Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 6697
Eingetragen
13.11.1990
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungGroßhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikEinzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Die Montage, die Planung und der Vertrieb von Audioanlagen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Heinz Pfannenschmidt
seit 24.10.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Heinz PfannenschmidtHP Holding GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Mannheim
165.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ic audio GmbH

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023

Bilanz

Aktiva

30.9.2023
EUR
30.9.2022
EUR
A. Anlagevermögen 201.952,00 741.415,51
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 104.541,00 114.957,00
III. Finanzanlagen 97.410,00 626.457,51
B. Umlaufvermögen 3.344.310,97 4.385.572,85
I. Vorräte 2.176.114,69 2.445.989,75
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 996.426,91 1.800.570,61
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 171.769,37 139.012,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 50.229,47 50.396,21
D. Aktive latente Steuern 204.903,08 184.799,65
Aktiva 3.801.395,52 5.362.184,22

Passiva

30.9.2023
EUR
30.9.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.621.621,25 2.569.254,57
I. Gezeichnetes Kapital 165.000,00 165.000,00
II. Kapitalrücklage 44.380,14 44.380,14
III. Bilanzgewinn 2.412.241,11 2.359.874,43
B. Rückstellungen 828.258,44 1.080.346,03
C. Verbindlichkeiten 351.515,83 1.712.583,62
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 351.515,83 1.475.083,62
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr   237.500,00
Passiva 3.801.395,52 5.362.184,22

Anhang

I. Anwendung des Handelsgesetzbuches

Die ic audio GmbH mit Sitz in Mannheim wird beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 6697 geführt.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den §§ 242, 264 ff. des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.

Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen worden.

Die vorliegende Bilanz auf den 30. September 2023 schließt im vollem Umfang an die Bilanz auf den 30. September 2022 an.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis 800 Euro werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Deren Abgang im Geschäftsjahr wird unterstellt.

Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen werden in Höhe der versicherungsmathematischen Gutachten (vor Verrechnung mit den Rückstellungen für Pensionen) angesetzt. Die übrigen Finanzanlagen werden mit den Anschaffungs-/ Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Vorräte sind mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihrem Nennwert angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken wird durch Einzelabwertungen Rechnung getragen. Zudem wird eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die nicht einzeln abgewerteten vorgenommen. Fremdwährungsforderungen sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert angesetzt. Fremdwährungsguthaben sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Die aktiven latenten Steuern werden aufgrund der Abweichungen zwischen den Wertansätzen in Handels- und Steuerbilanz angesetzt und sind mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz bewertet.

Die Rückstellungen für Pensionen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) unter erstmaliger Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden - sofern wesentlich - nach Maßgabe der Abzinsungsverordnung abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Fremdwährungsverbindlichkeiten sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Die verpfändeten Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den Rückstellungen für Pensionen verrechnet.

III. Angaben zu Positionen der Bilanz

Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von gerundet T-Euro 230 (im Vorjahr T-Euro 573).

Der für Ausschüttungen gesperrte Betrag gemäß § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von T-Euro 205 resultiert in voller Höhe aus der Aktivierung von latenten Steuern. Die aktiven latenten Steuern beruhen auf Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz hinsichtlich der Bewertung der Pensionsrückstellung und der Bewertung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten.

Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen in Höhe des Zeitwerts von T-Euro 795 werden mit dem Erfüllungsbetrag der Rückstellungen für Pensionen in Höhe von T-Euro 1.373 verrechnet und unter den Rückstellungen für Pensionen ausgewiesen.
Gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB ist der aus der Neuregelung des § 253 Abs. 2 HGB resultierende Zuführungsbetrag zu den Rückstellungen für Pensionen in Höhe von Euro 61.871,00 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünfzehntel bis spätestens zum 31.12.2024 anzusammeln. Der zum Bilanzstichtag noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Rückstellungsbetrag beläuft sich auf Euro 8.246.

Der für Ausschüttungen gesperrte Betrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt T-Euro 135 und resultiert aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellung mit einem gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und dem Ansatz mit einem durchschnittlichen Marktzinsatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Euro 73.877,40 (im Vorjahr Euro 126.919,82) mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr.

IV. Sonstige Angaben

Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 35 Arbeitnehmer beschäftigt.

Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus der Anmietung von Geschäftsräumen sowie Leasingverträgen in Höhe von T-Euro 273 p. a..

sonstige Berichtsbestandteile

 

Mannheim, den 25. Januar 2024

gez. Heinz Pfannenschmidt

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2024 festgestellt.

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