftsjahr 2012· Prof. Dr. Horst Gräf, Rechtsanwalt, Berlin Vorsitzender des Aufsichtsrates Weitere Mandate: Vorsitzender des Aufsichtsrates der Pantera AG, Köln · Rüdiger Pestlin, Unternehmer, Hamburg Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates Geschäftsführender Gesellschafter der PRESTLIN & Co. Corporate Finance Verwaltungsgesellschaft mbH · Andreas Westhoff, Wirtschaftsprüfer, Wiesbaden Geschäftsführer der Corporate Venture Holding GmbH Geschäftsführer der ANWEST Holding GmbH. Die Vergütung der Aufsichtsräte setzt sich wie folgt zusammen:
Die Vergütung des Aufsichtsrates beinhaltet ausschließlich fixe Vergütungskomponenten. Die Höhe der Vergütung orientiert sich an den Aufgaben der jeweiligen Mitglieder des Aufsichtsrates. Neben diesen Vergütungen haben die Aufsichtsräte einen Auslagenersatz erhalten. 7. Transaktionen mit nahe stehenden Personen und UnternehmenAls nahe stehende Personen werden der Vorstand und der Aufsichtsrat sowie deren enge Familienmitglieder angesehen. Nahe stehende Unternehmen in Bezug auf die Vivacon AG sind alle in der Anteilsbesitzliste aufgeführten Gesellschaften. Berichtspflichtige Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Personen und Unternehmen sind im Berichtsjahr nicht vollzogen worden. 8. Erwerb eigener Aktien gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktGDer Vorstand wurde in der Hauptversammlung am 20. Mai 2008 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 19. November 2009 außer zum Zweck des Handels in eigenen Aktien eigene Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf den Durchschnitt des Eröffnungs- und Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der jeweils vorangegangenen zehn Börsentage nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten. Die Ermächtigung endet, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf, mit Wirksamkeit einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG. Unabhängig davon endete die erteilte Ermächtigung spätestens am 19. November 2009. Im Geschäftsjahr 2012 hat die Gesellschaft keine eigenen Aktien gekauft oder verkauft. 9. Nach § 21 WpHG veröffentlichte Mitteilungen (§ 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG)· Die Credit Suisse Group AG Zürich, Schweiz hat uns mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Credit Suisse AG, Zürich, Schweiz und der Credit Suisse Group AG, Zürich, Schweiz die Schwellen 3%, 5%, 10%, 15% und 20% überschritten hat und an diesem Tag jeweils 23,614% (6.136.267 Stimmrechte) betrug. Dieser Stimmrechtsanteil ist den in diesem Absatz genannten Gesellschaften jeweils nach § 22 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 WpHG voll zuzurechnen. · Die Kette der kontrollierenden Unternehmen mit 3% oder mehr Stimmrechten lautet wie folgt (beginnend mit der untersten Gesellschaft): Saxon S.à.r.l., Credit Suisse Securities (Europe) Ltd., Credit Suisse Investment Holdings (UK), Credit Suisse Investments (UK), Credit Suisse (International) Holding AG, Credit Suisse AG und Credit Suisse Group AG. · Die Stichting Asterix, Amsterdam, Niederlande, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 26. April 2010 die Schwellen von 3%, 5%,10%,15% und 20 % an der Vivacon AG, Köln, Deutschland, überschritten hat und zu diesem Tag 23,47 % (6.100.000 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 23,47 % (6.100.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 von der Saxon S.à.r.l., zuzurechnen. · Die Saxon S.à.r.l., Luxembourg, Luxembourg hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 26. April 2010 die Schwelle von 3%, 5%,10%,15% und 20 % an der Vivacon AG, Köln, Deutschland, überschritten hat und zu diesem Tag 23,47 % (6.100.000 Stimmrechte) beträgt. · Die Kähli Holding AG, Zug, Schweiz hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Vivacon AG am 07.05.2010 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,0017 % (780.000 Stimmrechte) beträgt. · Die Kähli Holding AG, Zug, Schweiz hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Vivacon AG am 26.01.2011 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,19 % (50.000 Stimmrechte) beträgt. 10. Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktGDie erneute Erklärung nach § 161 AktG zur Entsprechung der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" für 2010 wurde nach Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Entsprechenserklärung abgegeben und den Aktionären im Dezember 2010 auf der Web-Site der Vivacon AG zugänglich gemacht.
Köln, den 27. Mai 2013 gez. Marco Meyer Anlage 1: Anlagespiegel zum 31. Dezember 2012
Anlage 2: Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2012
*Art der Sicherheiten: Grundschulden; Abtretung von Mieten, Kaufpreisansprüchen & Erbbauzinsen; Verpfändungen HaftungsausschlussDer vom Vorstand der Vivacon AG aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde vom Abschlussprüfer noch nicht abschließend geprüft und testiert. Dem aufgestellten Jahresabschluss liegt die Annahme zugrunde, dass das Unternehmen fortgeführt wird (going concern). Die Fortführung des Unternehmens und damit die Erteilung eines Bestätigungsvermerks hängen von der wesentlichen Umsetzung der fortlaufenden Restrukturierung ab. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass die Restrukturierung erfolglos verläuft. Bei der Erstellung des Jahresabschluss wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres beibehalten. Da der Jahresabschluss dem Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Erteilung des Bestätigungsvermerks zu entsprechen hat, werden geänderte Erkenntnisse, aber auch die bis zu diesem Zeitpunkt durchzuführenden Maßnahmen in dem dann zu testierenden Jahresabschluss enthalten sein (Wertaufhellung), so dass sich gegenüber dem jetzt vorgelegten Jahresabschluss Änderungen ergeben können. Der Vorstand betrachtet diese Abschlüsse daher als unter Änderungsvorbehalt. |
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