Christoph
Geisen GmbH
Arzfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.235.492,87 |
1.297.052,10 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.115,00 |
11.682,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.230.377,87 |
1.285.370,10 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.297.530,45 |
1.190.437,27 |
| I.
Vorräte |
475.295,81 |
472.295,81 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
8.789.729,42 |
9.214.768,62 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
210.381,19 |
194.027,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
611.853,45 |
524.114,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
74.664,59 |
78.123,29 |
| Aktiva |
2.607.687,91 |
2.565.612,66 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.227.394,35 |
2.143.363,23 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
76.700,00 |
76.700,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
340.697,42 |
340.697,42 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.809.996,93 |
1.725.965,81 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.548.740,17 |
1.386.011,54 |
| B.
Rückstellungen |
58.552,00 |
155.319,81 |
| C.
Verbindlichkeiten |
318.421,56 |
261.617,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
318.421,56 |
261.617,62 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.320,00 |
5.312,00 |
| Passiva |
2.607.687,91 |
2.565.612,66 |
Anhang
I Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu den
handelsrechtlichen Vorschriften wurden die Regelungen des
GmbHG und des Gesellschaftsvertrages beachtet. Die
Gesellschaft weist die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 Satz 1 HGB i. V. m. §
284 Abs. 2 Nr. 4, § 285 Nr. 2 - 8a, 9a und b, 12 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
II Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB und die Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis
256 HGB wurden beachtet. Sofern Ansatzwahlrechte in
Anspruch genommen wurden, werden diese -soweit
erforderlich- im Folgenden erläutert. Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten erfasst und auf ihre voraussichtliche
Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Das
Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, vermindert um
Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Von
den steuerlichen Abschreibungswahlrechten wurde Gebrauch
gemacht. Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips (§ 253
Abs. 3 S. 1 HGB). Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch
Einzelwertberichtigungen und allgemeine Ausfallrisiken
durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 %
der Netto-Forderungen berücksichtigt. Die
Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert. Die Umrechnung von
Positionen im Jahresabschluss, denen Beträge zugrunde
liegen, die auf fremde Währung lauten oder
ursprünglich auf fremde Währung lauteten,
erfolgte bei den Forderungen mit dem Tageskurs am
Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Tageskurs am
Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem
Tageskurs am Entstehungstag bzw. mit dem höheren
Tageskurs am Abschlussstichtag.
sonstige Berichtsbestandteile
Arzfeld, 17.10.2024
Der Geschäftsführer:
gez.
Detlef Bollig
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.10.2024
festgestellt.
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