Kino-Center "Smoky" und "Movie"
Selbe AdresseKinos
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrich Dillmann seit 7.9.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Ulrich Dillmann | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Filmtheater Dillmann GmbHOttobrunnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
AnhangVorliegender Jahresabschluss der Dillmann GmbH zum 31. Dezember 2015 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu den handelsrechtlichen Bestimmungen wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden Angaben im Anhang und nicht der Bilanz oder Gewinn- oder Verlustrechnung gemacht. Gemäß § 264 Absatz 1 Satz 3 HGB wurde auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet. Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft. 1. Aussagen zur der Form des Jahresabschlusses a) Abweichungen gegenüber dem Vorjahr bei der Darstellung Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze a) Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. b) Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. c) Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410 wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. d) Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. e) Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. f) Die ausgewiesenen Kassen- und Banksalden stimmen mit den Salden lt. Kontoauszüge zum Bilanzstichtag überein. g) Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. h) Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. i) Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. j) Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. k) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Forderungen Euro 522,83. l) Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB außerhalb der Bilanz waren nicht auszuweisen. m) Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 3. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung a) Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. b) Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 0,00. 4. Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. a) Weitere Daten Der Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 26. Oktober 2016 festgestellt. b) Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses In der Gesellschafterversammlung vom 26. Oktober 2016 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen. c) Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 0,00. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
5. Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: a) Angaben zur Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Ulrich Dillmann b) Angaben betreffend die Gesellschafter Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB):
Unterschrift der Geschäftsleitung:
Ottobrunn, 26. Oktober 2016 gezeichnet Ulrich Dillmann Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2015 - 31.12.2015Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 522,83 EUR. 1.1.2014 - 31.12.2014Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 912,56 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 26.10.2016 festgestellt. |
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