Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 35428
Eingetragen
4.6.2021
Branche
PatentanwaltskanzleienErbringung sonstiger Vermittlungs- und Vermarktungsdienstleistungen für PatenteBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Das Erwerben, Halten, Verwalten, Veräußern und Verwerten von gewerblichen Schutzrechten aller Art, einschließlich des Erteilens von Lizenzen, Unterlizenzen und sonstigen Nutzungsrechten an gewerblichen Schutzrechten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Taban Jafari
seit 4.6.2021
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Shirin David Holding GmbH
Germany
50.00%
Taban Jafari Holding GmbH
Germany
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DIRTEA GmbH

Zossen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 8.833,78 8.833,78
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8.833,78 8.833,78
B. Umlaufvermögen 2.095.434,90 2.064.245,12
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 428.640,11 857.995,93
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.666.794,79 1.206.249,19
Summe Aktiva 2.104.268,68 2.073.078,90

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 1.176.178,58 1.350.561,41
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Gewinnvortrag 100.000,00 0,00
III. Jahresüberschuss 1.046.178,58 1.320.561,41
B. Rückstellungen 5.600,00 396.160,00
C. Verbindlichkeiten 922.490,10 326.357,49
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 922.490,10 326.357,49
Summe Passiva 2.104.268,68 2.073.078,90

Anhang


für das Geschäftsjahr 2022

der

DIRTEA GmbH

1. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.1 Allgemeine Angaben

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB.

Bei der Bewertung der Vermögens- und Schuldposten wurden sowohl die handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 252 - 255 HGB und §§ 279 - 283 HGB als auch die bilanzsteuerrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die der Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag, Rückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich sein werden.

Änderungen der ursprünglich angewandten Bewertungsmethoden wurden nicht vorgenommen. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gewählt worden.

1.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

A. Angaben zur Bilanz

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ausgewiesen. Die Abschreibungen für die abnutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens erfolgten einzeln und planmäßig. Die Zugänge und Abgänge von Anlagegegenständen wurden separat dargestellt. Die Zusammensetzung des Bestandes, die Entwicklung der einzelnen Posten und die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind aus der Anlagenentwicklung ersichtlich.

Die Abschreibungen für bewegliche Sachanlagen wurden, die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer berücksichtigend, nach der linearen Methode verrechnet.

Die Entwicklung des Anlagevermögens und der Abschreibungen ergibt sich aus dem Anlagespiegel.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihren Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbeträgen bilanziert. Der Bestand an Verbindlichkeiten und die Nachweise der übrigen Schuldposten ergeben sich aus den Kreditorenlisten, Kassenprotokollen, Tagesauszügen, Konten der Finanzbuchführung und sonstigen Unterlagen des Unternehmens.

2. Sonstige Angaben

Angaben über die Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt Frau Barbara Schirin Davidavicius und Herrn Taban Jafari.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Zossen, den 14.05.2023

gez. Barbara Shirin Davidavicius, Geschäftsführerin



Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 25.01.2024 festgestellt.

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