FRIEDMANN
Feinlack GmbH
Ötisheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
71.635,00 |
83.592,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11.177,00 |
20.116,00 |
| II.
Sachanlagen |
58.958,00 |
61.976,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
651.846,75 |
532.795,00 |
| I.
Vorräte |
9.947,82 |
10.765,69 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
176.203,65 |
140.831,97 |
| III.
Wertpapiere |
11.202,04 |
81.750,26 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
454.493,24 |
299.447,08 |
| Aktiva |
723.481,75 |
616.387,00 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
583.606,72 |
531.985,22 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
557.606,72 |
505.985,22 |
| davon
Gewinnvortrag |
495.985,22 |
454.531,56 |
| B.
Rückstellungen |
57.806,09 |
34.006,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
82.068,94 |
50.395,78 |
| Summe
Passiva |
723.481,75 |
616.387,00 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
FRIEDMANN Feinlack GmbH,
Ötisheim
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die FRIEDMANN Feinlack GmbH hat ihren Sitz in
Ötisheim und ist in das Handelsregister beim
Amtsgericht Mannheim (HRB 510533) eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Von dem Wahlrecht des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB
wurde Gebrauch gemacht und kein Lagebericht erstellt. Von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 266, 274a, 276, 286 und 288 HGB wurde
teilweise Gebrauch gemacht.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagewerte und das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear
vorgenommen. Soweit erforderlich wurde am Bilanzstichtag
auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten bis EUR 800,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
zum Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am
Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenständen wurden mit den Nennwerten,
vermindert um erforderliche Wertberichtigungen, angesetzt.
Der Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung von 1% Rechnung getragen.
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden mit
den Anschaffungskosten angesetzt. Sofern aufgrund der
Anwendung des strengen Niederstwertprinzips notwendig,
wurden Abschreibungen auf den niedrigen beizulegenden Wert
am Bilanzstichtag vorgenommen.
Guthaben bei Kreditinstituten sowie der Kassenbestand
wurden zu Nominalwerten angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Passive latente Steuerschulden beruhen auf einem
Passivüberhang derselben über die aktiven
latenten Steuern. Die Steuerlatenzen beruhen auf
unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Handels- und
Steuerbilanz. In der Steuerbilanz wurde für
künftige Anschaffungskosten ein
Investitionsabzugsbetrag gebildet. Bei der Bewertung der
latenten Steuern wurde vom unternehmensindividuellen
kominbinierten Einkommen- und Ertragsteuersatz i.H.v. 27,4%
ausgegangen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR
82.068,94 (Vorjahr: EUR 50.395,78).
Bilanzgewinn
Der Bilanzgewinn entwickelte sich im
Geschäftsjahr wie folgt:
Bilanzgewinn 31.12.2022
|
EUR
|
505.985,22
|
Jahresüberschuss
2023
|
|
61.621,50
|
-
Gewinnausschüttung
|
|
-10.000,00
|
Bilanzgewinn nach
Ausschüttung
|
EUR
|
557.606,72
|
Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres 2023 im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 16 (Vorjahr: 19).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
An sonstigen finanziellen Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 3 a HGB sind
Verpflichtungen aus Miet-, Leasing-, Pacht- und
Wartungsverträgen mit einem Jahresbetrag in Höhe
von TEUR 47 vorhanden.
Geschäftsführung
Zum Geschäftsführer ist Herr Frank
Friedmann bestellt.
Ötisheim, den 17.
Februar 2025
gez.
Frank Friedmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.02.2025
festgestellt.
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