AIR LIQUIDE Electronics GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Industriegasen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Purple Grafton S.à r.l. | 77.39% |
AS Holding GmbH | 15.00% |
Rodamco Retail Deutschland B.V. | 6.75% |
CPP Investment Board Europe Inc. | 0.76% |
mfi Development GmbH | 0.10% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Minto GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht1. Geschäftsmodell Die Minto GmbH ist im Besitz sowie verwaltet und vermietet das Einkaufszentrum in Mönchengladbach, das „Minto“. Die Gesellschaft ist Tochtergesellschaft der Unibail-Rodamco-Westfield Germany GmbH, Düsseldorf, sowie der Konzernobergesellschaft Unibail-Rodamco-Westfield SE, Paris. Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Die mfi Shopping Center Management GmbH, Düsseldorf, ist mit den Vermietungsleistungen des Shopping Centers betraut; dies umfasst die Betreuung der Kunden und Mieter vor Ort durch das Centermanagement sowie die kaufmännische Verwaltung der Mieter im Property Management. Das Centermanagement umfasst die technische Betreuung des Objektes in den Bereichen Property, Maintenance, Purchase and Sustainability (PMPS) sowie das umfassende Marketing für das Objekt im Auftrag der tätigen Werbegemeinschaft. Eine weitere Aufgabe besteht im Führen von Mietergesprächen auch hinsichtlich der Nachvermietung von freistehenden Mietflächen. 2. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Das Geschäftsjahr unserer Gesellschaft war von folgenden Geschäfts- und Rahmenbedingungen geprägt. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2024 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,2 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung ebenfalls 0,2 %. "Konjunkturelle und strukturelle Belastungen standen im Jahr 2024 einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung im Wege“, so die Präsidentin des statistischen Bundesamtes bei der Pressekonferenz "Bruttoinlandsprodukt 2024 für Deutschland" in Berlin. „Dazu zählen zunehmende Konkurrenz für die deutsche Exportwirtschaft auf wichtigen Absatzmärkten, hohe Energiekosten, ein nach wie vor erhöhtes Zinsniveau, aber auch unsichere wirtschaftliche Aussichten. In diesem Umfeld schrumpfte die deutsche Wirtschaft im Jahr 2024 erneut“, so die Präsidentin weiter. Laut dem Investmentmarktüberblick von JLL zum Q4 2024 hat der deutsche Investmentmarkt für Immobilien das Jahr 2024 mit einem Transaktionsvolumen von insgesamt Mrd. 35,3 EUR abgeschlossen. Das Ergebnis ist gleichbedeutend mit einem Zuwachs von 14 % gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich zu den Vorquartalen hat sich das Volumen an Portfoliotransaktionen in den letzten drei Monaten des Jahres 2024 deutlich erholt, was vornehmlich an der höheren Dynamik im Segment Living liegt. Im Gesamtjahr wurden Portfolioverkäufe im Volumen von knapp Mrd. 12 EUR gezählt, ein Minus von nur noch einem Prozent im Vergleich zu 2023. Deutlich in die andere Richtung zeigen Einzeltransaktionen, die zwei Drittel zum gesamtdeutschen Volumen beitrugen, gleichbedeutend einem Anstieg gegenüber 2023 von 23 %. Der Handelsverband Deutschland (HDE) blickt in seiner Jahrespressekonferenz am 31. Januar 2025 auf ein schwaches Jahr 2024 zurück. So gewinnt der stationäre Einzelhandel preisbereinigt nur leicht um 0,9 % an Umsatz gegenüber dem Vorjahr. 3. Geschäftsverlauf und Lage 3.1 Ertragslage Das Geschäftsjahr 2024 wurde mit einem Jahresüberschuss von TEUR 3.127 abgeschlossen. Die Ergebnisveränderungen stellen sich im Verhältnis zum Vorjahr wie folgt dar:
1) Summe Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen 2) Summe der Zinserträge und -aufwendungen Die Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf:
* Vertraglich vereinbarte Mindestmieten Die Umsatzerlöse verminderten sich im Berichtsjahr um TEUR 1.101 auf TEUR 17.384. Der Rückgang ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Geschäftsjahr 2023 Nebenkosten- und Heizkostenabrechnungen für zwei Geschäftsjahre (2021 und 2022) vorgenommen wurden, wogegen im Geschäftsjahr 2024 keine Nebenkosten- sowie Heizkostenabrechnung durchgeführt wurde, wodurch die Umlagen um TEUR 2.914 zurückgegangen sind. Dies hat sich korrespondierend auch auf die Bestandserhöhung für noch nicht abgerechnete Betriebskosten ausgewirkt, die gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.735 angestiegen ist. Die sonstigen Mieten stiegen vor allem aufgrund eines höheren Niveaus umsatzabhängiger Mieten im Geschäftsjahr und aufgrund einer Ausweisänderung noch nicht abgerechneter Mieten, die im Unterschied zum Vorjahr in den Umsatzerlösen und nicht mehr in den Bestandsveränderungen ausgewiesen werden. Des Weiteren haben sich die sonstigen betrieblichen Erträge im Wesentlichen durch die Auflösung von Rückstellungen und Auflösung von Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen um TEUR 1.366 erhöht. Die betrieblichen Aufwendungen haben sich geringfügig um TEUR 496 vermindert. Im Wesentlichen beruht die Veränderung auf verringerten Vermietungshonoraren durch Neuvermietungen oder Vertragsverlängerungen sowie der Verminderung der Abschreibungen auf Forderungen aus Vermietung. Zudem sind die Kosten für Instandhaltung gegenüber dem Vorjahr um TEUR 386 zurückgegangen. Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagevermögen bewegten sich auf Vorjahresniveau mit TEUR 5.726 (Vj. TEUR 5.714). Das Finanzergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um insgesamt TEUR 3.765 verbessert. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem im Vorjahr enthaltenen Einmaleffekt in Höhe von TEUR -3.490 aus der teilweisen ergebniswirksamen Korrektur einer Rückstellung für eine Verpflichtung aus einem Erbbauvertrag, der in den nächsten Jahren nicht wieder anfallen wird. Der Effekt wurde im Anhang des Vorjahres ausführlicher erläutert und insoweit wird darauf verwiesen. Im Gegensatz zum Vorjahr wird ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 3.127 erwirtschaftet, der Jahresfehlbetrag des Vorjahres war im Wesentlichen auf die stark gestiegenen betrieblichen Aufwendungen und auf den zuvor genannten Einmaleffekt aus der Aufzinsung einer Rückstellung zurückzuführen. 3.2 Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme hat sich im Geschäftsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.033 auf TEUR 203.772 vermindert. Auf der Aktivseite sank das Anlagevermögen um insgesamt TEUR 5.941 im Wesentlichen bedingt durch planmäßige Abschreibungen im Sachanlagevermögen. Die Erhöhung des Umlaufvermögens um TEUR 5.154 ergibt sich maßgeblich durch den Anstieg der Forderungen aus Cash Pooling innerhalb der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen um TEUR 4.591, sowie der Erhöhung der Forderungen aus Vermietung um TEUR 1.460. Dem entgegenstehend haben sich die Guthaben bei Kreditinstituten um TEUR 1.281 verringert. Die Passivseite verminderte sich um TEUR 1.033. Dies ist im Wesentlichen durch einen Rückgang der sonstigen Rückstellungen um TEUR 1.966 sowie der Verbindlichkeiten um TEUR 2.190 begründet, während sich das Eigenkapital um TEUR 3.127 erhöhte. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind um TEUR 59.359 von TEUR 61.631 auf TEUR 120.990 gestiegen. Ursächlich war hierfür die Einbringung eines Gesellschafterdarlehens in die mittelbare Muttergesellschaft URW Germany GmbH, wodurch sich die Darlehensverbindlichkeit von den Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern in die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen verschoben hat. Die Verminderung der Rückstellungen resultiert im Wesentlichen aus dem Abzinsungseffekt der Verpflichtung zur Zahlung eines Erbbauzinses zum Abschlussstichtag. Des Weiteren haben sich die Rückstellung für Mietrisiken sowie für ausstehende Eingangsrechnungen vermindert. In den Verbindlichkeiten erhöhten sich die erhaltenen Anzahlungen i.H.v. TEUR 1.391 aufgrund der in das Folgejahr verschobenen Nebenkostenabrechnung, während die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Wesentlichen infolge der Zahlung einer im Vorjahr abgegrenzten Rechnung für Umbaumaßnahmen im Minto um TEUR 3.688 gesunken sind. Im Eigenkapital selbst ist die Veränderung auf den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 3.127 aus dem Berichtsjahr zurückzuführen.
Der operative Cash Flow ergibt sich vereinfacht durch das Jahresergebnis nach Steuern i.H.v. TEUR 3.127 zuzüglich Abschreibungen i.H.v. TEUR 5.725 und Zinsaufwendungen i.H.v. TEUR 2.418. Der Investitionscashflow ergibt sich im Wesentlichen durch Investitionen in das Sachanlagevermögen i.H.v. TEUR 9 und der Zunahme der Cash Pool Forderungen i.H.v. TEUR 4.591. Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus den laufenden zahlungswirksamen Zinsaufwendungen i.H.v. TEUR 2.066. Der Finanzmittelfond setzt sich ausschließlich aus liquiden Mitteln, d.h. Guthaben bei Kreditinstituten zusammen. Vor Berücksichtigung der Sondereffekte aus der Korrektur der Rückstellung sind wir mit der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zufrieden. 3.3 Kennzahlen Für die Gesellschaft wesentliche Leistungsindikatoren werden anhand nachstehender Kennzahlen dargestellt.
3.4 Prognose-Ist-Vergleich Wir haben für das Geschäftsjahr 2024 eine leicht steigende Rohmiete und ein stark steigendes EBITDA prognostiziert. Leicht steigend bedeutete in diesem Zusammenhang ein Anstieg von bis zu 5 % und stark ansteigend bedeutet ein Anstieg von über 5 % im Vergleich zum Jahr 2023. Die Rohmiete ist im Vergleich zum Vorjahr nur leicht um TEUR 80 (+0,6%) angestiegen, unsere Prognose ist somit eingetreten. Der Anstieg lässt sich insbesondere mit neuverhandelten Mindestmieten begründen. Das EBITDA ist entsprechend unserer Erwartung stark um 43% gestiegen, was unserer Prognose des Vorjahres entspricht. Dies ist im Wesentlichen auf Einmaleffekte aus der Auflösung von Rückstellung sowie Auflösung von Wertberichtigungen für Mietrisiken zurückzuführen. 4. Finanzsituation Im Geschäftsjahr 2024 sind die Verbindlichkeiten insgesamt um TEUR 2.109 gegenüber dem Vorjahr gesunken. Ursächlich für diesen Rückgang ist im Wesentlichen die Verminderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 3.688). Die Gesellschaft hatte am 1. April 2015 einen Darlehensvertrag über TEUR 157.000 mit der Unibail-Rodamco-Westfield SE, Paris, abgeschlossen. Als Zins werden 2,15 % p.a. fällig. Das Darlehen ist endfällig am 1. April 2025, ermöglicht der Gesellschaft jedoch in einem bestimmten Rahmen, freie Liquidität zu Sondertilgungen zu verwenden. Mit ihrem Einstieg als Mitgesellschafter im Mutterunternehmen des deutschen Unibail-Rodamco-Westfield-Teilkonzerns hat CPPIB 49 % des Darlehens (TEUR 76.930) übernommen. Da CPPIB weder ein Kreditinstitut noch ein verbundenes Unternehmen ist, erfolgte der Bilanzausweis der nach teilweiser Tilgung zum Abschlussstichtag verbleibenden Darlehensschuld insoweit unter dem Posten „Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern“. Am 4. Dezember 2024 wurde das Darlehen des ausländischen Pensionsfonds zu gleichen Beträgen und Konditionen in die Unibail-Rodamco-Westfield Germany GmbH eingebracht. Da der Pensionsfonds weder ein Kreditinstitut noch ein verbundenes Unternehmen ist, erfolgte der Bilanzausweis der zum Abschlussstichtag verbleibenden Darlehensschuld im Vorjahr insoweit unter dem Posten „Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern“. Hingegen wird der Darlehensanteil gegenüber der Unibail-Rodamco-Westfield SE sowie der Unibail-Rodamco-Westfield Germany GmbH in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Somit wird das in die URW Germany GmbH eingebrachte Darlehen mit einem Erfüllungsbetrag von TEUR 58.908 zum 31. Dezember 2024 nunmehr in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und nicht mehr in den Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern ausgewiesen. 5. Risiko- und Chancenbericht 5.1 Risikomanagement Zur Identifizierung von Geschäftsrisiken hat die Unibail-Rodamco-Westfield Gruppe mehrere Instrumente eines Risikomanagementsystems etabliert. Dazu zählen insbesondere wöchentliche und quartalsweise Versammlungen der Geschäftsführung der Region „Central Europe“ und den einzelnen Abteilungsleitern. Weiterhin werden im Falle besonderer Umstände Ad-hoc Meetings anberaumt. Relevante Informationen für das Risikomanagement werden auf Ebene des einzelnen Centers zusammengestellt und dem Regional Management Team zur Verfügung gestellt. Zur Identifizierung von Risiken für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sind die Analyse der Umsatzentwicklung der Mieter aufgrund quartalsweise gemeldeter Umsätze, die Analyse der Mieterliste und Identifizierung auslaufender Mietverträge, die monatlichen Soll-Ist-Vergleiche der Ergeb¬nisse sowie das permanente Forderungsmanagement zu erwähnen. Die nachfolgenden Chancen und Risiken sind in der Reihenfolge der absteigenden Bedeutung dargestellt. Die Risiken werden vor Berücksichtigung der Risikobegrenzungsmaßnahmen dargestellt (Bruttodarstellung). 5.2 Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Die mit der operativen Tätigkeit des Unternehmens einhergehenden Risiken werden im Folgenden, ihrer Bedeutung nach fallend, aufgeführt. Der Prognosezeitraum beträgt - sofern nicht anders dargestellt - ein Jahr gerechnet vom Abschlussstichtag. Neben den Risiken, die sich mittelbar aus negativen Konjunkturschwankungen des Einzelhandels auf die erzielbaren Vermietungserlöse ergeben können, bestehen allgemeine Risiken in der Durchsetzbarkeit von Nebenkostenforderungen aufgrund aktueller Rechtsprechung. Dem Ausfallrisiko solcher Forderungen wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Des Weiteren läuft ein wesentlicher Teil der Mietverträge in 2025 aus, die bis Ende 2024 nur zum Teil neuvermietet waren. Somit besteht eine erhöhte Notwendigkeit der Neuvermietung in 2025. Sollten die Neuvermietungsbemühungen hier nicht erfolgreich sein, besteht das Risiko des Anstiegs der Leerstandsquote und zukünftiger Ertragsausfälle. In Bezug auf die im ersten Halbjahr 2025 auslaufenden Gesellschafterdarlehen hat die Gesellschaft mit einer separaten Vertragsänderung im Mai 2024 eine Stundungsvereinbarung ihrer Darlehen bis 31.12.2025 mit auflösender Bedingung im Falle einer vereinbarten Verlängerung oder eines Verkaufs vereinbart. Diese Vereinbarung wurde mit einer weiteren Vertragsänderung im Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Die Gesellschaft ist in den Cashpool der Muttergesellschaft Unibail-Rodamco-Westfield Germany GmbH mit einbezogen. Mit Vereinbarung vom 20. April 2022 und Nachtrag vom 25. April 2024 sowie 28. April 2025 haben sich alle Cashpooling Teilnehmer dazu verpflichtet, ihre jeweilige Mitgliedschaft im Cash-Pool nicht vor dem 30. Juni 2026 durch ordentliche Kündigung zu beenden. Ausfallrisiken im Bereich der Forderungen werden durch regelmäßige Analysen der Altersstruktur der Forderungen zusammen mit einem ausgeprägten Mahnwesen begegnet. Aus dem allgemeinen Insolvenzrisiko der Mieter ergeben sich für die Gesellschaft eventuell Anfechtungsrisiken in Bezug auf bereits vereinnahmte Mieten. Diesem Risiko begegnet die Gesellschaft mit angemessener Rückstellungsbildung. Darüber hinaus gehende Risiken in Bezug auf die Nebenkostenabrechnungen werden über angemessene Rückstellungen abgebildet. Pauschale Risikoabschläge und vertragliche Vereinbarungen mit den einzelnen Mietern werden innerhalb der Vorratsbewertung berücksichtigt. Daneben bestehen noch folgende allgemeine Risiken: Ein weiteres Risiko besteht aus strukturellen Veränderungen der Umgebung. So könnten neu errichtete Shopping Center in unmittelbarer Nähe eine Verschärfung des Wettbewerbs sowie den Verlust von potenzieller Kundschaft für unsere Mieter bedeuten. Derzeit ist der Geschäftsführung über solche Pläne nichts bekannt. Gleichwohl befindet sich das Center durch seine zentrale Lage in der Mönchengladbacher Innenstadt in einer verstärkten Konkurrenz zum Einzelhandel in der direkten Umgebung. Generell können makroökonomische Risiken sowie eine wiederkehrende, länger anhaltende Pandemie die aus unserem Immobilienbesitz resultierenden zukünftigen Zahlungsströme wieder belasten mit der Folge, dass die Marktbewertung (Fair Value) weiter unter Druck kommt, insbesondere auch durch entsprechend erschwerte Neu- und Nachvermietungen. Die Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spielt eine entscheidende Rolle für die Geschäftsentwicklung. Insbesondere die regionale Konjunkturentwicklung bestimmt die Richtung und die Intensität der Nachfrage nach Produkten unserer Mieter. Eine globale Wirtschaftskrise sowie eine hohe Inflation mit einem Einbruch der volkswirtschaftlichen Entwicklung würde zu deutlichen Umsatzrückgängen mit entsprechenden Ergebniseinflüssen bei unseren Mietern führen, was somit auch Einfluss auf die durchsetzbare Miethöhe und den Leerstand unserer Mietflächen haben könnte. Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage infolge der schwachen deutschen Konjunktur sowie der geringen Dynamik des Einzelhandels und einer weiterhin schwierigen Vermietungssituation in unserem Shopping-Center hat sich die Risikosituation weiter verschärft. Wir verweisen auf den nachfolgenden Abschnitt 6. „Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft“ dieses Lageberichts. Da die Gesellschaft ein aktives Mieter- und Mietflächenmanagement durchführt ergeben sich dadurch zukünftig Chancen in Bezug auf eine Steigerung der Rohmieten. Ferner sieht die Gesellschaft aufgrund der allgemeinen Erholung der wirtschaftlichen Lage Chancen in der Steigerung umsatzbasierter Mieten. 6. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft Die deutsche Wirtschaft befindet sich zu Beginn des Jahres 2025 in einer schwierigen Ausgangslage. Die globalen Krisen der vergangenen Jahre haben unsere industrie- und exportorientierte Volkswirtschaft besonders hart getroffen. Zwar konnte die Energiekrise und die Inflation zurückgedrängt werden jedoch leidet Deutschland unter grundlegenden strukturellen Problemen wie Arbeits- und Fachkräftemangel, die überbordende Bürokratie, die Investitionsschwäche, sowohl bei privaten als auch bei öffentlichen Investitionen. Gleichzeitig dämpfen die gegenwärtig hohe Unsicherheit mit Blick auf die US-Wirtschafts- und Handelspolitik wie auch die Ungewissheit über den künftigen wirtschafts- und finanzpolitischen Kurs angesichts der anstehenden Bundestagswahl die Investitions- und Konsumlaune. In der Jahresprojektion wurde die Wachstumsprognose für 2025 nach unten korrigiert und es wird nunmehr ein realer Anstieg des BIP um 0,3 % erwartet. Die binnenwirtschaftliche Nachfrage dürfte sich angesichts der anhaltenden geopolitischen Unsicherheiten sowie der noch unklaren wirtschafts- und finanzpolitischen Ausrichtung der nächsten Bundesregierung zunächst noch schwach entwickeln. Bei nachlassender Inflation, weiter steigenden Realeinkommen und zunehmender Klarheit über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist im späteren Jahresverlauf dann mit einer anziehenden binnenwirtschaftlichen Dynamik zu rechnen., führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland (BMWK) in seiner Pressemitteilung vom 29. Januar 2025 aus. JLL führt in seinem Ausblick für das Jahr 2025 aus, dass zahlreiche geopolitische Unsicherheiten und Unwägbarkeiten, auch das Jahr 2025 für Investoren herausfordernd machen. Mit dem Regierungswechsel in den USA, der Bundestagswahl am 23. Februar und deren Folgen haben die Marktakteure noch zwei weitere Variablen für ihre Zukunftskalkulation bekommen. Zugleich hat der Markt in den vergangenen Jahren aber gelernt, mit Herausforderungen und Unsicherheiten umzugehen, wie das leichte Wachstum im Jahr 2024 zeigt. Für das laufende Jahr kann jedoch nur eine risikoadjustierte Investitionsstrategie in Kombination mit dem aus Immobiliensicht positiven Zinssenkungskurs der Zentralbanken im aktuellen Umfeld erfolgversprechend sein. Unter dieser Voraussetzung erwartet JLL für das Jahr 2025 eine weitere moderate Belebung des Marktes. Das Plus dürfte sich auf 13 bis 19 Prozent belaufen, was einem Gesamtvolumen von 40 Milliarden bis 42 Milliarden Euro entsprechen würde. Nach einem schwierigen Jahr 2024 rechnet der Handelsverband Deutschland (HDE) mit zumindest geringfügig verbesserten Umsätzen für den Einzelhandel im laufenden Jahr. Im Vorjahresvergleich steigen die Umsätze demnach nominal um 2 %, real entspricht das einem Plus von 0,5 %. Hauptgrund dafür ist eine große Verunsicherung bei den Verbrauchern sowie die konjunkturelle Flaute. Hinzu kommen viele Unwägbarkeiten auf der politischen Ebene, berichtete der HDE in seiner Pressekonferenz am 31. Januar 2025. Die Neu- und Nachvermietungen von freistehenden Mietflächen sowie die weitere Optimierung der Shopping Center werden auch in den kommenden Geschäftsjahren fortgesetzt. Auf Basis der in unseren Planungen zugrunde gelegten Prämissen sehen wir für die Gesellschaft keine bestandsgefährdenden Risiken. Aufgrund der sich laufend verändernden Situation ist die weitere Entwicklung jedoch fortlaufend zu beobachten. Unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele der Gesellschaft wird für das Jahr 2025 im Vergleich zum Berichtsjahr eine leicht sinkende Rohmiete und ein spürbar sinkendes EBITDA prognostiziert. Der Rückgang resultiert hier aus geringeren erzielbaren Mieten bei der Wiedervermietung sowie rückläufiger Prognosen bei einzelnen Umsatzmietverträgen. Des Weiteren wird eine spürbar rückläufige Leerstandsquote aufgrund der Wiedervermietung vakanter Flächen erwartet. Leicht sinkend bedeutet in diesem Zusammenhang einen Rückgang von bis zu 5 % und spürbar sinkend bzw. rückläufig bedeutet ein Rückgang von über 5 % im Vergleich zum Vorjahr.
Düsseldorf, 27. Mai 2025 Minto GmbH, Düsseldorf Geschäftsführung Dr. Christoph Berentzen Paul Douay Martin Makovec Jakub Skwarlo [1] Die Leerstandsquote entspricht der EPRA-Leerstandsquote (EPRA = European Public Real Estate Association). Die EPRA-Leerstandsquote errechnet sich aus der Marktmiete für die Leerstandsflächen im Verhältnis zur Marktmiete des gesamten Objekts zum Bilanzstichtag. Die Vermietungsquote ergibt sich aus der Differenz von 100 % und der Leerstandsquote. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist unter der Firma Minto GmbH mit Sitz in Düsseldorf im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 75830 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Die größenabhängigen Befreiungen des § 288 Abs. 2 HGB werden (teilweise) in Anspruch genommen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte grundsätzlich entsprechend den Regelungen des § 266 Abs. 2 und 3 HGB und den Regelungen des § 275 Abs. 2 HGB sowie in Anlehnung an die Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen in der Fassung vom 14. Juni 2023. Um den unternehmensspezifischen Besonderheiten der Gesellschaft Rechnung zu tragen und zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit sowie in Anlehnung an die gemäß § 330 HGB bei Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Vorschriften für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen sind die nachstehenden Postenbezeichnungen entsprechend den Regelungen des § 265 Abs. 6 HGB verwendet worden: - Noch nicht abgerechnete Leistungen - Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an noch nicht abgerechneten Leistungen - Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen - Aufwendungen für Bewirtschaftungstätigkeit - Aufwendungen für andere Lieferungen und Leistungen. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird von dem Grundsatz der Unternehmensfortführung ausgegangen (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren daher im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert (Nutzungsdauern zwischen 5 und 33 Jahren). Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Seit dem Geschäftsjahr 2018 werden geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst. In den Vorjahren wurde für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 das steuerliche Sammelpostenverfahren gemäß § 6 Abs. 2a EStG aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 Prozent p.a. im Zugangsjahr und in den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Seit der Bewertungsänderung der geringwertigen Anlagegüter im Geschäftsjahr 2018 werden keine neuen Sammelposten in der Handelsbilanz mehr gebildet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Die Grundstücke und Bauten werden zu Anschaffungs- und Herstellungseinzelkosten angesetzt, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Der gewerblich genutzte Teil der Bauten wird über 33 Jahre abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei dauerhaften Wertminderungen i.S.d. IDW RS IFA 2 erfasst. Zur Ermittlung eines außerplanmäßigen Abschreibungsbedarfs wird der beizulegende Zeitwert der Immobilie gemäß Gutachten eines externen Sachverständigen zunächst mit den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten zum Abschlussstichtag verglichen. Liegt der Zeitwert unter dem Buchwert, so wird bei der bei Annahme der planmäßigen Abschreibungen fortgeführte Buchwert innerhalb der nächsten 5 Jahre mit dem Zeitwert verglichen. Sofern innerhalb von 5 Jahren keine Unterdeckung des Buchwerts durch den Zeitwert mehr vorliegt, ist nicht von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung auszugehen und kein außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf angezeigt. Die Bewertung der Geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Herstellungskosten berücksichtigen die Einzel- und Gemeinkosten. Für die wesentlichen Baumaßnahmen, die im Geschäftsjahr 2015 abgeschlossen worden waren, waren auch die Bauzeitzinsen für das Fremdkapital in die Herstellungskosten einbezogen worden, soweit diese Bauzeitzinsen auf den Zeitraum der Herstellung entfielen. Seit dem Geschäftsjahr 2016 werden Zinsen nicht mehr in etwaige weitere Herstellungskosten einbezogen. Abweichend zu den vorherigen Jahresabschlüssen wurden Teile der noch nicht abgerechneten Leistungen im aktuellen Geschäftsjahr korrigiert und werden zukünftig als Forderungen ausgewiesen, da bei dem zugrunde liegenden Sachverhalt die Voraussetzungen zur Umsatzrealisation vorliegen. Wir hatten im Vorjahr bestimmte abgeschlossene, jedoch noch nicht abgerechnete Leistungen aus umsatzabhängigen Mieten als unfertige Leistungen im Vorratsvermögen ausgewiesen. Da bei diesen Sachverhalten jedoch die Voraussetzungen einer Erlösrealisation gegeben sind, handelt es sich nicht um unfertige Leistungen, sondern um noch nicht abgerechnete Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, teilweise gegen verbundene Unternehmen. Weiterhin sind in Höhe der nunmehr umzugliedernden Leistungen Umsatzerlöse anstelle von Bestandserhöhungen in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen. Im Geschäftsjahr wurden aus diesen Sachverhalten TEUR 1.717 aus den Vorräten für noch nicht abgerechnete Leistungen in die Forderungen aus Vermietung umgegliedert. Des Weiteren wurden Bestandserhöhungen des Geschäftsjahres von TEUR 1.398 sowie Bestandsminderungen für die Abrechnung der umsatzabhängigen Mieten des Vorjahres von TEUR 869 in die Umsatzerlöse umgegliedert. Die Veränderung der Vorräte ist um diesen Betrag insoweit einmalig im Geschäftsjahr nicht mit der Bestandsveränderung abstimmbar. Da insoweit nur eine Ausweisänderung vorliegt, haben wir den Ausweis in laufender Rechnung korrigiert und weisen die Forderungen aus noch nicht abgerechneten Leistungen nunmehr in den Forderungen aus Lieferungen und Leistung aus. Gemäß Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen sind noch nicht abgerechnete Betriebskosten unter den unfertigen Leistungen auszuweisen. In Anlehnung an diese Verordnung weist die Gesellschaft die noch nicht abgerechneten Betriebskosten unter den noch nicht abgerechneten Leistungen innerhalb der Vorräte aus. Die Bewertung der noch nicht abgerechneten Leistungen erfolgt Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus geminderter Verwertbarkeit bzw. Weiterbelastbarkeit oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt grundsätzlich zum Nennbetrag. Bei den Forderungen aus Vermietung werden erkennbare Einzelrisiken in Form von Einzelwertberichtigen berücksichtigt. Eine Pauschalwertberichtigung von 2 % wird auf den Rest-Netto-Forderungsbestand gebildet. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Bei den ausgewiesenen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Minto GmbH leistet vertragliche Investitionskostenzuschüsse an ausgewählte Mieter. Die Gesellschaft grenzt die Investitionskostenzuschüsse gemäß HFA 2/1996 über den vertraglich vereinbarten Mietzeitraum als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ab. Das Gezeichnete Kapital stimmt mit den Angaben im Gesellschaftsvertrag sowie mit der Eintragung im Handelsregister überein und beträgt zum Abschlussstichtag EUR 25.000,00. Der Ansatz erfolgt zum Nennbetrag. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt. Bei Rückstellungen mit Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit dem fristkongruenten von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzins. Die Gesellschaft hat vor Errichtung des Einkaufszentrums Minto einen Teil des dafür benötigten Grund und Bodens über einen Erbbaurechts- und Tauschvertrag erworben und sich zur Zahlung eines Erbbauzinses mit Wertsicherungsklausel für eine Restlaufzeit von 70 Jahren verpflichtet. Da der zu zahlende Erbbauzins wirtschaftlich teilweise den Charakter einer Kaufpreisrate hat und gegenüber dem Marktniveau überhöht ist, werden für den nicht marktüblichen Teil des Erbbauzinses Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten angesetzt. Diese werden seit dem 31. Dezember 2023 gemäß § 253 Abs. 2 S. 3 HGB mit dem Barwert der zukünftig erwarteten nicht marktüblichen Erbbauzinsen, diskontiert mit dem um Inflationserwartungen bereinigten durchschnittlichen Marktzinssatz gem. Bundesbank. Als langfristige Inflationserwartung wird das EZB-Ziel von 2% Inflation p.a. unterstellt. Bei der Bemessung des Barwerts werden die Anpassungen aus der Anwendung der Wertsicherungsklausel erst im Zeitpunkt der Erhöhung des Erbbauzinses prospektiv berücksichtigt. Zur Diskontierung wird - wie oben beschrieben - ein Realzinssatz angewendet. Sofern der Realzinssatz negativ sein sollte, da die Inflationsrate den Bundesbankzinssatz überschreitet, wird mit einem Diskontierungssatz von 0% bewertet. Da die Erbbauverpflichtung - soweit sie marktunüblich war - zur Anschaffung des Grund und Bodens diente, ist mit der Werterhöhung der Rückstellung auch eine Erhöhung der historischen Anschaffungskosten des Grund und Bodens verbunden. Die Änderung der Bewertung der Rückstellung wurde im Vorjahr in laufender Rechnung korrigiert. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Der Ausweis der erhaltenen Anzahlungen erfolgt nach der Nettomethode. Bei den ausgewiesenen passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Einnahmen vor dem Abschlussstichtag sowie Forderungen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Für die Ermittlung latenter Steuern auf Grund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Die Mieten zahlreicher Mieter bemessen sich entweder nach einem Prozentsatz der erzielten Ladenumsätze (sogenannte Umsatzmieten) oder nach vertraglich fixierten Mindestmieten, wenn die erzielten Umsätze zu gering sind. Die Berechnung der Umsatzmieten erfolgt auf Basis von Umsatztestaten der Mieter. Sollte ein Testat zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses der Minto GmbH noch nicht vorliegen, wird die Umsatzmiete auf Basis der bestmöglichen Schätzung der Gesellschaft ermittelt. Analog der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen weist unsere Gesellschaft Aufwendungen für die Bewirtschaftungstätigkeit und Aufwendungen für andere Lieferungen und Leistungen innerhalb der Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen aus. Die Gesellschaft erwartet aus der zukünftigen Anwendung des Mindeststeuergesetzes und ausländischen Mindeststeuergesetzen nach § 274 Abs. 3 Nr. 2 HGB keine wesentlichen Auswirkungen. III. Angaben zu Posten der Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus den folgenden Sachverhalten:
Sämtliche Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet gegebene Investitionskostenzuschüsse an Mieter in dem Center. Die Auflösung dieser Zuschüsse erfolgt linear über die jeweilige Laufzeit des Mietvertrages. Die sonstigen Rückstellungen haben - mit Ausnahme der Verpflichtung aus dem Erbbaurecht - eine Restlaufzeit von < 1 Jahr und setzen sich wie folgt zusammen:
Die Rückstellung aus Erbbauverpflichtung setzt sich nach den Restlaufzeiten zum 31. Dezember 2024 wie folgt zusammen:
Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt (die Zahlen in Klammern betreffen die Werte zum 31. Dezember 2023): Restlaufzeit der Verbindlichkeitenzum 31. Dezember 2024
Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen resultieren aus den folgenden Sachverhalten:
Unsere Gesellschaft hat ein Darlehen von einem ausländischen Pensionsfonds erhalten, bei dem es sich weder um ein Kreditinstitut noch ein verbundenes Unternehmen handelt. Am 4. Dezember 2024 wurde das Darlehen des ausländischen Pensionsfonds zu gleichen Beträgen und Konditionen in die Unibail-Rodamco-Westfield Germany GmbH eingebracht. Der Ausweis dieser nach teilweiser Tilgung bis zum Abschlussstichtag verbleibenden Darlehensschuld erfolgte im Vorjahr insoweit unter dem Posten „Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern“. IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat am 12. September 2013 mit der mfi Shopping Center Management GmbH, Düsseldorf, einen Objektmanagementvertrag geschlossen. Der Vertrag begann am 16. März 2015 und endet nach Ablauf von 15 vollen Kalenderjahren. Der Vertrag verlängert sich jeweils um fünf Jahre, wenn er nicht von einem der Vertragspartner unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 24 Monaten zu seinem Ablauf gekündigt wird. Gegenstand dieses Vertrages sind die kaufmännische und technische Objektverwaltung und -betreuung des Minto. Außerdem hat die Gesellschaft mit der mfi Immobilien Marketing GmbH einen Standortsicherungsvertrag abgeschlossen. Hierin verpflichtet sich die mfi Immobilien Marketing GmbH dazu, alle ihr erforderlich erscheinenden Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung des Objektstandortes Minto in Mönchengladbach vorzunehmen, um somit die Mieteinnahmen der Gesellschaft sowohl kurz- als auch langfristig zu sichern. Die Vereinbarung endet automatisch mit der Beendigung oder Kündigung des Objektmanagementvertrags mit der mfi Shopping Center GmbH. Weiterhin besteht zwischen der Gesellschaft und der Unibail-Rodamco-Westfield Germany GmbH, Düsseldorf, ein Geschäftsbesorgungsvertrag. Dieser Vertrag begann am 1. Januar 2015 verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien aus wichtigem Grund gekündigt wird. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum Abschlussstichtag sind für die vorstehenden Leistungen Honorare in Höhe von TEUR 2.489 (Vj. TEUR 1.109) angefallen. Die Gesellschaft erwartet in den Folgejahren Gesamtvergütungen in ähnlicher Größenordnung. V. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse umfassen im Wesentlichen Mieterlöse. Im Geschäftsjahr 2024 wurden TEUR 1.094 Umsatzmieten für das Vorjahr an die Mieter fakturiert, die im Jahresabschluss des Vorjahres lediglich mit geschätzten Beträgen im Bilanzposten „Noch nicht abgerechnete Leistungen“ über den Erfolgsposten „Bestandsveränderung“ aktiviert waren. Der Unterschied in Höhe von TEUR 331 zwischen dem nunmehr fakturierten Betrag und dem im Vorjahr geschätzten Betrag ergibt für das Berichtsjahr per Saldo einen periodenfremden Ertrag. In ähnlicher Form erfolgen für Nebenkostenabrechnungen die Erstaktivierung im Entstehungsjahr und die Fakturierung im Folgejahr zeitversetzt; im Berichtsjahr wurde jedoch keine Betriebskostenabrechnung vorgenommen. Die Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf:
* Vertraglich vereinbarte Mindestmieten Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 948 (Vj. TEUR 472), Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von TEUR 1.104 (Vj. TEUR 185) sowie Erträge aus in früheren Jahren abgeschriebenen Forderungen in Höhe von TEUR 2 (Vj. TEUR 2). Bei der Auflösung von Rückstellungen, der Auflösung von Einzelwertberichtigungen aus Forderungen sowie den Erträgen aus in früheren Jahren abgeschriebenen Forderungen handelt es sich um periodenfremde Erträge. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Abschreibungen auf Forderungen aus Vermietung in Höhe von TEUR 1.452 (Vj. TEUR 2.197) enthalten. Weiterhin fielen im Berichtsjahr Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 57 (Vj. TEUR 108) und weiterbelastbare Kosten in Höhe von TEUR 24 (Vj. TEUR 62) an. Der Zinsaufwand i.H.v. TEUR 2.419 (Vj. TEUR 6.101) resultiert im Wesentlichen aus Zinsen im Zusammenhang mit den Darlehen der Unibail-Rodamco-Westfield SE, Paris in Höhe von TEUR 1.335 (Vj. TEUR 1.335), des ausländischen Pensionsfonds in Höhe von TEUR 1.181 (Vj. TEUR 1.283) sowie der Unibail-Rodamco-Westfield GmbH in Höhe von TEUR 98. Des Weiteren sind hier Zinsen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Erbbaurechtzinsen in Höhe von TEUR 211 verbucht. VI. Sonstige Angaben Geschäftsführung Die Geschäftsführung erfolgte durch die folgenden Personen: - Herrn Dr. Christoph Berentzen, Düsseldorf; Chief Financial Officer Central Europe bei der Unibail-Rodamco-Westfield Germany GmbH, Düsseldorf (seit 20. Januar 2025), - Herrn Paul Douay, Düsseldorf; Managing Director Asset Management, Central Europe bei der Unibail-Rodamco-Westfield Germany GmbH, Düsseldorf, - Herrn Andreas Hohlmann, Tübingen; Vorsitzender der Geschäftsführung und Regional Managing Director Austria & Germany bei der Unibail-Rodamco-Westfield Germany GmbH, Düsseldorf, (bis 24. Juni 2024), - Herrn Martin Makovec, Managing Director M&A Central Europe bei der Unibail-Rodamco Ceská Republika s.r.o. (seit 20. Januar 2025), - Frau Raisa Nazarova, Düsseldorf; Head of Performance Management & Control Germany & Austria bei der Unibail-Rodamco-Westfield Germany GmbH, Düsseldorf (bis 20. Januar 2025), - Herrn Jakub Skwarlo, Warschau / Polen; Chief Operating Officer Central Europe bei der Westfield Europe Limited, London / England (seit 20. Januar 2025), - Herrn Dr. Dominik Tecklenborg, Köln; Head of Legal Leasing bei der Unibail-Rodamco-Westfield Germany GmbH, Düsseldorf (bis 24. Juni 2025), - Herrn Constantin W. Wiesmann, Köln; Director of Leasing Austria & Germany bei der Unibail-Rodamco-Westfield Germany GmbH, Düsseldorf. (bis 19. August 2024) Die Geschäftsführung erhielt für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr keine Vergütung von der Gesellschaft. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter. Konzernverhältnisse Der Konzernabschluss für den kleinsten und gleichzeitig größten Konzernkreis, in den unsere Gesellschaft einbezogen wird, wird zum 31. Dezember 2024 von der Unibail-Rodamco-Westfield SE, Paris, aufgestellt und ist am Sitz der Gesellschaft bzw. auf deren Internetseite erhältlich. Die Offenlegung dieses Konzernabschlusses erfolgt durch Einreichung beim Betreiber des Unternehmensregisters. Honorare des Abschlussprüfers Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers braucht nicht angegeben zu werden, da es in die Angaben im Konzernabschluss der Unibail-Rodamco-Westfield SE, Paris, einbezogen wird. Nachtragsbericht: Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Wesentliche Vorgänge nach dem Abschluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben. Vorschlag für die Verwendung des ErgebnissesDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag i.H.v. TEUR 3.126 zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Düsseldorf, 27. Mai 2025 Minto GmbH, Düsseldorf Geschäftsführung Dr. Christoph Berentzen Paul Douay Martin Makovec Jakub Skwarlo Anlagespiegel
BestätigungsvermerkPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Minto GmbH, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Minto GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 27. Mai 2025 KPMG AG Velder, Wirtschaftsprüfer Hoffmann, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wurde am 13.06.2025 festgestellt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
13 nahegelegene Organisationen
Herstellung von Industriegasen
Großhandel mit chemischen Erzeugnissen
Großhandel mit chemischen Erzeugnissen
Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Sonstige Überlassung von Arbeitskräften
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Vermittlung von Arbeitskräften
Ambulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Vermittlung von Arbeitskräften
Vermittlung von Arbeitskräften
Verwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen