High-Hill-GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
435,41 |
| B.
Anlagevermögen |
92.280,00 |
104.795,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
92.279,00 |
104.794,50 |
| C.
Umlaufvermögen |
37.004,80 |
49.918,24 |
| I.
Vorräte |
6.000,00 |
6.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.792,08 |
37.136,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.212,72 |
6.781,89 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.855,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
129.284,80 |
157.004,15 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.664,88 |
16.027,66 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-435,41 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.564,59 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
899,71 |
9.972,34 |
| B.
Rückstellungen |
6.795,52 |
3.146,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
97.824,40 |
137.830,49 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
50.380,15 |
71.677,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
129.284,80 |
157.004,15 |
Anhang
I Grundlagen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde
nach den für Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 264 ff.
HGB) sowie des § 42 GmbHG erstellt. Bei der Erstellung
der Erfolgsrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
angewandt.
II Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bilanzierungsmethoden
Die Bilanzierungsmethoden wurden durchweg nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
angewandt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur
Vermögensgegenstände aus, die dazu bestimmt sind,
dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein
(materieller Bilanzzusammenhang).
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle erkennbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind berücksichtigt worden, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Erträge und
Aufwendungen des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, bei abnutzbaren Gegenständen
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung
war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 410,00 Euro werden gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben
(handelsrechtlich anerkannte Vereinfachungsregelung).
Vorräte
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen
Niederstwertprinzips berücksichtigt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen auf
Grund von erkennbaren Einzelrisiken lagen im
Geschäftsjahr nicht vor.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Diese werden mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Dier Steuerrückstellungen enthalten, soweit
vorhanden, die noch nicht veranlagten Steuern des
Geschäftsjahres.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
1. Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens geht aus dem
beigefügten Bruttoanlagenspiegel hervor.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen.
2. Das Stammkapital der Berichtsgesellschaft
beträgt 26.000,00 Euro.
3. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt zum 31. Dezember 2011 0,00
Euro.
4. Die Forderungen gegenüber
Gesellschaftern betragen zum 31. Dezember
2011 20.448,48 EUR.
B. Sonstige Angaben
Geschäftsführerin der Gesellschaft ist im
Geschäftsjahr 2011 weiterhin Frau Verona Resning,
Dipl.-Biologin.
In der Gesellschafterversammlung vom 02.02.2012 wurde
der Jahresabschluss 2010 festgestellt. Der
Jahresüberschuss wurde mit dem Verlustvortrag
verrechnet.
Münster, den 28.12.2012
Die Geschäftsleitung: gez. Verona Rensing
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2012 festgestellt.
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