TÜV I DEKRA arge tp 21 GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marco Stiller seit 9.2.2022 | Prokura |
Philipp Dr. Schuricht seit 8.11.2018 | Geschäftsführer |
Jörg Dietrich seit 7.1.2008 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FSD Fahrzeugsystemdaten GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 20231. Geschäft und Rahmenbedingungen Die FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH (im Folgenden kurz "FSD") als Zentrale Stelle nach StVG (Straßenverkehrsgesetz) stellt den Technischen Prüfstellen, amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen, Eigenüberwachern und Prüfern bei Behörden sowie anerkannten SP (Sicherheitsprüfung)-Werkstätten, mit ihren etwa 20.000 Sachverständigen, Prüfingenieuren und SP-Prüfern, Vorgaben für die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen, insbesondere für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen, zur Verfügung. Die Vorgaben werden von der FSD erstellt bzw. ergänzt und aufbereitet, validiert und den vorgenannten Nutzern zusammen mit Prüfhinweisen, z. B. typspezifischen Mängeln, in ihrem Vorgaben-Informationssystem bereitgestellt. Im Rahmen des sogenannten HU (Hauptuntersuchung)-Wissensmanagements werden der FSD von den Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen Feststellungen bei der technischen Überwachung der Fahrzeuge übermittelt. Die FSD bereitet diese Daten auf und stellt bestimmte Angaben Herstellern und Importeuren von Fahrzeugen für die Neuentwicklung sowie für Verbesserungen im Verkehr befindlicher Fahrzeuge zur Verfügung. Die Aufgaben der Zentralen Stelle nach § 6 StVG werden im Wesentlichen in der Anlage VIIIe Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Sie decken sich weitestgehend mit dem Unternehmensgegenstand der FSD. Im Jahr 2015 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr basierend auf einem Beschluss des Bund-Länder-Fachausschusses Technisches Kraftfahrwesen der FSD die Beleihung mit den hoheitlichen Aufgaben der Zentralen Stelle klargestellt. Im selben Jahr wurde eine Regelung zur Aufsicht über die Zentrale Stelle nach Nummer 5 der Anlage VIIIe StVZO im Verkehrsblatt veröffentlicht. Im Geschäftsjahr 2023 hat die FSD für die in Deutschland neu auf den Markt gekommenen Fahrzeugmodelle weitere Vorgaben erarbeitet und bereitgestellt sowie die Daten für bereits im Markt befindliche Modelle von Fahrzeugherstellern beschafft, von Herstellern nicht beziehbare Daten durch eigenes Personal anhand von Testfahrzeugen generiert, sowie die Vorgaben für bereits im Markt befindliche Fahrzeuge weiter ergänzt und vertieft. Die Vorgaben können zu einem großen Teil mit Unterstützung des HU-Adapters und unter Nutzung der an der On-Board-Diagnose-Schnittstelle anliegenden Fahrzeugdaten angewendet werden. So sind im Berichtsjahr insbesondere
worden. Damit lagen im Jahr 2023 für etwa 74 % der Hauptuntersuchungen an relevanten Fahrzeugen Vorgaben und weitere Informationen der FSD vor. Trotz unzureichender Datenlieferungen der Fahrzeughersteller hat die FSD dabei die Soll-Anforderungen gemäß § 72 StVZO an die Abdeckung der Fahrzeuge mit Vorgaben zur Untersuchung der Ausführung und Wirkung der Fahrzeugbauteile und -systeme, deren Einhaltung über die elektronische Fahrzeugschnittstelle geprüft wird, zum Jahresende um bis zu 31 % übertroffen. Hinsichtlich der Untersuchung von Nutzkraftfahrzeugen und Bussen liegen an der elektronischen Fahrzeugschnittstelle von Fahrzeugen großer Hersteller keine geeigneten Informationen an, um diese für die Untersuchung heranzuziehen. Insoweit sind die Soll-Anforderungen nicht erreichbar. Die Nutzung der elektronischen Fahrzeugschnittstelle ist Ende 2023 bei etwa 65 % der zur Hauptuntersuchung vorgestellten Fahrzeuge möglich. Die FSD analysiert kontinuierlich die Rückmeldungen unzureichender Vorgaben gemäß StVZO und leitet Maßnahmen zur Behebung ein. Der Dateneinkauf von Fahrzeugherstellern und -importeuren ist auf die Beschaffung zusätzlicher Informationen zur Erarbeitung neuer Vorgaben unter Verwendung der On-Board-Diagnose-Schnittstelle ausgerichtet. Die dafür notwendigen Vertragsverhandlungen gestalteten sich weiterhin schwierig. Die Bereitschaft zum Vertragsabschluss seitens der Fahrzeughersteller und -importeure sowie der Umfang der angebotenen Daten blieben weiter deutlich hinter den Erwartungen der Geschäftsführung zurück. Der von der Europäischen Kommission bestätigte Rechtsanspruch der FSD auf die bedarfsgerechte Bereitstellung diesbezüglicher technischer Informationen, die Regelungen in den Verordnungen VO (EU) 2018/858 und VO (EU) 2013/618 sowie der EU-Rahmenrichtlinie 2014/45/EU i. V. m. VO (EU) 2019/621, werden von einer Reihe von Fahrzeugherstellern und -importeuren weiterhin nicht anerkannt. Als Ergebnis der Vertragsverhandlungen mit den Fahrzeugherstellern in 2023 wurden im Berichtsjahr sechs Verträge geschlossen. Gegen einen Fahrzeughersteller wurde in 2023 eine weitere Beschwerde bei der entsprechenden Genehmigungsbehörde wegen der ausstehenden Bereitstellung von Informationen eingereicht. Die FSD hat darüber hinaus im Berichtsjahr die alternative Generierung von Daten unter Verwendung der Fahrzeugschnittstelle durch eigenes Personal, zum Teil in Zusammenarbeit mit Dienstleistern, anhand von Testfahrzeugen fortgeführt. Erste Fahrzeughersteller haben damit begonnen, den Zugang zur elektronischen Fahrzeugschnittstelle mittels Schutzmechanismen zu beschränken. Dies verhindert insoweit die Anwendung von entsprechenden Vorgaben bei der Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung. Die FSD setzt sich gemeinsam mit Behörden, Interessenverbänden und Prüforganisationen dafür ein, den Zugriff Berechtigten im jeweils benötigten Umfang weiterhin zu gewähren. Gemeinsam mit dem Kraftfahrt-Bundesamt und einem großen Fahrzeughersteller wurde ein Referenzverfahren entwickelt, welches für die regelmäßige technische Überwachung der Fahrzeuge anwendbar ist. Die FSD hat im Berichtsjahr Gespräche mit weiteren Herstellern aufgenommen, um dieses Referenzverfahren auf deren Fahrzeugmodelle zu adaptieren. Die Anzahl der in Deutschland durchgeführten Hauptuntersuchungen, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit den Umsatzerlösen der FSD steht, erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 3,2 %. Die FuE-Tätigkeiten der FSD hatten im Geschäftsjahr 2023 weiterhin ihren Schwerpunkt in der Entwicklung weiterer und der Optimierung bestehender Prüftechnologien unter Verwendung der Fahrzeugschnittstelle. So hat sie im Berichtsjahr insbesondere die Verfahren zur Beurteilung der Achsdämpfungswirkung, des Zustands der elektronisch geregelten Sicherheitssysteme und zur schnittstellenbasierten Untersuchung von pneumatisch gebremsten Anhängern weiterentwickelt. Es wurden im Berichtsjahr im Rahmen von geförderten Entwicklungsprojekten weitere Grundlagen für Prüftechnologien zur Untersuchung hochautomatisierter und vernetzter Fahrfunktionen, z. B. unter dem Einsatz beweglicher Targets, erarbeitet. Daneben wurden entsprechende Prüfmittel entwickelt bzw. weiterentwickelt. Die Entwicklung des Zusatzgeräts zur Untersuchung pneumatisch gebremster Anhänger, welches es erlaubt, mit dem HU-Adapter die Kommunikation zwischen Zugfahrzeug und Anhänger auszulesen und Prüfbotschaften einzuspielen (Truck Trailer Interface) wurde im Berichtsjahr abgeschlossen. Des Weiteren wurden die Prüfablaufsteuerung des HU-Adapters und das Referenzdesign der zweiten Gerätegeneration gemeinsam mit einem externen Partner weiterentwickelt. Im Geschäftsjahr wurde der Bereich der Grundsatzarbeit und Vorentwicklung personell weiter verstärkt. Zum Bilanzstichtag sind diesem Bereich 40 festangestellte Mitarbeiter und Aushilfen (im Vorjahr: 36) zugeordnet. Die Anzahl der Mitarbeiter (fest angestellte Mitarbeiter und Aushilfen) erhöhte sich im Geschäftsjahr von 216 (davon festangestellt: 204) am Jahresanfang auf 218 (davon festangestellt: 202) am Bilanzstichtag. Die Aus- und Fortbildungen wurden verstärkt in Form von Online-Angeboten wahrgenommen. Neben den festen Mitarbeitern und Hilfskräften wurden im Jahresdurchschnitt 3 Auszubildende und Praktikanten beschäftigt (im Vorjahr: 2). 2. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage Folgende Feststellungen können zur Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage getroffen werden:
3. Risikobericht Die FSD verfügt über ein Risikomanagementsystem, in dem Risiken identifiziert, mit ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten und deren Auswirkungen bewertet werden. Die Unternehmensleitung verfolgt die Entwicklungen des Unternehmensumfelds kritisch und bezieht Entwicklungstendenzen in ihre Handlungsüberlegungen ein. Unternehmenseigenen Risiken wird durch ein internes Kontrollsystem Rechnung getragen. Das Geschäftsfeld der FSD ist stark abhängig von administrativen Rahmenbedingungen. Bei einer wesentlichen Einschränkung der Prüfungen im Rahmen der Hauptuntersuchung durch den europäischen oder deutschen Verordnungsgeber, verbunden mit entsprechenden Gebührenkürzungen, kann sich die Ertragslage des Unternehmens deutlich verschlechtern. Die Gesellschaft begegnet diesem Risiko mit einer Fokussierung auf die Einhaltung der Rahmenbedingungen und auf die Erfüllung der Aufgaben als Zentrale Stelle gemäß StVG und StVZO. Darüber hinaus trägt sie mittels ihrer FuE-Aktivitäten im Zusammenhang mit Prüfverfahren und Prüfeinrichtungen zur Steigerung der Effektivität und Effizienz sowie mittels Mitarbeit in diesbezüglichen Normierungs-Gremien aktiv zur Weiterentwicklung der Fahrzeugprüfungen bei, um sich weiter als fester Bestandteil der regelmäßigen technischen Überwachung in Europa zu etablieren. Aus einer Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich Chancen ergeben, unter Anpassung der Gebührenstruktur weitere Aufgaben vom Verordnungsgeber übertragen zu bekommen und somit neue Geschäftsfelder zu erschließen. Die FSD verfügt dazu über einen umfangreichen Datenpool, über entsprechende Werkzeuge zur Auswertung großer Datenmengen, über hoch qualifizierte Mitarbeiter sowie über Erfahrungen in der Hard- und Softwareentwicklung. Die Umsatzerlöse der FSD sind direkt abhängig von der Anzahl der durchgeführten Hauptuntersuchungen in Deutschland. Entsprechende jährliche Schwankungen können von FSD nicht beeinflusst werden. Die Finanzplanung der FSD berücksichtigt Frühindikatoren, wie zum Beispiel die Anzahl der Fahrzeugzulassungen in den einzelnen Klassen und den Fahrzeugbestand in Deutschland, um entsprechende Planungsunsicherheiten zu minimieren. Ein weiteres Risiko ergibt sich aus unserer Abhängigkeit von komplexen EDV-Anlagen und Datenverarbeitungsprogrammen. Die Gesellschaft hat in den vergangenen Jahren umfangreiche Investitionen in ihre EDV-Anlagen und Datenverarbeitungsprogramme getätigt, um eine weitestgehende Ausfallsicherheit der wesentlichen Einrichtungen zu schaffen und Sicherheitskopien wesentlicher Datenbestände anzufertigen. Zur frühzeitigen Erkennung wesentlicher Datenverluste, z. B. durch Hackerangriffe, versehentliches Löschen, technisches Versagen der EDV-Anlagen, wurde ein elektronisches Alarmsystem installiert. Die bei FSD vorhandenen großen Datenmengen sowie die FuE-Tätigkeiten bergen Risiken hinsichtlich des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Urheberrechte. Um diesen Risiken zu begegnen, haben wir in Zusammenarbeit mit Anwaltskanzleien, Datensicherheitsexperten sowie einem externen Datenschutzbeauftragten ein umfassendes Sicherheitskonzept umgesetzt. Dieses Sicherheitskonzept unterliegt einer permanenten Überprüfung und Weiterentwicklung. Des Weiteren besteht ein Risiko von Know-how-Verlusten durch den möglichen Weggang von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen. Die Gesellschaft tritt der Gefahr einer hohen Fluktuation mittels Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen sowie mittels eines motivierenden Vergütungsmodells mit Zusatzleistungen entgegen. Ein weiteres Risiko ergeben sich aus einem Rechtsstreit über die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Betreiber eines Internetportals und einem Datenbankbetreiber. Die absehbaren Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage wurden im vorliegenden Jahresabschluss durch die Bildung von nach unserer Einschätzung angemessenen Rückstellungen berücksichtigt. Der im Klageverfahren angegebene Streitwert der Klägerin übersteigt die gebildeten Rückstellungen. Insoweit könnten sich bei einem für die Gesellschaft ungünstigen Ausgang des Rechtsstreites künftig zusätzliche Belastungen ergeben. Ein weiteres grundsätzliches Risiko ergibt sich aus Steigerungen im Bereich der Lohn- und Sachkosten. Bei einer gegenüber den Kostensteigerungen unterproportionalen Umsatzsteigerung würde sich das operative Ergebnis verringern. Derzeit bestehen nach unserer Ansicht keine bestandsgefährdenden Risiken. 4. Prognosebericht Aus den Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamtes lassen in den Folgejahren stagnierende Hauptuntersuchungszahlen prognostizieren, sodass wir in 2024 Umsatzerlöse von etwa EUR 31,9 Mio. erwarten. Die FSD wird die Datenbeschaffung von den Fahrzeugherstellern und -importeuren hinsichtlich der gemäß EU-Verordnungen bereitzustellenden Daten zur Erstellung von Vorgaben unter Verwendung des HU-Adapters weiter forcieren und strebt weitere Lieferverträge an, insbesondere bezüglich Daten für Krafträder, zur Verifizierung von Softwareständen und für den Zugang zu abgesicherten Fahrzeugschnittstellen. Die FuE-Tätigkeiten werden sich in 2024 weiterhin auf die Erweiterung und Perfektionierung der Prüfverfahren unter Verwendung des HU-Adapters konzentrieren, insbesondere zu automatisierten und vernetzten Fahrfunktionen, zur Untersuchung der Fahrzeuge bezüglich des Zustands der elektronisch geregelten Sicherheitssysteme und ihrer Bauteile und zur Feststellung von unzulässiger Software in Fahrzeugen. Des Weiteren soll das schnittstellenbasierte Prüfverfahren für pneumatisch gebremste Anhänger auf weitere Prüfkontexte zur Untersuchung von Ausführung, Zustand, Funktion und Wirkung der Betriebsbremsanlage und der lichttechnischen Einrichtungen mittels HU-Adapter und Truck Trailer Interface ausgeweitet werden. Die geplanten Investitionen betreffen im Wesentlichen den Erwerb aktueller Software-Lizenzen für Mitarbeiter, die Erstellung weiterer Lehr- und Informationsmedien, Umgestaltungen zur Verbesserung der Test- und Arbeitsbedingungen an den Standorten, den Erwerb von technischen Einrichtungen für die Entwicklung von Prüftechnologien und die Generierung von Vorgaben für automatisierte und vernetzte Fahrfunktionen, den planmäßigen Austausch von Fuhrparkfahrzeugen, Ersatzbeschaffungen von Mess- und Diagnosegeräten, die Erneuerung der EDV, insbesondere von Netzwerk- und Serverkapazitäten. Das Gesamtinvestitionsvolumen wird plangemäß etwa EUR 2,7 Mio. betragen. Die Anzahl der Mitarbeiter wird für 2024 auf dem Niveau von 2023 geplant. Die Erfüllung des Stellenplans ist davon abhängig, ob es gelingt, die seit längerem offenen Stellen zu besetzen. Unsere Unternehmensplanungen weisen für 2024 einen Jahresüberschuss von etwa EUR 0,6 Mio. aus. Das geplante Jahresergebnis liegt damit deutlich unter dem für 2023 ausgewiesenen Ergebnis. Die Planungen gehen bei einer ähnlichen Umsatzsituation von allgemein steigenden Aufwendungen, insbesondere Personalaufwendungen, aus. Darüber hinaus wird das Jahresergebnis 2024 von Aufwendungen für Neugestaltung der internen Produktionssysteme und -prozesse, des Vorgaben-Informationssystems sowie der Entwicklung des Referenzdesigns der zweiten Generation des HU-Adapters beeinflusst werden. Für das Jahr 2025 geht die Geschäftsführung nach dem Abschluss dieser Entwicklungsprojekte wieder von einem höheren Jahresergebnis aus.
Dresden, 1. März 2024 Dr. Philipp Schuricht, Geschäftsführer BilanzAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine Hinweise Die FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH mit Sitz in Dresden (im Folgenden auch "FSD") wird beim Amtsgericht Dresden unter der Handelsregister-Nummer HRB 24435 geführt. Der Jahresabschluss wird gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften wird teilweise Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Diese werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (drei bzw. fünf Jahre; lineare Methode) vermindert. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt. Diese werden um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. in Anlehnung an die kürzest möglichen Nutzungsdauern der amtlichen AfA-Tabellen abgeschrieben. Anlagegüter mit einem Wert bis EUR 250,00 werden im Jahr der Anschaffung als Aufwand erfasst. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und im Folgejahr des Zugangs als Abgang aus dem Anlagevermögen gezeigt. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Finanzanlagen, bestehend aus festverzinslichen Wertpapieren, werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Börsenkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Bewertungsuntergrenze stellt der garantierte Rückzahlungsbetrag dar, soweit sich die Wertminderung nicht aus der Bonität der Schuldner ergeben und nicht dauerhaft sind, da die Wertpapiere grundsätzlich bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Zuschreibungen werden bei Wertaufholungen bis zu den historischen Anschaffungskosten vorgenommen. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Werten zum Bilanzstichtag angesetzt. Die niedrigeren beizulegenden Werte werden bei Testfahrzeugen anhand der Marktpreise auf einschlägigen Internetplattformen bzw., soweit keine Marktpreise vorliegen, auf dem Wege der Schätzung ermittelt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschluss-Stichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen, auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschluss-Stichtag, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen, ausgewiesen. Die Rückstellungen werden für alle ungewissen Verpflichtungen und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden, soweit erforderlich, bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Die Bildung der Rückstellung für rückständige Vorhaltung und Bereitstellung von Datensätzen erfolgt getrennt nach den noch zu beschaffenden Datenarten bzw. Beschaffungswegen. Die Anzahl der noch offenen Daten wurde auf Basis von Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamtes ermittelt. Für die Bewertung werden die Durchschnittspreise der bereits abgeschlossenen Einkaufs- bzw. Dienstleistungsverträge herangezogen. Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen umfasst die Aufwendungen für die Lohn- und Gehaltszahlungen an Mitarbeiter in der Freistellungsphase sowie Aufstockungsleistungen für Anwärter. Diese Rückstellungen werden entsprechend IDW-Stellungnahme (IDW RS HFA 3) gebildet. Die voraussichtlich zu leistenden Beiträge werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt und mit dem Barwert angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden gemäß den Regelungen des § 253 HGB nach Maßgabe des Einzelbewertungsgrundsatzes abgezinst. Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen erfolgen nach der sogenannten Nettomethode unter Berücksichtigung der Abzinsung. Zinserträge werden insoweit nicht ausgewiesen. Bei der Rückstellung für rückständige Vorhaltung und Beschaffung von Datensätzen wird hinsichtlich des Einkaufs von Herstellern und Dienstleistern eine Inanspruchnahme im Folgejahr unterstellt. Wegen des gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich geänderten Zinsniveaus und des geringen Anteils der Beträge mit Restlaufzeiten von über einem Jahr ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen aus der Änderung des Abzinsungs-Zinssatzes gegenüber dem Vorjahr. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bewertet. 3. Erläuterungen zur Bilanz 3.1 Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres 2023 im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Finanzanlagen, deren Stichtagskurs unter dem festgesetzten Rückzahlungswert liegt, werden nicht abgeschrieben, da die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist. Zu diesen Finanzanlagen ergibt sich ein Buchwert von insgesamt TEUR 44.649 und ein Zeitwert von insgesamt TEUR 41.943. 3.2 Vorräte Alle bestehenden Risiken aus geminderter Verwertbarkeit der Testfahrzeuge und Bauteile wurden mittels angemessener Abwertungen berücksichtigt. 3.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von TEUR 3.506 (Vj. TEUR 3.368) gegen Gesellschafter. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten in Höhe von TEUR 71 (Vj. TEUR 72) Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, die aus Kautionen resultieren. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten darüber hinaus abgegrenzte Stückzinsen in Höhe von TEUR 256 sowie Forderungen gegen das Finanzamt aus Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) in Höhe von TEUR 110 und aus Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 63. 3.4 Latente Steuern Aus den Abweichungen zwischen den Posten der Handelsbilanz und der Steuerbilanz ergibt sich ein aktiver Überhang latenter Steuern. Im Wesentlichen resultieren die Steuerlatenzen aus der steuerbilanziell höheren Abzinsung der Rückstellung für ausstehende Datenbeschaffung. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt unter Anwendung der Gesamtdifferenzmethode. Die dabei zum Ansatz gebrachten Steuersätze setzen sich wie folgt zusammen: Körperschaftsteuersatz: 15,0 %, Solidaritätszuschlag (5,5 %): 0,8 %, effektiver Gewerbesteuersatz: 15,0 %. Aufgrund der Inanspruchnahme des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB werden aktive latente Steuern nicht angesetzt. 3.5 Eigenkapital Das voll erbrachte Stammkapital beträgt EUR 1.000.000,00. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine satzungsgemäße Verzinsung des Stammkapitals (Gewinnausschüttung) für das Geschäftsjahr 2022 aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von TEUR 11. Gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29. Juni 2023 wurde der verbleibende Jahresüberschuss von TEUR 1.367 zum 31. Dezember 2022 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. 3.6 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für die rückständige Vorhaltung und Bereitstellung von Datensätzen in Höhe von TEUR 17.923, für Leistungsvergütungen in Höhe von TEUR 1.277, für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von TEUR 781, für ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von TEUR 588, für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von TEUR 348, für ausstehende Urlaubsverpflichtungen in Höhe von TEUR 67, für Beiträge zur Berufsgenossenschaft in Höhe von TEUR 52, für Jahresabschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 47 sowie für die Aufbewahrungsverpflichtung von Geschäftsunterlagen in Höhe von TEUR 22. Die Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten wurde nach unserer Einschätzung in angemessener Höhe gebildet. Der im Klageverfahren angegebene Streitwert der Klägerin übersteigt die gebildeten Rückstellungen. Insoweit könnten sich bei einem für die Gesellschaft ungünstigen Ausgang des Rechtsstreites künftig zusätzliche Belastungen ergeben. 3.7 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 11) gegenüber Gesellschaftern. 3.8 Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Geschäften in Fremdwährung werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. 3.9 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und sonstige Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Dienst-, Miet- und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 4.180. Sonstige Haftungsverhältnisse für eigene Verbindlichkeiten ergeben sich aus möglichen Verpflichtungen zur Leistung von Vertragsstrafen wegen Nichterfüllung. Gegenwärtig befindet sich die Gesellschaft in einem Rechtsstreit. Nach unserer gegenwärtigen Einschätzung wurden für die Kosten des Rechtsstreits und den möglichen Schadenersatz angemessene Rückstellungen gebildet. Für weitergehende, nach unserer Einschätzung unberechtigte Ansprüche des Klägers wurden keine Rückstellungen gebildet. 3.10 Art und Zweck nicht in der Bilanz enthaltener Geschäfte Es bestehen Mietverträge über die Telefonanlagen sowie über Speicherserver in Dresden und in Radeberg. Die Gesellschaft erwartet hieraus eine höhere Flexibilität hinsichtlich der Anpassung der Telefonanlagen sowie der Speicherkapazitäten an die sich unter Umständen noch stark ändernden Anforderungen. Für mehrere Fahrzeuge wurden Leasingverträge geschlossen, um die Kosten der beabsichtigt kurzen Haltedauer kalkulierbar zu machen bzw. den Wirtschaftsplan einzuhalten. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 4.1 Periodenfremde Erträge und Aufwendungen sowie Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 137 (Vj. TEUR 1.866) ausgewiesen, welche im Wesentlichen in Höhe von TEUR 73 (Vj. TEUR 1.716) aus der Auflösung von Rückstellungen sowie in Höhe von TEUR 62 (Vj. TEUR 17) aus Buchgewinnen aus Anlagenverkäufen resultieren. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 95 (Vj. TEUR 34) im Wesentlichen aus nachlaufenden Abrechnungen von in Vorjahren erbrachten Dienstleistungen und Betriebskostenabrechnungen. 4.2 Außerplanmäßige Abschreibungen Die Abschreibungen auf Finanzanlagen des Vorjahres in Höhe von TEUR 623 betrafen ausschließlich außerplanmäßige Abschreibungen auf Grund voraussichtlich dauernder Wertminderungen wegen gesunkener Kurse der festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag, soweit diese Kurse die ursprünglichen Anschaffungskosten unterschreiten, jedoch über den Rückzahlungswerten bei Endfälligkeit liegen. 5. Sonstige Angaben 5.1 Geschäftsführung Als Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 Herr Dr. Philipp Schuricht, Dresden, bestellt. Der ausgeübte Beruf des Geschäftsführers ergibt sich aus der Organstellung. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angaben nach § 285 Nr. 9a und 9b HGB verzichtet. 5.2 Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 215 Arbeitnehmer beschäftigt. Es handelte sich dabei um durchschnittlich 200 Festangestellte und 16 Aushilfen. 5.3 Ergebnisverwendung Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.247.219,03 wie folgt zu verwenden:
6. Besondere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- oder Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.
Dresden, 1. März 2024 Dr. Philipp Schuricht, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH, Dresden PRÜFUNGSURTEIL Wir haben den Jahresabschluss der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH, Dresden - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dresden, 8. März 2024 BDO
AG
gez. Assmann, Wirtschaftsprüfer gez. Hohmann, Wirtschaftsprüfer Die Gesellschafterversammlung der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH hat am 12. April 2024 folgende Beschlüsse gefasst: (1) Der von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Dresden, geprüfte Jahresabschluss 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.247.219,03 EUR wird von den Gesellschaftern festgestellt. (2) Die Gesellschafter beschließen, dass das Stammkapital für das Geschäftsjahr 2023 mit einem Zinssatz in Höhe von 2,4 % verzinst wird. (3) Die Gesellschafter beschließen, dass die Ausschüttung in Höhe von 24.000,00 EUR am 24. April 2024 ausgezahlt wird. (4) Die Gesellschafter beschließen, den verbleibenden Jahresüberschuss in Höhe von 1.223.219,03 EUR in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
6 nahegelegene Organisationen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Beteiligungsgesellschaften
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und Bekleidungszubehör
Großhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
Vermittlungstätigkeiten für Erziehung und Unterricht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen