BKK
Baugesellschaft Merchweiler mbH
Merchweiler
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
185.858,26 |
142.120,39 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
588,00 |
1.018,00 |
| II.
Sachanlagen |
182.373,00 |
138.308,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2.897,26 |
2.794,39 |
| B.
Umlaufvermögen |
523.427,89 |
760.154,32 |
| I.
Vorräte |
299.820,00 |
428.440,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
197.821,69 |
327.352,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.573,27 |
800,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.786,20 |
4.361,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.955,05 |
3.444,32 |
| D.
Aktive latente Steuern |
0,00 |
97.340,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
711.241,20 |
1.003.059,03 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
279.974,90 |
427.218,09 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
402.218,09 |
554.247,92 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
147.243,19 |
152.029,83 |
| B.
Rückstellungen |
144.836,00 |
395.808,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
286.430,30 |
180.032,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
196.545,05 |
143.210,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
711.241,20 |
1.003.059,03 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2013
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie
des Gesellschaftsvertrages beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Soweit gesetzliche Wahlrechte für Angaben
entweder in der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden
können, wurde der entsprechende Vermerk in der Bilanz
und in der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen, bewertet.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Grundlage der
planmäßigen Abschreibungen war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden
linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 410,00 Euro wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Genossenschaftsanteile sind zu Anschaffungskosten
bewertet.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet. In Ausführung
befindliche Bauaufträge werden zu durchschnittlichen
Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem
Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den
Abschreibungen auch die Material- und
Fertigungsgemeinkosten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Sonstige Pflichtangaben
Zum 01.01.2010 ergab sich aus der Neubewertung der
Pensionsrückstellungen eine Unterdotierung in
Höhe von 27.234,00 Euro. Die Gesellschaft entschied
sich in Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1
EGHGB für eine Verteilung der erforderlichen
Zuführung über den längst möglichen
Zeitraum von 15 Jahren. Folglich wird, beginnend mit dem
Geschäftsjahr 2010, in jedem Jahr ein Betrag von
1.815,00 Euro den Pensionsrückstellungen
erfolgswirksam zugeführt. Zum 31.12.2013 beträgt
der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag der
Unterdotierung 19.974,00 Euro.
Zur Abdeckung des Risikos wurden
Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die an die
Geschäftsführer verpfändet wurden. Der
beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen
zum 31.12.2013 beträgt 1.324.483,00 Euro. Der
beizulegende Zeitwert wurde gemäß Angaben des
Versicherungsunternehmens als
geschäftsplanmäßiges Deckungskapital der
Police einschließlich der garantierten
Überschussanteile zuzüglich der
Bewertungsreserven und des Schlussüberschussanteils
ermittelt.
Die Pensionsrückstellungen gemäß
versicherungsmathematischem Gutachten der Zürich
Service GmbH belaufen sich zum 31.12.2013 auf 1.450.639,00
Euro
Die Berechnung basiert auf folgenden Parametern:
Bewertungsmethode: Projected Unit Credit Methode
Biometrische Parameter: Richttafeln 2005 G nach
Heubeck
Zinssatz der Deutschen Bundesbank: 4,88%
Fluktuationswahrscheinlichkeit: 0,0%
Gehaltstrend: 0,0%
Rententrend: 0,0%
Dementsprechend ergibt sich gemäß §
246 Abs. 2 Satz 3 HGB folgender saldierter Ausweis in
Bilanz und GuV:
Rückdeckungsversicherungen per 31.12.2013
|
1.324.483,00 Euro
|
Pensionsrückstellungen per 31.12.2013
|
1.450.639,00 Euro
|
Saldierte Pensionsverpflichtung
per 31.12.2013
|
126.156,00 Euro
|
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch:
- Herrn Martin Brengel, Maurermeister
- HerrnBernd Kreutzer, Maurermeister
- Herrn Heinz Prinz, Maurermeister
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Außer den Geschäftsführern waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Merchweiler, den 23. Mai 2014
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.06.2014 festgestellt.
|