Stopfer Beton-Abstandhalter GmbHLiquidiert

95469 Speichersdorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bayreuth HRB 830
Vorher
Stopfer Baustoffe GmbH
Eingetragen
18.2.1981
Branche
Großhandel mit sonstigen Baustoffen und BauelementenGroßhandel mit AnstrichmittelnHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
die Herstellung und der Vertrieb von Betonabstandhaltern und Waschbetonerzeugnissen aller Art; der Großhandel mit Baustoffen aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Gabriele Frenzel
seit 23.5.2018
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stopfer Beton-Abstandhalter GmbH

Speichersdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 6.598,66 8.436,56
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 183,00 332,00
II. Sachanlagen 6.010,00 7.711,00
III. Finanzanlagen 405,66 393,56
B. Umlaufvermögen 117.298,86 119.872,30
I. Vorräte 20.121,52 23.263,09
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.782,71 17.708,98
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 88.394,63 78.900,23
C. Rechnungsabgrenzungsposten 612,19 557,40
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 8.062,67 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 132.572,38 128.866,26

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 13.209,83
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Bilanzverlust 34.062,67 12.790,17
davon Verlustvortrag 12.790,17 -57.740,99
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 8.062,67 0,00
B. Rückstellungen 10.962,00 9.692,00
C. Verbindlichkeiten 121.610,38 105.964,43
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 24.954,18 13.094,97
Bilanzsumme, Summe Passiva 132.572,38 128.866,26

Anhang


Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Stopfer Beton-Abstandhalter GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetztes zu beachten.
 
Umstellung auf Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG)

Der Jahresabschluss der Stopfer Beton-Abstandhalter GmbH zum 31.12.2010 wird nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt und in Euro unter Gegenüberstellung der Werte zum 31.12.2009 ausgewiesen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2010 erfolgte unter erstmaliger Anwendung der Bestimmungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S, 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Änderungen betreffen folgende Sachverhalte:

Sonstige Rückstellungen

Aufgrund der Neufassung des § 253 HGB sind Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. Künftige Preis- und Kostensteigerungen sind hierbei zu berücksichtigen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abzuzinsen. Der Zinssatz wird durch die Deutsche Bundesbank ermittelt und bereitgestellt.

Sonstiges

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
 
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung

Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel sind folgende Gründe anzuführen:

-  die Erfordernisse einer klaren und übersichtlichen Gliederung,
-  die in Zukunft weitgehend im Anhang erfolgende Darstellung der Ausweiswahlrechte sowie
-  die Umsetzung der neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden linear entsprechend ihrer betrieblichen Nutzungsdauer von vier bis 10 Jahren abgeschrieben.

Geringwertige Anlagengegenstände bis 150,00 Euro Anschaffungs- oder Herstellungskosten wurden ab dem 01. Januar 2008 sofort abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von 150,01 Euro bis 1.000,00 Euro, welche zwischen dem 01. Januar 2008 und dem 31. Dezember 2009 zugegangen sind, wurde ein Sammelposten gebildet, der jährlich mit 20 % linear abgeschrieben wird.  

Ab dem 01. Januar 2010 werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410,00 Euro im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch anteilige Fertigungs- und Materialkosten. In den Herstellungskosten nicht enthalten sind Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen. Zinsen für Fremdkapital sind in den Herstellungskosten nicht enthalten.

Bestandsrisiken z. B. aus geminderter Verwertbarkeit, fanden durch Gängigkeitsabschreibungen angemessene Berücksichtigung. Soweit die Herstellungskosten bei fertigen Erzeugnissen durch die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse nicht gedeckt sind, werden besondere Abschläge zur verlustfreien Bewertung vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und - soweit unverzinslich - bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst. Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wegen des allgemeinen Zins- und Kreditrisikos Pauschal- und / oder Einzelbewertungen vorgenommen.

Die flüssigen Mittel (Kassenbestand, Bankguthaben) sind mit den Nominalwerten ausgewiesen.

Die Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der stichtagsübergreifenden Vorausleistung erfasst.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio / Damnum ausgewiesen.

Latente Steuern werden ab dem 1. Januar 2010 für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen, wenn eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums von fünf Jahren genutzt werden kann. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des Ertragsteuersatzes von aktuell 29 %. Der Ertragsteuersatz umfasst die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung wird entsprechend dem Aktivierungswahlrecht auf die Bilanzierung verzichtet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten - soweit vorhanden - die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten bewertet. Künftige Preis- und Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahre werden - falls vorhanden - mit dem ihrer Restlauf entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
 
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung

Angabe zu Forderungen

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen sind neben den Rückstellungen für Personalaufwendungen Rückstellungen für

- Jahresabschlusskosten
- Gewährleistungen

enthalten.
 

Angabe zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 24.954,18 (Vorjahr: Euro 13.094,97).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 82.656,20 Euro (Vorjahr: 78.869,46 Euro).

Bei den Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre handelt es sich ausschließlich um Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Für diese Verbindlichkeiten wurden keine Sicherheiten bestellt.

Bezüglich der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit insgesamt 82.656,20 Euro ist noch zu ergänzen, dass die Gläubigerin durch ihre Gesellschafter mit dem vollen Betrag im Rang sämtlicher anderer Gläubiger zurückgetreten ist, bis diese Verbindlichkeiten von Seiten der Stopfer Beton-Abstandhalter GmbH beglichen sind.

 
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung

Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzverlust ein Verlustvortrag von 12.790,17 Euro einbezogen.
 

Ergebnisverwendung

Bezüglich der Offenlegung für den Ergebnisverwendungsvorschlag und -beschluss wird von der Schutzregelung nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht.

Nicht  durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (§ 268 Abs. 3 HGB)

Der Fehlbetrag wird in vollem Umfang durch den o. g. Rangrücktritt gedeckt. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt somit nicht vor.
 

Sonstige Pflichtangaben

Namen der Geschäftsführer

Die Gesamtleitung hatte die nachfolgende Person:
  

Gabriele Frenzel
ausgeübter Beruf:
Kauffrau


Bezüglich der Angaben zu den Bezügen der Geschäftsführung wird zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts die Schutzregelung nach § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.
 

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Sachverhalte
Betrag
 
Euro
Ausleihungen
0,00
Forderungen
0,00
Verbindlichkeiten
14.000,00


Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.

Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.
 

Unterschrift der Geschäftsführung

Stopfer Beton-Abstandhalter GmbH

gez.
Gabriele Frenzel
GGF

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.

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