Möbius
Linien GmbH
Herne
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
365,00 |
| I.
Sachanlagen |
365,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
60.732,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
58.209,43 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
35.352,70 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.522,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
61.097,14 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
35.875,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.118,69 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.756,82 |
| B.
Rückstellungen |
3.991,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.229,84 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
21.229,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
61.097,14 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Berichtsfirma wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes und der steuerlichen
Vorschriften zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz
oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Form der
Darstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
(§ 265 Absatz 1 Satz 2 HGB)
Gegenüber dem Vorjahr weicht die Form der
Darstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
nicht ab, daher erübrigen sich weitere Angaben.
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen in der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung (§ 265 Absatz 2 HGB)
Die Vergleichbarkeit der Vorjahreswerte zu den
Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist ohne
Ausnahmen gegeben.
Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Absatz 3 Satz
1 HGB)
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden fallen nicht
unter mehrere Posten der Bilanz, daher sind keine
Mitzugehörigkeitsvermerke notwendig.
Besonderheiten in der Gliederung des Jahresabschlusses
durch verschiedene Geschäftszweige (§ 265 Absatz4
HGB)
Verschiedene Geschäftszweige sind nicht
vorhanden. Besonderheiten in der Gliederung des
Jahresabschlusses sind damit nicht gegeben.
Erläuterungen zu zusammengefassten Posten in der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 265
Absatz 7 Ziffer2 HGB)
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 410,-- wurden im Jahr des
Zugangs nach § 6 Absatz 2 EStG abgeschrieben.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten mit einer
Laufzeit unter einem Jahr betragen 21.229,84 €.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Namen der Geschäftsführer
Harald Möbius
sonstige Berichtsbestandteile
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2014
festgestellt.
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