P & T
GmbH
Ingolstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
47.536,00 |
60.329,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.305,00 |
14.831,00 |
| II.
Sachanlagen |
37.231,00 |
45.498,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
98.131,89 |
71.915,99 |
| I.
Vorräte |
26.147,23 |
25.168,63 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
71.543,50 |
43.450,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
441,16 |
3.297,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.864,26 |
1.832,40 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
94.257,10 |
|
| Aktiva |
241.789,25 |
134.077,39 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
2.918,47 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
22.081,53 |
-47.358,49 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
97.175,57 |
69.440,02 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
94.257,10 |
|
| B.
Rückstellungen |
3.800,00 |
4.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
237.989,25 |
127.058,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
187.946,56 |
113.831,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
50.042,69 |
13.227,88 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
176.150,78 |
43.707,76 |
| Passiva |
241.789,25 |
134.077,39 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die P & T GmbH hat ihren Sitz in Ingolstadt und
ist im Amtgericht Ingolstadt unter HR B 4069 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 I HGB auf.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2020 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 I HGB,
der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276
HGB und des Anhangs gemäß § 288 HGB macht
die Gesellschaft teilweise Gebrauch.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I, 266 ff HGB).
Die Umsatzerlöse sind mit dem Vorjahr
vergleichbar.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
I 2 HGB) vorgenommen.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden linear abgeschrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer
des jeweiligen immateriellen Vermögensgegenstandes
nach dessen Produktlebenszyklus oder dessen erwartete
Synergieeffekten angesetzt, soweit diese verlässlich
geschätzt werden können. Ansonsten wird die
Nutzungsdauer gem. § 253 II HGB mit zehn Jahren
angenommen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten bzw.
Herstellungskosten, vermindert um lineare und degressive
Abschreibungen angesetzt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert unter
Berücksichtigung der erforderlichen
Einzelwertberichtigungen angesetzt.
Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Ausgaben, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum
nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I
2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen
sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Latente Steuern werden auf zeitliche Unterschiede
zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen
Wertansätzen gebildet, sofern sich diese in
späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen.
Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der
Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Fall einer
sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird von dem
Aktivierungswahlrecht des § 274 I 2 HGB Gebrauch
gemacht.
Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Aufgrund der kompletten Übernahme des Personal-
und Kundenstamms wird beim Geschäfts- und Firmenwert
die steuerliche Abschreibungsdauer beibehalten.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagegegenstände ist in einer Anlage zum Anhang
dargestellt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr
bestehen nicht.
Das Stammkapital beträgt 25.000,00 EUR.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen die
Kosten für den Jahresabschluss (3,3 TEUR) sowie die
Kosten für die Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen (0,5 TEUR).
Zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang
mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel
zusammengefasst dargestellt:
|
|
Restlaufzeit
|
Verbindlichkeiten
|
|
unter 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
1. Verbindlichkeiten gg.
Kreditinstituten
|
6.484,86
|
6.484,86
|
0,00
|
0,00
|
2. Verbindlichkeiten aus
LuL
|
4.390,81
|
4.390,81
|
0,00
|
0,00
|
3. Sonstige
Verbindlichkeiten
|
227.113,58
|
75.051,29
|
112.682,43
|
39.379,86
|
Summe
|
237.989,25
|
85.926,96
|
112.682,43
|
39.379,86
|
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 176 T€.
Sicherungen durch Grundpfandrechte liegen nicht vor.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen in Höhe von 1.035 T€.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
folgende Sachverhalte:
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Mietverträge
|
94
|
374
|
468
|
Leasingverträge
|
29
|
56
|
0
|
Sonstige Verträge
(Wartungsvertrag, etc.)
|
3
|
11
|
0
|
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 II HGB).
Aufgrund der Corona-Krise wurden staatliche
Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch genommen.
Die Soforthilfe i. H. v. 30 TEUR sowie die
Überbrückungshilfe III für die Monate
November und Dezember 2020 i. H. v. 18 TEUR wurden unter
den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Für die Filialen im Westpark wurden Mieten i. H. v. 3
TEUR erlassen. Zusätzlich wurde ab März 2020
Kurzarbeit beantragt. Die Erstattung von 74 TEUR wurde im
Personalaufwand gekürzt.
V. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr erfolgte die
Geschäftsführung durch Frau Gabriele Pehr und
Herrn Peter Treubel.
Beide Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB
Im Durchschnitt waren im Geschäftsjahr 2020 bei
der P & T GmbH 26 Arbeitnehmer beschäftigt.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Gewinnverwendung vor:
Verlustvortrag zum
01.01.2020
|
22.081,53 €
|
Jahresfehlbetrag 2020
|
97.175,57 €
|
Vortrag auf neue
Rechnung
|
119.257,10 €
|
sonstige Berichtsbestandteile
Ingolstadt, den 10.11.2021
gez. Gabriele Pehr, Geschäftsführerin
gez. Peter Treubel, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.11.2021 festgestellt.
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