Software - Projektierung - Ernst GmbH

Berliner Straße 12, 03149 Forst (Lausitz), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 1474
Eingetragen
20.7.2005
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
die Erstellung, Anpassung, Installation und Vernetzung von Standard- und Anwendersoftware, sowie der Vertrieb von Soft- und Hardware und die dafür erforderliche Anwenderschulung, soweit es sich nicht um genehmigungsoder erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt oder die Genehmigung bzw. Erlaubnis allgemein oder im Einzelfall vorliegt.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

03149 Forst (Lausitz), Stadtwaldstr. 3
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Software - Projektierung - Ernst GmbH

Forst (Lausitz)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 20.656,50 2.979,50
I. Sachanlagen 20.656,50 2.979,50
B. Umlaufvermögen 114.070,26 135.884,83
I. Vorräte 6.950,45 6.723,26
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 27.573,27 15.307,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 79.546,54 113.854,07
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.586,83 1.102,33
Bilanzsumme, Summe Aktiva 136.313,59 139.966,66

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 109.690,87 107.127,23
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 81.562,64 76.719,25
III. Jahresüberschuss 2.563,64 4.843,39
B. Rückstellungen 11.173,00 11.822,91
C. Verbindlichkeiten 15.449,72 21.016,52
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 14.912,17 20.478,97
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 537,55 537,55
Bilanzsumme, Summe Passiva 136.313,59 139.966,66

sonstige Berichtsbestandteile


Der Jahresabschluss der Firma SPE Ernst GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Die Berechnung der Versorgungsverpflichtung erfolgte für die Handelsbilanz entsprechend den Bestimmungen des §249 HGB i.V.m. §252 bis 255 HGB.
Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfolgte eine Saldierung des Vermögenswertes mit den Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen und wurde als aktiver Unterschiedsbetrag ausgewiesen.

Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführer:   Wolfgang Ernst

  


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2017 festgestellt.

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