Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 143651
Eingetragen
23.7.2002
Branche
Großhandel mit lebenden TierenGroßhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und FuttermittelnGroßhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Gegenstand
Handel mit Waren aller Art, insbesondere Tiernahrung und sonstiger Tierbedarf im Inund Ausland.

Historie

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Management

NameRolle
Manfred Willi
seit 20.3.2006
Geschäftsführer
Thomas Dr. Brandner
seit 20.3.2006
Geschäftsführer
Ulrich Speer
seit 5.1.2006
Prokura
Gabriele Reuter
seit 23.7.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

45.00% identifiziert55.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
45.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Condor Investprojekt Management GmbHAUT
55.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Condor Investprojekt Management GmbH
Austria
18.700 €
55.00%
Grünwald
15.300 €
45.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ANIFIT Vertriebs GmbH

Taufkirchen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006

Anhang für das Geschäftsjahr vom 15. Mai bis 31. Dezember 2006

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Am 16.03.2006 stellten die Geschäftsführer, Herr Dr. Thomas Brandner und Herr Dipl.-Ing. Manfred Willi, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die dritte Geschäftsführerin, Frau Gabriele Reuter, stellte ebenfalls diesen Antrag am 20.04.2006 beim zuständigen Amtsgericht - Insolvenzgericht - München. Mit Beschluss vom 15. Mai 2006 wurde vom Gericht das Insolvenzverfahren eröffnet und die vorläufige Insolvenzverwalterin zur Insolvenzverwalterin ernannt. Das Verfahren wird beim Insolvenzgericht unter dem Aktenzeichen 1504 IN 898/06 geführt.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 264 HGB. Am Bilanzstichtag gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Durch die Insolvenzeröffnung entsteht ein Rumpfgeschäftsjahr vom 15. Mai bis 31. Dezember 2006.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht der Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegen. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 252 Abs. 2 HGB i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter Abkehr von der Going-Concern-Prämisse erstellt.

Bilanzierung und Bewertung erfolgen in Anwendung der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer zu Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS HFA 17). Demnach werden beim Ansatz nur bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Geschäftsbetriebs verwertbare Vermögensgegenstände aktiviert. Die zu passivierenden Schulden enthalten auch solche Verpflichtungen, die durch die Abkehr von der Going-Concern-Prämisse verursacht werden. Zudem erfolgt die Bewertung der Vermögensgegenstände nach dem Wegfall der Going-Concern-Prämisse grundsätzlich unter Veräußerungsgesichtspunkten nach den Verhältnissen des Absatzmarktes.

Die bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses eingetretenen und bekannt gewordenen Ereignisse wurden bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden als wertaufhellende Erkenntnisse berücksichtigt.

Anlagevermögen

Die Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen, die voraussichtlich im Lauf des Insolvenzverfahrens veräußert werden, erfolgt mit den Liquidationswerten. Dabei werden die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten als Obergrenze beachtet.

Vorräte

Die Bewertung der Vorräte orientiert sich an Liquidationswerten. Dabei werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten als Obergrenze beachtet.

Forderungen

Verkaufte Forderungen werden zu Liquidationswerten bewertet. Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag oder niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Für alle erkennbaren Einzelrisiken werden Abwertungen auf Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände vorgenommen.

Rückstellungen

Unter den übrigen Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen gebildet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

C. Erläuterungen der Bilanz

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren liegen nicht vor, da mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens sämtliche Verbindlichkeiten sofort fällig werden.

Der Einfluss der Änderung der Bilanz- und Bewertungsmethoden auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergibt sich mindestens in Höhe des außerordentlichen Ergebnisses und der entsprechende Änderungen der Bilanzpositionen.

D. Sonstige Angaben

Die Gesamtgeschäftsführung wird durch die Insolvenzverwalterin wahrgenommen.

 

München, 29. Mai 2008

ANIFIT Vertriebs GmbH i.I.

gez. Christina Siegert, Rechtsanwältin als Insolvenzverwalterin

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