KING
powergy GmbH
Hilpoltstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
60.388,62 |
25.000,00 |
| I.
Vorräte |
59.015,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
705,74 |
25.000,00 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
0,00 |
25.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
667,88 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
60.388,62 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.928,02 |
25.000,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
7.071,98 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
41.460,60 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
41.460,60 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
60.388,62 |
25.000,00 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Firma KING powergy GmbH weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses
wurden daher die allgemeinen Vorschriften der
§§ 242 bis 256 HGB, die besonderen Ansatz-
und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften
in den §§ 264 ff. HGB, die Vorschriften zum
Anhang in den §§ 284 ff. HGB sowie die
ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Von den Erleichterungen der §§ 274a
und 288 HGB wurde in eingeschränktem Umfang Gebrauch
gemacht.
Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit in
§ 265 Abs. 1 HGB wurde beachtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, wurden durchweg in den Anhang
verlagert.
Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde unter
Ausübung des Wahlrechts in § 264 Abs. 1
HGB verzichtet.
B. BILANZIERUNG UND BEWERTUNG
Gliederung
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den
Bestimmungen der §§ 266 bzw. 275 HGB gegliedert.
Dem Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das
Gesamtkostenverfahren ( § 275 Abs. 2
HGB ) zugrunde.
Posten, die weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr
einen Wert aufweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht gezeigt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Vorräte
Der Vorratsbestand ist zu Anschaffungskosten
ausgewiesen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich mit den Nennwerten angesetzt.
Liquide Mittel
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen die zum Bilanzstichtag erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung
erfolgt nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung in Höhe der voraussichtlichen
Inanspruchnahme.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN
DER BILANZ
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Es bestehen keine Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von
€ 0,00 (Vj.: € 25.000,00)
enthalten.
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten weisen € 5.835,85
(Vj.: € 0,00) eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr auf.
In den sonstigen Vebindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von € 35.000,00
(Vj.: € 0,00) enthalten.
D. ERGÄNZENDE ANGABEN
Organe der Gesellschaft
Leitungsorgan
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Berichtszeitraum bestellt:
Herr Dominic Mahlke, Nürnberg
Herr Mahlke ist alleinvertretungsberechtigt und vom
Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit
Organbezüge
Die Angabe der Geschäftsführerbezüge
unterbleibt mit Hinweis auf § 288 HGB.
Organkredite
Am Bilanzstichtag bestehen gegenüber dem
Geschäftsführer keine Forderungen.
E. UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES GEM.
§ 245 HGB
Nürnberg, den 27. Dezember 2012
gez. Dominic Mahlke
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.01.2013 festgestellt.
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