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Projektierung - Ernst GmbH
Forst
(Lausitz)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.656,50 |
2.979,50 |
| I.
Sachanlagen |
20.656,50 |
2.979,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
114.070,26 |
135.884,83 |
| I.
Vorräte |
6.950,45 |
6.723,26 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.573,27 |
15.307,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
79.546,54 |
113.854,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.586,83 |
1.102,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
136.313,59 |
139.966,66 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
109.690,87 |
107.127,23 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
81.562,64 |
76.719,25 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.563,64 |
4.843,39 |
| B.
Rückstellungen |
11.173,00 |
11.822,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.449,72 |
21.016,52 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
14.912,17 |
20.478,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
537,55 |
537,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
136.313,59 |
139.966,66 |
sonstige Berichtsbestandteile
Der Jahresabschluss der Firma SPE Ernst GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Die Berechnung der Versorgungsverpflichtung erfolgte
für die Handelsbilanz entsprechend den Bestimmungen
des §249 HGB i.V.m. §252 bis 255 HGB.
Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfolgte eine
Saldierung des Vermögenswertes mit den Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen und wurde als aktiver
Unterschiedsbetrag ausgewiesen.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer: Wolfgang Ernst
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2017 festgestellt.
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