AHS-Automation GmbH
Werdohl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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4.986,00
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II. Sachanlagen
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50.234,00
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III. Finanzanlagen
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4.500,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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67.355,96
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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260.723,98
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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38.021,75
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C. Sonstige Aktiva
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568,16
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Summe Aktiva
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426.389,85
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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II. Kapitalrücklage
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III. Gewinnrücklagen
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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-2,55
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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18.469,32
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B. Rückstellungen
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189.404,92
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C. Verbindlichkeiten
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193.518,16
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Passiva
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426.389,85
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ANHANG
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz der AHS-Automation
GmbH zum 31.12.2007 wurden unverändert als
Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive
als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur
Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr
des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird
Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang
im gleichen Jahr unterstellt.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert
bewertet.
Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile
an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am
Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne
Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag
eingetretenen Kursänderungen.
Die Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die
Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie
Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen.
Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus
Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch
Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch
eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche,
nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der
Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.
Die Pensionsrückstellung beruht auf
versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Grundlagen der Währungsumrechnung
Im vorliegenden Jahresabschluss sind
Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag
oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt.
Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am
Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem dargestellten Anlagenspiegel
zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden
Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel
(§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme-
und Urlaubsansprüche sowie übrige
Rückstellungen und Rückstellungen für
Arbeitszeitkonten.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Personalstand
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 12
Mitarbeiter beschäftigt.
Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267
Abs. 5 HGB.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei Herrn Hochstein.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Werdohl, den 19.03.2009
...........................................
Geschäftsführer
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