Conemis
AG
Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
342.530,00 |
346.852,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
295.764,00 |
274.795,00 |
| II.
Sachanlagen |
46.766,00 |
72.057,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
121.870,09 |
242.601,84 |
| I.
Vorräte |
12.295,67 |
129.393,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
98.640,79 |
83.679,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.933,63 |
29.529,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.998,84 |
2.226,43 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
301.385,99 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
768.784,92 |
591.680,27 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
204.029,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
356.385,99 |
-149.029,59 |
| davon
Gewinnvortrag |
149.029,59 |
107.063,96 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
301.385,99 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
24.565,00 |
33.787,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
744.219,92 |
353.863,68 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
293.990,90 |
203.347,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
450.229,02 |
150.516,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
768.784,92 |
591.680,27 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut
Registergericht:
|
|
Conemis AG
|
Firmensitz laut
Registergericht:
|
|
76133 Karlsruhe
|
Registereintrag:
|
|
Handelsregister
|
Registergericht:
|
|
Mannheim
|
Registernummer:
|
|
111345
|
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Anwendung
der Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz ist nach dem
handelsrechtlichen Gliederungsschema gemäß
§ 266 HGB vorgenommen, die Gewinn- und Verlustrechnung
ist gemäß § 275 HGB in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Der Abschluss ist
in Euro (EUR) aufgestellt. Die Berichtsperiode der
Gesellschaft ist das Kalenderjahr
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren
Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der
steuerlich zulässigen Höchstsätze degressiv
oder linear abgeschrieben.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten bewertet und nach ihrer
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Bei den beweglichen Gegenständen des
Sachanlagevermögens erfolgt die Jahresabschreibung
unter der Beachtung des Grundsatzes pro rata temporis nach
§ 7 EStG. Zugänge bis zu einem Wert von 800,00
Euro werden nach § 6 (2) EStG im Jahr des Zuganges in
voller Höhe abgeschrieben. Gebildete Sammelposten
werden nach § 6 (2a) EStG abgeschrieben.
Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und
bewertet:
| • |
Beteiligungen zu
Anschaffungskosten
|
| • |
Anteile an verbundenen
Unternehmen zu Anschaffungskosten
|
| • |
Ausleihungen zum Nennwert
|
| • |
Unverzinsliche und niedrig
verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
|
| • |
Sonstige Wertpapiere zu
Anschaffungskosten
|
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger sind, werden diese angesetzt.
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden, unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken, einzeln
bewertet und mit ihrem Nennwert nach § 253 HGB
angesetzt.
Geleistete Sonderzahlungen sowie andere abzugrenzende
Posten werden mit ihrem Restwert nach § 250 HGB unter
den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Steuerrückstellungen die sich aufgrund eines
Jahresüberschusses ergeben, werden nach § 249 HGB
in zutreffender Höhe gebildet und betreffen die noch
nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen werden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet (§
249 HGB). Dabei werden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt (§252 HGB). Die erforderlichen
Angaben der Geschäftsführung sowie die
notwendigen Berechnungsgrundlagen liegen vor.
Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt (§ 253 HGB). Sofern die Tageswerte über
den Rückzahlungsbeträgen liegen, werden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Zum Bilanzstichtag waren keine eigenen Aktien im
Bestand. Das Grundkapital ist in 50.000 Stückaktien
mit einem rechnerischen Anteil von je 1 EUR am Stammkapital
eingeteilt.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
123.400 Euro.
Zum Bilanzstichtag existierten Bilanzposten für
die eine Ausschüttungssperre nach § 268 HGB gilt.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Es wurden keine außerplanmäßigen
Abschreibungen vorgenommen.
Sonstige Angaben
Im laufenden Wirtschaftsjahr fielen weitere Kosten
für die Entwicklung selbst geschaffener gewerblicher
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte an. Die
Gesellschaft nimmt die Regelung des § 248 HGB
(Aktivierungswahlrecht9 in Anspruch. Bis zum Bilanzstichtag
fielen insgesamt 1.029.407 EUR AHK für selbst
geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände an.
Der Buchwert betrug am Bilanzstichtag 295.764 EUR. Auf den
verbliebenen Buchwert ist die Vorschrift des § 268 HGB
(Ausschüttungssperre) anzuwenden
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte bei Dr. rer. pol.
Daniel Rolli und Dipl.-Ing. Omid Afaghi. Der
Geschäftsführer war stets
alleinvertretungsberechtigt. Auf den Ausweis der
Gesamtbezüge der in § 285 HGB bezeichneten
Personen wurde nach § 288 HGB verzichtet.
Nach § 285 HGB ist das Jahresergebnis für
2020 durch Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe
von insgesamt 0,00 Euro entlastet worden.
Die Gesellschaft hatte zum Bilanzstichtag folgende
sonstigen finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3a HGB:
Mietverträgen in Höhe von 43.500,00 Euro.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Ergangene
Bescheide der Finanzbehörden und der
Gemeindeverwaltungen sind berücksichtigt.
Buchungsvorgänge in ausländischer
Währung werden mit dem aktuellen, im Bundessteuerblatt
veröffentlichten, Umrechnungskurs bewertet und in Euro
gebucht. Das Stichtagprinzip wurde beachtet.
Ansonsten verweist die Gesellschaft auf die weiteren
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 288 HGB.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB
betreffende Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Karlsruhe, den 19. Juli 2021
|
|
Dr. rer. pol. Daniel Rolli
Vorstandsvorsitzender
|
|
Dipl.-Ing. Omid Khodaverdi Afaghi
Vorstand
|
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.07.2021 festgestellt.
|