proDentum Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Francois Bourbonnais seit 4.11.2014 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Azilis Germany Drei GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 09.03.2014Bilanz zum 9. März 2014Azilis Germany Drei GmbH, BerlinAKTIVA
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Januar bis 9. März 2014I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussAm 30. November 2012 fasste die Gesellschafterin den Beschluss, die Gesellschaft mit Wirkung zum 1. Dezember 2012 aufzulösen. Am 10. März 2014 wurde die Weiterführung der Gesellschaft beschlossen und am 4. November 2014 im elektronischen Bundesanzeigen bekannt gegeben. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 264 ff. HGB) sowie des § 42 GmbHG erstellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Alleinige Gesellschafterin ist die Takara S.á.r.l., Luxembourg. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 7.050.173,29 (Vorjahr: EUR 7.038.335,73) aus. Die alleinige Gesellschafterin Takara S.á r.l., Luxemburg, hat eine über einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum 20. September 2015 gültige Patronatserklärung zur Sicherstellung der Liquidität der Gesellschaft abgegeben. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die Gesellschafterin in der Lage und bereit ist, die möglichen Verpflichtungen aus der Patronatserklärung zu erfüllen; gegenteilige Anhaltspunkte liegen nach Auskunft der Geschäftsführung nicht vor. Daher liegt nach Beurteilung der Geschäftsführung keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne (§ 19 Abs. 2 lnsO) vor. Der Jahresabschluss zum 9. März 2014 wurde daher unter Zugrundelegung der Prämisse der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt. Aufgrund der verschieden langen Geschäftsjahre sind die Werte des Rumpfgeschäftsjahres vom 1. Januar bis 9. März 2014 nur bedingt mit den Vorjahreswerten des Geschäftsjahres 2013 vergleichbar. II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Erkennbaren Risiken wurde im Rahmen einer Einzelwertberichtigung in Höhe von EUR 6.594.393,37 (Vorjahr: EUR 6.594.393,37) Rechnung getragen. Die Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen gebildet. Sie werden in der Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und VerlustrechnungDie sonstigen Rückstellungen beinhalten die Kosten für die Erstellung von Jahresabschlüssen und Zwischenabschlüssen, der Liquidationseröffnungsbilanz und der Steuererklärungen. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen EUR 8.001.01 1,22 (Vorjahr: EUR 7.993.744,30) auf Verbindlichkeiten gegenüber der alleinigen Gesellschafterin, der Takara S.á.r.l. Luxembourg. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Zinsaufwendungen betreffen in Höhe von EUR 7.266,92 (Vorjahr: EUR 39.006,28) die Gesellschafterin. IV. Sonstige Angaben1. Haftungsverhältnisse Oberstes Mutterunternehmen ist die Gulf-German Residence, Cayman Islands. 2. Gesellschaftsorgane Alleiniger Liquidator der Gesellschaft war im Geschäftsjahr bis zum Beschluss über die Weiterführung der Gesellschaft:
Der alleinige Liquidator war von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr nach dem Beschluss über die Weiterführung der Gesellschaft:
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Berlin, 27. Oktober 2016 Geschäftsführer |
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