M F W H
F-Fischer GmbH
Warstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
109.197,00 |
107.883,00 |
| I.
Sachanlagen |
109.197,00 |
107.883,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
523.332,92 |
391.338,48 |
| I.
Vorräte |
352.038,03 |
182.810,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
150.549,83 |
195.583,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.745,06 |
12.945,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.855,71 |
749,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
635.385,63 |
499.970,48 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
66.406,14 |
53.709,82 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
12.000,00 |
12.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
16.709,82 |
3.466,49 |
| IV.
Jahresüberschuss |
12.696,32 |
13.243,33 |
| B.
Rückstellungen |
3.500,00 |
2.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
565.479,49 |
443.660,66 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
478.074,77 |
352.548,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
635.385,63 |
499.970,48 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der MFWHF-Fischer GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt, bei dem die Neuregelungen
des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zu beachten
waren.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für die Angaben in der Bilanz,
in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in §267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagenvermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, und
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahrebschreibung führt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw-
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Das Jahresergebnis soll nach dem Vorschlag der
Geschäftsführung auf neue Rechnung vorgetragen
werden.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführerin: Frau Manuela
Fischer-Lingies
Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB
bezüglich der Angaben der Gesamtbezüge des
Geschäftsführungsorgans entsprechend § 285
Nr. 9a HGB wird Gerbauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.06.2011 festgestellt.
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