Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 573
Eingetragen
25.6.1985
Branche
Sonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Betrieb einer Autowerkstätte mit den hierbei üblicherweise zu erbringenden Leistungen, insbesondere Reparaturen, Autoverwertung und Abschleppdienst.

Historie

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Management

NameRolle
Franz Held
seit 4.5.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Franz Held
85049 Ingolstadt, Friedrichshofener Straße 30
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Auto Erich Held GmbH

Ingolstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 20.707,00 22.421,00
I. Sachanlagen 20.707,00 22.421,00
B. Umlaufvermögen 138.302,06 158.575,81
I. Vorräte 50.553,11 36.550,98
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 33.268,33 47.929,68
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 54.480,62 74.095,15
Bilanzsumme, Summe Aktiva 159.009,06 180.996,81

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 99.347,63 113.974,45
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 88.409,86 68.772,43
III. Jahresfehlbetrag 14.626,82 -19.637,43
B. Rückstellungen 45.862,33 49.199,00
C. Verbindlichkeiten 13.799,10 17.823,36
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 13.799,10 17.823,36
Bilanzsumme, Summe Passiva 159.009,06 180.996,81

Anhang

I. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- u. Verlustrechnung

1. Grundsatzangaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des HGB´s und der Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Erstmals wurden sämtliche durch das BilMoG geänderten Vorschriften angewendet.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Die Gewinn- u. Verlustrechnung haben wir nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Diese Handelsbilanz weicht von der Steuerbilanz ab, eine Pflichtrückstellung zur Steuerabgrenzung (latente Steuern) nach § 274 a Nr. 5 HGB entfällt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare und degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungstag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Das gezeichnete Kapital von € 25.564,59 wurde mit dem Nennwert angesetzt.

Angaben zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 3.811,94

Sonstige Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 9.987,16

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Verbindlichkeiten €0,00

Pensionsrückstellungen

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gemäß § 253 (1) Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.

Die Pensionsrückstellungen betragen € 61.649,00.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet.

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:

Erfüllungsbetrag der Pensionen zum 31.12.2010 € 61.649,00
Buchwert der Pensionsrückstellung zum 31.12.2010 € 37.126,00
Überdeckung zum 31.12.2010 € 24.523,00
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände € 21.990,67
Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände € 21.990,67

5. Sonstige Angaben

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte von Herrn Franz Held geführt.

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.

 

gez. Franz Held, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 11.08.2011 festgestellt.

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