Hagner Management Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Fischer seit 13.10.2023 | Prokura |
Edgar Lachenmaier seit 5.8.2019 | Prokura |
Lena Fuß seit 5.8.2019 | Prokura |
Jochen Held seit 3.4.2017 | Prokura |
Frank Bartels seit 22.12.2006 | Prokura |
Heinrich Hagner seit 22.12.2006 | Geschäftsführer |
Orhan Dogan seit 22.12.2006 | Prokura |
Udo Heinz Hegewald seit 22.12.2006 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
sicht-pack - Hagner GmbHDornstettenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen Entwicklung der Branche Die Auftragslage im Geschäftsjahr 2023, war, geprägt durch die Auswirkungen der Corona Pandemie, tonnagemäßig durch eine rückläufige Abnahme gekennzeichnet. Der Wareneinsatz sowie die Materialaufwandsquote sind prozentual moderat gesunken. Der Prozess, dass die Kunden Ihre Beschaffung von einer erhöhten Lagerhaltung zu einer Just-In-Time Belieferung zurückkehrten, begann sich in 2023 auszuwirken. Die Versorgungsengpässe in vielen Marktsegmenten in der Coronazeit führte dazu, dass Kunden ihre Bedarfe aus Absicherungsgründen auf mehrere Lieferanten aufteilten. Kombiniert mit einer deutlichen Verbesserung der Versorgungssituation führte dies ab dem zweiten Halbjahr zu einem erhöhten Wettbewerb. Produktion, Produkte der sicht-pack Hagner GmbH Der Gesellschaftszweck ist die Aufbereitung von recycelten PET-Flakes in Verbindung mit der Herstellung sowie dem Vertrieb von PET-Hartfolien und PET basierenden Folienverbunden. Die Hauptabsatzmärkte sind weiter im Bereich Food und Non-Food sowie Medical angesiedelt. Im Jahr 2023 standen bei unseren Kunden neben den Änderungen in den Beschaffungsstrategien im Hinblick auf eine nachhaltige Versorgungssicherheit und für den gesamten Markt Neuregelungen der EU beim Einsatz von recyceltem PET im Mittelpunkt. In der PET-Flake Aufbereitung haben wir die Prozesse in der Einbindung in die Folienextrusion weiter optimiert. Personal Im Jahr 2023 beschäftigten wir durchschnittlich 146 Mitarbeiter (inklusive Auszubildende) und lagen hinsichtlich der Struktur ungefähr auf dem Vorjahresniveau. Trotz Lohnerhöhungen sind die Personalkosten leicht gesunken. Zusätzlich wurde für das Jahr 2023 ein Programm "Brutto=Netto" zum Inflationsausgleich aufgelegt. Die vielschichtige soziale Verantwortung, die wir als Unternehmen wahrnehmen, lassen wir uns regelmäßig nach dem Standard SA 8000 durch Audits bestätigen. Umwelt Seit 2007 ist unser Umweltmanagement gemäß ISO 14001 gültig bis 2025 zertifiziert. Die maximale Energieeffizienz gewährleisten wir durch eine ständige Optimierung der IT-gestützten Gebäudeleittechnik (GLT), die das Integriertes Management System (IMS)-Team bei der Realisierung der Einsparungsanforderungen unterstützt. Mit der Aufbereitung von PET-Flakes leisten wir einen Beitrag zum Recycling von Verpackungsabfällen und damit zur Kreislaufwirtschaft, geben unseren Kunden die Möglichkeit, PET-Folien mit dem geforderten Einsatz von recycelten Rohstoffen einzusetzen und mit den ständig wachsenden Anforderungen bezüglich Menge und Qualität Schritt zu halten. 2. Wirtschaftsbericht Finanzielle Leistungsindikatoren Das Unternehmen wird im Wesentlichen auf Basis von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen wie EBIT (Unternehmensergebnis vor Steuern + Zinsen), Eigenkapitalquote (Verhältnis von Eigen- zu Gesamtkapital) und Verschuldungsgrad (Verhältnis zwischen dem bilanziellen Fremdkapital und Eigenkapital) gesteuert. Prognose-Ist-Vergleich Der im Lagebericht 2022 erwartete Rückgang der Umsatzerlöse ist eingetreten. Hintergrund waren die Preisreduzierungen bei unseren Kunden aufgrund deutlich gesunkener Rohstoffpreise. Mit dem EBIT aus 2023 bewegen wir uns im Branchendurchschnitt. Ertragslage Im Jahr 2023 setzte sich der Rohstoffpreisverfall bis Mitte des Jahres fort, was sich zeitversetzt in den Kundenpreisen widerspiegelt. Die explosionsartig gestiegenen Energiekosten verbunden mit dem Energiemanagement führte zu einer wesentlichen Reduzierung des EBIT's. Die mengenmäßige Auftragslage war leicht rückläufig, wobei die weiteren Preisereduktionen im Jahresverlauf zu einer Reduktion des Wertes des Auftragsbestandes führte. Die Personalaufwandsquote ist gegenüber dem Vorjahr aufgrund gesunkener Verkaufspreise angestiegen. Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um rund 5,77 % erhöht. Die wesentlichen Veränderungen auf der Aktivseite ergeben sich durch starke Erhöhung des Guthabens bei Kreditinstituten, gleichzeitig jedoch eine Senkung der Forderungen. Die Eigenkapitalquote war mit 63,2% (Vorjahr 67,6%) leicht rückgängig. Die Fremdkapitalquote ist zum Vorjahresniveau von 32,4 % auf 36,8% leicht gestiegen. Das Fremdkapital erhöhte sich im Geschäftsjahr durch Bildung einer Drohverlustrückstellung sowie gleichzeitiger Tilgung von Verbindlichkeiten. Ein Zinsrisiko besteht nur in geringem Umfang, da die Zinsbindungen bis zum Ende der vollständigen Tilgung vorliegen. Die im Lagebericht 2022 auf gleichbleibendem Niveau prognostizierten Leistungsindikatoren Eigenkapitalquote und Verschuldungsgrad sind entsprechend der Erwartung unverändert zum Vorjahr nahezu konstant geblieben. Finanzlage Unserem Anspruch einer geordneten Liquiditätssituation der Gesellschaft sind wir auch unterjährig wie bereits in den Vorjahren gerecht geworden. 3. Chancen- und Risikobericht Die Neuausrichtung der Beschaffung, unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie, führte zu einer breiteren Streuung der Bedarfe unserer Kunden auf dem Markt. Wir rechnen auch weiterhin mit volatilen Rohstoffmärkten. PET-Rohstoffpreise unterliegen einer Vielzahl von Einflüssen: WIRTSCHAFTLICH Aufgrund der komplexen Rohstoffketten und des extrem hohen Materialanteils beeinflusst das Öl auch die darauffolgenden Verarbeitungsstufen mit seiner hohe Schwankungsbreite der Preise und Verfügbarkeiten, deren Änderungen nahezu ohne Vorlaufzeit eintreten. Recyceltes PET gewinnt als Rohstoff immer mehr an Bedeutung und entwickelt eine eigene Dynamik, die oft konträr zur Entwicklung der Neuware verläuft. Wir sehen hier aber mehr Chancen als Risiken. POLITISCH Entwicklungen in ölfördernden und den aufstrebenden Schwellenländern sind mit Bedarfszuwächsen aber auch mit Unsicherheiten, Krisen und Konflikten verbunden. Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine belegt unmittelbare Auswirkungen nicht nur auf den Rohstoff- und Energiemarkt, sondern sogar auf den gesamten Beschaffungsmarkt. Dies kann sich in erhöhten Unsicherheiten, Lieferschwierigkeiten sowie deutlichen Preiserhöhungen auswirken. Nationale oder europäische Regelungen wie z.B. Verpackungsverordnungen, Auswirkungen von Antidumpingverfahren zum Schutz nationaler Interessen haben Einfluss auf die Preisfindung. Durch weitere umweltpolitische Maßnahmen in Bezug auf Kunststoffe und verpflichtende Vorschriften zum Einsatz von Regranulaten können sich sowohl Chancen als auch Risiken ergeben. Die Risiken schätzen wir als gering ein. Seit 1.1.2019 gilt ein neues Verpackungsgesetz. Die im Gesetz verankerten Regeln gelten für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallenden Verpackungen (incl. Füllmaterial) in Verkehr bringen. Es gilt das Prinzip der erweiterten Produktverantwortung. Somit ist jeder, der gefüllte Verpackungen in Umlauf bringt, dafür verantwortlich, für deren Rücknahme und Verwertung zu sorgen. Basierend auf VerpackV war bereits die Beteiligung an einem oder mehreren Rückhol-Systemen Pflicht, soweit es um Verkaufsverpackungen geht, welche typischerweise beim privaten Endverbraucher (Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen) anfallen und über den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne bzw. Glascontainer bzw. Altpapiertonnen und -container erfasst und verwertet werden können. Die Politik hat beschlossen, eine Zentrale Stelle zu schaffen, um die Transparenz der Lizensierungen zu gewährleisten und die Justiz bei der Verfolgung von Unterlizensierungen zu unterstützen. Ferner wurde beschlossen, die Quoten für das werkstoffliche Recycling zu erhöhen. Darüber hinaus überwacht die Zentrale Stelle Verpackungsregister die Recyclingquoten. Die Produktverantwortung in § 23 Absatz 2 Nr. 1 KrWG umfasst sowohl die Entwicklung als auch die Herstellung und das Inverkehrbringen von Erzeugnissen. Das Ziel ist, dass sie ressourcenarm hergestellt, mehrfach verwendbar, technisch langlebig und nach Gebrauch zur ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Verwertung sowie zur umweltverträglichen Beseitigung geeignet sind. An erster Stelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes steht die Vermeidung von Verpackungen. An zweiter Stelle steht die hochwertige Verwertung von Verpackungen, dem Recycling. Seit 1.1.2019 gibt es nach § 21 des Verpackungsgesetzes finanzielle Anreize für • Recyclinggerechtes Design von Verpackungen • Einsatz von Recyclaten • Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen In der Folge könnte das neue Verpackungsgesetz für uns sowohl Chancen und Risiken haben. Wir schätzen ein, dass hier die sich bietenden Chancen höher als die Risiken sind, da PET ein ideales Material zur Erfüllung der Vorgaben nach § 23 Absatz 2 Nr. 1 KrWG ist. Seit dem 15.09.2022 ist die neue Verordnung (EU) 2022/1616 über "Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen" in Kraft getreten. Davon betroffen sind • Recycler, Recyclingbetriebe, Recyclingsysteme • Verarbeiter • Lebensmittelunternehmer/n. Unter anderem wird das Inverkehrbringen von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff für Lebensmittelanwendungen geregelt, jedoch aber auch die Entwicklung und der Betrieb von Recyclingtechnologien zur Herstellung von recyceltem Kunststoff. Die Verordnung umfasst sowohl die Verwendung von Materialien und Gegenständen aus recyceltem Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, als auch den Einsatz von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die für das Recycling bestimmt sind. Das bedeutet konkret: Rezyklate, die nicht der Verordnung entsprechen, dürfen für Lebensmittelanwendungen nur bis 10. Juli 2023 weiter in Verkehr gebracht werden. Eine Neuregelung war überfällig und der Rezyklateinsatz in Lebensmittelkontaktmaterialien wird einheitlicher und rechtsicherer. Hieraus ergibt sich die Chance, sich von Marktbegleitern abzusetzen, wenn der Prozess von Anfang an im Unternehmen sauber begleitet, umgesetzt und durch die Behörde kontrolliert wird. Im 4. Quartal haben wir uns zur Zertifizierung unserer Prozesse nach dem Standard RecyClass beim Zertifizierungsunternehmen CycleProof angemeldet und haben diese im ersten Quartal 2024 erfolgreich abgeschlossen. KLIMATISCH UND METEOROLOGISCH Größter Abnehmer von PET ist die faserherstellende Industrie, die gleichzeitig Baumwolle als einen der Hauptrohstoffe einsetzt. Ernteausfälle werden durch zusätzlichen Einsatz von PET kompensiert, was zu möglicher Verknappung und außerordentlichen Preisschwankungen führen kann. Ein weiteres Beispiel waren die Auswirkungen des Wirbelsturms Katrina im Herbst 2005 auf die Ölförderung und damit auf die gesamte Petrochemie. Saisonale Bedarfsschwankungen hängen unmittelbar vom Wetter ab (kalte oder heiße Sommer), da dadurch der Getränkekonsum (PET-Flaschen) variiert. SONSTIGES Die derzeitigen Entwicklungen auf dem Rohstoffmarkt lassen nur bedingte Prognosen zu. Permanente Optimierungsschritte in der Produktion, Verwaltung und auf Vertriebsebene sind unabdinglich für eine stabile Entwicklung des Unternehmens. Durch hochwertige technische Anlagen ist das Unternehmen jederzeit in der Lage, flexibel auf Kundenwünsche einzugehen und diese zeitnah umzusetzen. Forderungsausfallrisiken sind als gering zu betrachten, da wir ein wirksames Forderungsmanagement betreiben. Zusätzlich sind die Forderungen bei Ausfall entsprechend abgesichert. Die Preisänderungsrisiken ergeben sich aus dem Marktgeschehen. Aufgrund der europäischen Gegenmaßnahmen haben sich die Energie-Risiken aus dem Russland-Ukraine-Konflikts verringert. An der Absicherung der Preisänderungsrisiken halten wir bei langfristigen Verträgen an Preisgleitklauseln fest. Im kurzfristigen Bereich erreichen wir eine Absicherung über eine breite Streuung der Rohstoffeinkäufe. Technische Risiken bestehen nur im geringen Umfang, da für die Maschinen ein Ersatzteillager geführt wird, welches den Abruf der jeweiligen Verschleißteile fast vollumfänglich garantiert. Die Risiken schätzen wir als gering ein. Zur Vermeidung von Zinsänderungsrisiken aus variabel verzinslichen Bankdarlehen hat die Gesellschaft Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen. Hierdurch werden feste Zinssätze über die Laufzeit des Zinsswaps abgesichert. Darüber hinaus wurden Energietermingeschäfte abgeschlossen, um Preisänderungsrisiken zu reduzieren. Die Risiken schätzen wir als gering ein. Die Forderung nach Gewichtsreduktion von Verpackungen könnte dazu führen, dass wir über Dickenreduktionen am Ende weniger Gewicht und damit weniger zu produzierender Menge an APET Folien als Aufträge von unseren Kunden erhalten. Dem gegenüber steht ein nach wie vor wachsender Bedarf an Verpackungen. Der vermehrte Einsatz von Recyclingmaterialien in Verpackungen und damit der stark ansteigende Bedarf der Industrie an Flakes und Regranulaten aus PET führte, trotz erhöhter Recyclingquote bei PET Flaschen, dazu, dass die Marktpreise für recycelte Rohstoffe stark gestiegen sind. Die in der EU diskutierte Plastikstrategie, die zu einem EU Verbot für Einwegplastik führte, sollte uns nicht betreffen. Diese Regelung wurde getroffen, um das Problem von "Marine Litter" einzudämmen. Darüber hinaus hat auch die EU die Forderung aufgestellt, dass Verpackungen bis 2030 zu 100% recyclingfähig sein müssen. Risiken sind, außer den oben genannten, nicht erkennbar. Die daraus resultierenden Chancen haben wir mit dem Betreiben und Weiterentwickeln unserer Aufbereitungsanlage für PET-Flakes wahrgenommen. Außerdem gehen wir davon aus, dass Materialien wie PVC, Polystyrol oder PLA für Verpackungsanwendungen weniger Bedeutung haben werden. Diese Materialien sind als Störstoffe in der Verbrauchersammlung von Verpackungsabfällen definiert, was für das PET eine Wachstumschance darstellt. Aus diesem Grund glauben wir daran, dass unsere Produkte, die aus APET bestehen ein deutliches Marktwachstum erfahren werden. Erste deutliche Auswirkungen sehen wir in anderen Ländern, die sich zum Teil an dem deutschen Verpackungsgesetz orientieren und bereits auf APET umstellen. Die Anforderung an unsere Kunden, recyclinggerechte Verpackungen einzusetzen, führt zu einer beschleunigten Umstellung von Verbundfolien auf Mono APET. Das sehen wir als Bestätigung unserer Einschätzung, dass PET auch bei unseren Kunden als ein zukunftsfähiges Verpackungsmaterial gesehen wird. Für die Folgejahre sind weitere Investitionen im technischen und administrativen Bereich zur Steigerung der Effizienz im Unternehmen geplant, um der Entwicklung speziell im Digitalbereich zu folgen. 4. Prognosebericht Für das Jahr 2024 erwarten wir eine stabile Auftragslage. Die volatilen Rohstoffpreise wirken sich durch langfristige und durch Preisgleitklauseln versehene Verträge zeitversetzt auf die Verkaufspreise aus. Wir erwarten ein branchenübliches positives EBIT, welches sich leicht unter dem Vorjahresniveau bewegen wird. Eigenkapitalquote und Verschuldungsgrad werden sich gegenüber dem Vorjahr leicht verbessern. Die Energie- und sonstigen Beschaffungskosten sind in Deutschland höher als in einigen umliegenden europäischen Ländern, in denen Mitbewerber produzieren, was zu einem gewissen Wettbewerbsnachteil führt. Die globale Situation mit einer Vielzahl an Konflikten wie z.B. dem Krieg in der Ukraine oder den Spannungen im Nahen Osten sowie zwischen China und Taiwan enthält große Unsicherheitsfaktoren mit möglichen wirtschaftliche Auswirkungen auf alle Beschaffungsmärkte, die sich nicht abschätzen lassen. Diese könnten gegebenenfalls nicht geplante Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Dornstetten, 15.07.2024 Heinrich Hagner, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der sicht-pack Hagner GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind hauptsächlich im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine große Kapitalgesellschaft. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear oder degressiv, im Zugangsjahr zeitanteilig, vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Abnutzbare, bewegliche und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten von bis zu 800,00 Euro wurden entsprechend des steuerlich eingeräumten Wahlrechts im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. Die geleisteten und erhaltenen Anzahlungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Bei einer dauernden Wertminderung wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungskosten zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten, vermindert um Skonti und Rabatte, angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens. Anschließend werden die so ermittelten Werte, soweit erforderlich, mit individuellen Abwertungsfaktoren bewertet, um so Alter, Zustand, Gängigkeit und betriebsindividuelle Verwendbarkeit zu berücksichtigen. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten angesetzt. In den Herstellungskosten werden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbaren Risiken wurde durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Pauschalwertberichtigung zu Forderungen (1%), welche auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet wurde, deckt das allgemeine Kreditrisiko ab. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten nominell bewertete Ausgaben vor dem Bilanzstichtag für einen bestimmten Zeitraum danach. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Der sich zum Bilanzstichtag ergebende Aktivüberhang der latenten Steuern wird nicht gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Vom Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,82 % (Vorjahr: 1,74 %) bewertet. Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte im Vorjahr nach den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck. Der Unterschiedsbetrag durch die Anwendung der neuen biometrischen Rechnungsgrundlagen wird voll erfolgswirksam erfasst. Der Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (Vorjahr: durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre) bei einer Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15 Jahren. Lohn- und Gehaltssteigerungen bzw. Rentensteigerungen waren nicht zu berücksichtigen. Des Weiteren erfolgte eine Saldierung mit den Rückdeckungsversicherungen. Die sonstigen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Diese werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Es bestehen keine langfristigen Fremdwährungsverbindlichkeiten oder langfristige Fremdwährungsforderungen. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte sowie die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz sind aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Für planmäßige Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Forschungs- und Entwicklungskosten Bei den aktivierten immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um rein entgeltlich erworbene Gegenstände. Zu Forschungs- und Entwicklungskosten sind keine Angaben zu machen. Derivative Finanzinstrumente Zur Vermeidung von Zinsänderungsrisiken aus variabel verzinslichen Bankdarlehen hat die Gesellschaft Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen. Hierdurch werden feste Zinssätze über die Laufzeit der Zinsswaps abgesichert. Es besteht ein Zinsswap:
Die Ermittlung der Marktwerte erfolgt nach der "Mark to Market-Methode" unter Berücksichtigung der Zinsstrukturkurve am Bilanzstichtag, wobei eine Abzinsung der zukünftigen Cashflows erfolgt. Aufgrund der Bildung von Bewertungseinheiten unterbleibt die Bilanzierung von Drohverlusten (Einfrierungsmethode). Die Sicherungsbeziehungen sind zu einhundert Prozent effektiv. Angabe zu Forderungen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind wie im Vorjahr nicht vorhanden. Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 5.990.239,05 Euro (Vorjahr: 1.538.045,12 Euro). Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind wie im Vorjahr nicht vorhanden. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben Forderungscharakter. Aktivierte Disagiobeträge In den Rechnungsabgrenzungsposten sind, wie im Vorjahr, keine Disagiobeträge eingestellt. Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das versicherungsmathematische Gutachten für die Handelsbilanz angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen: Zinssatz 1,82 % (Vorjahr: 1,74 %) erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 0,00 % (Vorjahr: 0,00 %) erwartete Rentensteigerungen 0,00 % (Vorjahr: 0,00 %) zugrunde gelegte Sterbetafel "Richttafeln 2018G" (Vorjahr: "Richttafeln 2018G") Die Pensionsrückstellung beträgt laut Gutachten zum 31.12.2023 174.792,00 Euro (Vorjahr: 184.328,00 Euro). Das Deckungsvermögen beträgt 111.161,25 Euro (Vorjahr: 115.673,37 Euro) und wurde entsprechend verrechnet. Der Zeitwert des Deckungsvermögens bei den Pensionsrückstellungen entspricht dem Aktivwert aus der Rückdeckungsversicherung der auch den Anschaffungskosten entspricht. Erträge aus dem Deckungsvermögen sind wie im Vorjahr keine zu verzeichnen. Eine Verrechnung mit den Zinszuführungen (5.583,00 Euro) erfolgte somit nicht. Für die Ermittlung der Zinsen wurde der Zinssatz Stand Dezember 2023 im Gutachten verwendet. Die Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2023 liegen um 130,00 Euro (Unterschiedsbetrag) unter dem Bewertungsansatz für Pensionsrückstellungen, der sich zum 31. Dezember 2023 bei Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergeben hätte. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n.F.. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten:
Angabe zu Verbindlichkeiten Bilanzierte Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 12.294.124,33 Euro (Vorjahr: 15.299.552,40 Euro). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 923.275,84 Euro (Vorjahr: 1.382.866,25 Euro). Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023:
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2022:
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen wie im Vorjahr nicht. Bilanzierte Verbindlichkeiten sind in Höhe von 8.882.884,25 Euro durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
Die Nummern der Sicherungsvermerke bedeuten: 1 = Pfandrecht an unbeweglichen Sachen 2 = Pfandrecht an beweglichen Sachen Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Gesamtschuldnerische Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für Verbindlichkeiten der Hagner Management GmbH & Co KG in Höhe von 16.154,43 Euro (Vorjahr: 408.715,25 Euro). Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für (fremde) Verbindlichkeiten der Hagner Management GmbH & Co KG in Höhe von 16.154,43 Euro (Vorjahr: 408.715,25 Euro). Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen, da die Gesellschaft auf Basis der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse davon ausgeht, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen vom Hauptschuldner erfüllt werden können. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen jährlich in Höhe von 2.572.195,20 Euro (Vorjahr: 2.572.195,20 Euro) sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet-/Pachtverhältnissen für Immobilien und Grundstücke gegenüber verbundenen Unternehmen. Das Mietverhältnis besteht auf unbestimmte Zeit. Es kann von jedem Vertragsteil mit einer Frist von 12 Monaten gekündigt werden. Des Weiteren bestehen Leasingverpflichtung für Fahrzeuge in Höhe von 178.524,39 Euro (Vorjahr: 74.407,53 Euro) sowie für sonstige bewegliche Wirtschaftsgüter in Höhe von 101.253,02 Euro (Vorjahr: 148.826,30 Euro). Die Leasingverpflichtungen für Fahrzeuge sowie die sonstigen beweglichen Wirtschaftsgüter sind durch einzelne vertragliche Laufzeiten für die jeweiligen Güter geregelt. Vorteile aus den oben genannten Verhältnissen sind die langfristige Nutzung des Firmenareals. Risiken aus dem Verhältnis sind von untergeordneter Bedeutung. Weitere finanzielle Verpflichtungen bestehen aus offenen Bestellobligos in Höhe von rund 20.000 TEuro (Vorjahr: 20.000 TEuro). Vorteil dieses Bestellobligos ist die rechtzeitige Sicherung des Rohstoffbedarfs für den Auftragsbestand. Risiken sind von untergeordneter Bedeutung, da der Großteil der Obligos durch die Anbindung an den Preisindex abgesichert ist. Latente Steuern Der Berechnung der latenten Steuern liegen die erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren auf den am Bilanzstichtag gültigen gesetzlichen Regelungen. Der Ertragssteuersatz beläuft sich auf 27,9 % (Vorjahr: 27,9 %) und beinhaltet die Gewerbesteuer, die Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszuschlag. Die latenten Steuern beruhen auf folgenden Unterschieden in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz: • aktive latente Steuern aus Unterschied im Umlaufvermögen in Höhe von 147 TEuro; • aktive latente Steuern aus Unterschied im Rückstellungsbereich in Höhe von 7.495 TEuro; • passive latente Steuer im Anlagevermögen in Höhe von 1.041 TEuro • passive latente Steuer im Rückstellungsbereich in Höhe von 65 TEuro. Vom Ausweiswahlrecht wird nicht Gebrauch gemacht. Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden gemäß § 285 Nr. 4 HGB wie folgt aufgegliedert: Für 2023:
Für 2022:
Erläuterung der periodenfremden Erträge und Aufwendungen
Sonstige Angaben zu den Erträgen und Aufwendungen In der Position "Sonstige betriebliche Aufwendungen" sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 283.237,72 Euro (Vorjahr: 52.587,00 Euro) enthalten. In der Position "übrige sonstige betriebliche Erträge" sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 371.223,10 Euro (Vorjahr: 65.205,43 Euro) enthalten. In der Position "Erträge aus der Auflösung von Rückstellung" sind Erträge aus der Auflösung der Drohverlustrückstellung in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) enthalten. In der Position "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" sind Zinsen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von 151.952,00 Euro (Vorjahr: 23.612,00 Euro) enthalten. In der Position "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" sind Aufwendungen aus Aufzinsung in Höhe von 5.583,00 Euro (Vorjahr: 5.819,00 Euro) enthalten. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresfehlbetrag beträgt 442.717,41 Euro. Auf neue Rechnung werden -442.717,41 Euro vorgetragen. IV. Sonstige Angaben Angaben zur Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Heinrich Hagner, Stuttgart, Geschäftsführer. Da nur ein Geschäftsführer Bezüge von der Gesellschaft erhält, wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB auf eine Angabe verzichtet. Die GmbH hat dem Geschäftsführer ein wechselseitiges Darlehen gewährt. Dieses weist zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit in Höhe von 102 TEuro aus. Dieses Darlehen war im Vorjahr eine Forderung in Höhe von 199 TEuro. Das Darlehen wird mit 4,12 % verzinst wird. Angaben zum Mutterunternehmen Das Muttermutterunternehmen der sicht-pack Hagner GmbH ist die Hagner Management GmbH & Co KG mit Sitz in Dornstetten-Hallwangen. Der Jahresabschluss der sicht-pack Hagner GmbH wird in den Konzernabschluss der Hagner Management GmbH & Co KG (kleinster und größter Konsolidierungskreis), der durch Einreichung beim Betreiber des Bundesanzeigers offen gelegt wird, einbezogen. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahrs im Unternehmen beschäftigt:
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit 141 (Vorjahr: 151). Honorar des Abschlussprüfers Die Angabe nach § 285 Nr. 17 HGB erfolgt im Konzernanhang der Hagner Management GmbH & Co KG mit Sitz in Dornstetten-Hallwangen. Unterschrift der Geschäftsführung
Dornstetten, den 15.07.2024 Heinrich Hagner, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.07.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die sicht-pack Hagner GmbH, Dornstetten-Hallwangen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der sicht-pack Hagner GmbH, Dornstetten-Hallwangen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der sicht-pack Hagner GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prü- fung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 15. Juli 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Andrea Ehrenmann, Wirtschaftsprüferin ppa. Martell Blocher, Wirtschaftsprüfer |
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