3-K
Elektrik GmbH
Mühlacker
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.275,00 |
29.062,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
20.665,00 |
23.377,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.610,00 |
5.685,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
390.811,20 |
471.533,80 |
| I.
Vorräte |
171.390,97 |
220.767,97 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
218.514,93 |
248.848,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
905,30 |
1.917,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
210,00 |
1.138,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
416.296,20 |
501.733,80 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.798,39 |
5.381,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
13.766,20 |
20.183,07 |
| B.
Rückstellungen |
7.100,00 |
12.424,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
397.397,81 |
483.928,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
416.296,20 |
501.733,80 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2015
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Es wurden die Vorschriften zur Rechnungslegung durch
das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
angewendet.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs.1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Für den Ausweis des Anlagevermögens in der Bilanz wurde von der Möglichkeit des § 265 Abs. 7 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs-und
Bewertungsmethoden war gegenüber dem Vorjahr nicht
vorzunehmen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt.
Die Abschreibungen sind nach linearer
Methode entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen worden.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410 € (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und flüssigen Mittel wurden mit dem Nominalwert bewertet.
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Kfz-Steuer.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen
und mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Ebenso erfolgte
der Ansatz der Verbindlichkeiten mit
dem Erfüllungsbetrag.
III.
Angaben zu einzelnen Positionen der Bilanz
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr.1 HGB)
Keine
IV.
Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane (§ 285 Nr. 10 HGB)
Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2015 bestellt:
Herr Klaus Dreikorn
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gewinnverwendungsbeschluss § 325 Abs.1 HGB
Auf Vorschlag der Geschäftsführung wird der Bilanzverlust in Höhe von 13.766,20 € auf neue Rechnung vorgetragen.
Mühlacker, den 12.04.2017
3-K Elektrik GmbH
Klaus Dreikorn
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.04.2017 festgestellt.
|