Halle 400 Tagungen & Events GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kay Tappendorf seit 29.9.2010 | Prokura |
Oliver Nazareth seit 1.2.2005 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Nazareth Personal GmbHLaboeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2023Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Soweit steuerrechtliche Vorschriften den handelsrechtlichen Vorschriften nicht entgegenstanden, wurden auch diese beachtet. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Der Jahresabschluss vermittelt unter Berücksichtigung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt unter den Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "Sonstige Verbindlichkeiten". Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB auf. Bei der Aufstellung des Anhanges wurden die Größenerleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen oder sind aus der Bilanz bzw. aus der Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlich. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGBDie Wertansätze in der Bilanz der Nazareth Personal GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Dabei wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Bisher angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Pensionsrückstellungen lagen nicht vor. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Passive latente Steuern sind nicht entstanden. Der Ansatz von Beteiligungen ist mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen, § 268 Abs. 2 HGB Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist der als Anlage zu diesem Anhang beigefügten Anlagenentwicklung zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Forderungen, Ausleihungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, § 42 Abs. 3 GmbHG
Verbindlichkeitenspiegel, § 285 Nr. 1a HGB Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse gem. § 251 HGB und sonstige finanzielle Verpflichtungen, § 268 Abs. 7 HGB Zum Bilanzstichtag haben Verbindlichkeiten aus Bürgschaften in Höhe von 10.000,00 Euro gegenüber der R+V Versicherung vorgelegen. Weitere Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Angaben zu den Organen der Gesellschaft, § 285 Nr. 10 HGB Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Oliver Nazareth. Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen und Erträge wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Kiel, den Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.7.2024. |
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