Alteon GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Wärmepumpen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Amadeusz Drapala seit 8.10.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
DOMMER HOLDINGS LIMITED | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Svenson Haar Studios GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018Teil 1: Geschäftsentwicklung Unternehmen: Die deutsche Wirtschaft ist 2018 das neunte Jahr in Folge gewachsen, das Wachstum hat aber an Schwung verloren. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2018 um 1,5 % höher als im Vorjahr. Positive Wachstumsimpulse kamen 2018 vor allem aus dem Inland: sowohl die privaten Konsumausgaben (+1,0 %) als auch die staatlichen Konsumausgaben (+1,1 %) waren höher als im Vorjahr. Die Zuwächse fielen jedoch deutlich niedriger aus als in den letzten drei Jahren. (Quelle: Destatis Statistisches Bundesamt Online vom 15.01.19). Bei Svenson lag der handelsrechtliche Umsatz in 2018 insgesamt um rd. 10% niedriger als in 2017. Dieser Rückgang ist insbesondere auf das rückläufige Geschäftsvolumen mit bestehenden Kunden zurückzuführen. Aufgrund der sinkenden Umsätze und des daraus resultierenden niedrigeren Deckungsbeitrags lag das Ergebnis vor Verlustübernahme in 2018 bei € -1.092.230,22 (Vorjahr € -853.904,84). Umsatz: Im Systembereich, der die Integration fremder Haare ins eigene Haar umfasst, ist der sog. "Verkaufsumsatz" (Auftragseingang inklusive Umsatzsteuer) aus unterzeichneten Neuverträgen im Vergleich zum Vorjahr um 11 % gesunken. Aufgrund einer geringeren Anzahl von Kundengesprächen (-21 %) und von Stammkundenverlusten (-190 aktive Kunden versus Vorjahr), wurden weniger Verträge im Bereich Systeme unterschrieben. Im Behandlungsbereich verringerten sich die gesamten "Verkaufsumsätze" aus unterzeichneten Neuverträgen auch um -19,5 % gegenüber dem Vorjahr. Dieser Rückgang der Verkaufszahlen lässt sich durch die niedrigere Anzahl von Kundengesprächen (-17%) und durch den Verlust von bestehenden Kunden erklären (-118 aktive Kunden versus Vorjahr). Allerdings ist innerhalb der Geschäftslinie Behandlungsbereich, die Entwicklung von kosmetischen und medizinischen Behandlungen zu unterscheiden. Kosmetische Behandlungen zeigen einen starken Rückgang versus Vorjahr (-38% Verkaufsumsätze), wobei die Verkaufsumsätze von medizinischen Behandlungen mit 2 % versus Vorjahr gestiegen sind. Die Geschäftslinie medizinische Behandlungen zeigt auch eine starke Zunahme bei den Kundengesprächen (+38 % versus Vorjahr) und bestätigt damit den neuen Nachfragetrend. Ein rückläufiger Trend ist auch bei der Geschäftslinie "Eigenhaartransplantation" festzustellen, mit einem Rückgang des Verkaufsumsatzes um 27 % versus 2017. Aufgrund einer niedrigeren Anzahl von Kundengesprächen versus Vorjahr (-36 %) und einer niedrigen Abschlussquote (11 % in 2018 versus 13 % in 2017) wurden weniger Verträge unterschrieben. Der handelsrechtliche Umsatz von Erlösen aus erbrachten Leistungen ist im Systemgeschäft gegenüber dem Vorjahr um -6,7 % zurückgegangen. Auch im Behandlungsbereich gab es eine Umsatzreduzierung von -19,8 % gegenüber dem Vorjahr. Obwohl die gesamten Umsätze im Behandlungsbereich zurückgegangen sind, zeigte der neue medizinische Behandlungsbereich eine Steigerung um +3,8 % gegenüber dem Vorjahr. Auch bei den Umsätzen aus Eigenhaartransplantation ergab sich ein Rückgang um 23,9 % gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig hat sich der Umsatz im Produktbereich um 23,2 % reduziert. Insgesamt sind die handelsrechtlichen Umsätze um 9,6 % gesunken. Auftragsbestand: Der effektiv bezahlte Auftragsbestand (erhaltene Anzahlungen inklusive Umsatzsteuer) im Rahmen der Kundenbevorratung mit Behandlungs-, Service- und Frisurenverträgen lag per 31.12.2018 bei T€ 5.795. Somit wurde ein Minus von 5,5 % gegenüber dem Vorjahr verzeichnet. Vermögens- und Finanzlage: Trotz des Rückgangs von Kundenanzahlungsbeständen sind die Bankbestände gegenüber dem Vorjahr um 6,3 % gestiegen. Diese Steigerung lässt sich durch die Verrechnung von Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit Ansprüchen aus der Verlustübernahme erklären. Erneuerungen von Geräten in den Studios wurden aus dem laufenden Cash-flow finanziert. Aufgrund einer Anzahlung für den Umbau (Renovierung) des Studios Mannheim sind die Sachanlagen im Laufe des Jahres um 12 % versus Vorjahr gestiegen. Die Eigenkapitalquote liegt bei 2,4 % (im Vorjahr 2,2 %). Personal: Aufgrund der Verlagerung der Verwaltung nach Spanien bzw. der Buchhaltung zu einem externen Steuerberater ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (Headcount) gegenüber dem Vorjahr gesunken (97 in 2018 versus 101 in 2017). Die Fluktuationsquote lag in 2018 bei 26,22 % (Vorjahr 27,85 %). Teil 2: Lage der Gesellschaft 1. Berichtsjahr: Der Materialaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um 5,5 % gesunken. Sowohl die Kosten der für die Haarbehandlungen notwendigen Produkte als auch der Aufwand für die Anschaffung von neuen Haarteilen sind gegenüber dem Vorjahr um jeweils 8 % und 13 % gesunken. Diese Reduzierung der Kosten lässt sich durch die niedrigeren Umsätze in beiden Bereichen erklären. Gegenläufig wirkte sich eine Erhöhung der medizinischen Beratungskosten aufgrund einer zunehmenden Nachfrage nach unseren medizinischen Leistungen aus. Die Raumkosten sind gegenüber dem Vorjahr um 4,6 % gesunken. Die im Dezember 2017 abgeschlossene Zusammenlegung von zwei Studios in Dortmund führte zu deutlichen Mietersparnissen, die teilweise durch Mieterhöhungen anderer Studios gemäß entsprechender Preisindexveränderungen kompensiert wurden. Die Kosten für Werbung sind gegenüber dem Vorjahr um -41 % zurückgegangen. Diese Ersparnis war notwendig, um den Verlust des Jahres zu reduzieren. Aufgrund dieser Kostenreduzierung, konnte die Anzahl an Beratungsgesprächen trotz einer Optimierung der Werbestrategie nicht beibehalten werden. Die Anzahl der Beratungsgespräche ist gegenüber dem Vorjahr um 20 % gesunken. Trotz intensiver Arbeit an der Kundenservice-Orientierung konnten wir den Verlust von aktiven Kunden leider nicht stoppen. Insgesamt ergaben sich Ende 2018 308 aktive Kunden weniger als im Jahr zuvor. Am Ende des Berichtsjahres lag der Kundenstamm im Systembereich bei 2.846 Kunden (d.h. 190 Kunden weniger als im Vorjahr). Ende 2018 wurden 670 Kunden regelmäßig mit Haarbehandlungen versorgt (d.h. ein Verlust von 118 Kunden versus 2017). Die geringere Anzahl von Neukunden ist auf die niedrige Abschlussquote und den Verlust von Stammkunden zurückzuführen. Die Personalaufwendungen sind aufgrund der niedrigeren Anzahl von Mitarbeitern um 6,4 % gesunken. Der durchschnittliche Personalaufwand pro Mitarbeiter verringerte sich um 2,5 % versus Vorjahr aufgrund der Verlagerung der Verwaltungsabteilung. Trotz Einsparungen von Reisekosten und Kosten für Personalsuche (insgesamt T€ 65) ergab sich insgesamt ein Anstieg der gesamten sonstigen betrieblichen Aufwendungen um T€ 186. Der Anstieg resultiert hauptsächlich aus der erstmaligen Umlage von Personalkosten durch die Muttergesellschaft als Ergebnis der Verlagerung der Verwaltung von Deutschland nach Madrid sowie auch durch diesbezügliche außergewöhnliche Ausgaben. Aufgrund der geringeren Umsatzerlöse ergab sich trotz Einsparungen in Werbung und in Personalkosten ein Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme von T€ -1.092 (Vorjahr: Fehlbetrag von T€ -854). 2. Ausblick auf die Jahre 2019 und 2020 sowie wesentliche Chancen und Risiken: In 2018 wurden die geplanten Umsätze (Umsatzwachstum von 9,3 %) aufgrund des Verlustes von bestehenden Kunden nicht erreicht. Der Umsatz von 2018 (gemessen am Cash-Eingang) lag um -7,7 % unter Vorjahr. Die Anzahl neuer Kunden konnte leider den Verlust von System-Kunden, welcher unter anderem auf die zeitweise mangelhafte Qualität der Haarsysteme zurückzuführen war, nicht kompensieren. Unsere Einführung einer verbesserten Haarqualität war aufgrund neuer technischer Bestellanforderungen nicht sofort erkennbar, was zu einer Verzögerung von neuen Haarsystem-Verträgen führte. Nach Anpassung der technischen Bestellanforderungen sind wir jetzt in der Lage, den Kunden eine verbesserte Haarqualität anzubieten, welche die Kundenbindung stärken wird. Nach Verlagerung der Haarbestellungen nach Spanien wurde die dafür nötige Kontrolle bei Haarbestellungen eingeführt, um zukünftige Reklamationen von Bestellungen zu vermeiden. Um die gesetzten Ziele zu erreichen (geplantes Umsatzwachstum gemessen am Cash-Eingang von 6,4 % für 2019 und weitere 4 % für 2020), soll ein großer Teil des Wachstums durch die Gewinnung neuer Kunden und durch die verbesserte Qualität unserer Haarsysteme erzielt werden. Zuerst wurde eine neue Werbeagentur beauftragt, die erfolgsabhängig auf Basis von generierten Kundengesprächen bezahlt wird. Zur Gewinnung neuer Kunden wurden die Verträge der Geschäftslinie Haarsysteme geändert und den Kunden eine Test-Möglichkeit angeboten, was zu einer Steigerung der Abschlussquote führen sollte. Darüber hinaus werden die in 2018 neu angestellten Gebietsverkaufsleiter die gewünschte Kontrolle des Verkaufs in den Studios einführen, um die Umsätze pro Kunde zu optimieren. Weitere technische Fortbildungen werden ab jetzt von unserem neu eingestellten technischen Trainer durchgeführt. Zudem legen wir viel Wert auf die innovativen medizinischen Leistungen im Behandlungsbereich, die dank moderner Technologie eine eindeutige Wirksamkeit zeigen, womit wir die Kunden überzeugen und langfristig binden können. Als Antwort auf die steigende Anzahl von Interessenten im Behandlungsbereich, bemühen wir uns, unser Leistungsangebot zu verbessern. Hierzu beobachten wir aufmerksam und in enger Zusammenarbeit mit unserer Muttergesellschaft die letzten Neuigkeiten der Branche. Die Ziele sind weiterhin die Verbesserung unseres Service und die Steigerung der Kundenzufriedenheit. Durch kontinuierliches Training bezüglich der Lösung von Haarproblemen, bleiben unsere Vertriebsmitarbeiter immer auf dem Laufenden. Durch die bereits eingeführte Verbesserung der Haarteilequalität und die positive Entwicklung der medizinischen Leistungen, werden für die folgenden Geschäftsjahre eine Steigerung des Verkaufsumsatzes und eine Erweiterung des Kundenstammes erwartet. Trotz wachsender Verkaufsumsätze wird hinsichtlich der steigenden medizinischen Beratungskosten ein positives Ergebnis in den nächsten zwei Jahren nicht erreicht. Für 2019 wird mit einem Jahresfehlbetrag von -619 T€ gerechnet. Aufgrund der Aufhebung des bestehenden Beherrschungsvertrags im Dezember 2018 wird der Fehlbetrag nicht mehr durch die Gesellschafterin übernommen. Der deutschen Wirtschaft droht Ökonomen zufolge ein schwaches Jahr 2019. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte dann nur noch um 1,2 Prozent wachsen und damit so langsam wie seit 2013 nicht mehr. Obwohl die Prognose für unseren aktuell größten Umsatzträger, den Bereich Systeme, eher einen stabilen Trend aufzeigt, hat Svenson dank einer zunehmenden Tendenz in Richtung medizinischer Behandlungen ein starkes Wachstumspotential. Hauptrisiken für eine erfolgreiche betriebswirtschaftliche Entwicklung sind für Svenson, wie für alle andere Unternehmen, die in der Gesundheitswirtschaft tätig sind, der Fachkräftemangel und die damit verbundenen steigenden Arbeitskosten. Dank der Verlagerung der Verwaltung nach Spanien konnten die benötigten administrativen Profile schneller besetzt werden, aufgrund der besseren Arbeitsmarklage für Arbeitgeber in Spanien. Bestandsgefährdende Risiken sind für die Gesellschaft nicht erkennbar.
München, den 10. April 2019 Daniel Batlle, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2018Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018
ANHANG zum Geschäftsjahr 2018Svenson Haar Studios GmbH, MünchenALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN Die Svenson Haar Studios GmbH hat ihren Sitz in München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nr. HRB 180013 eingetragen. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungsvorschriften gemäß § 276 HGB und § 288 Abs. 2 HGB werden größtenteils in Anspruch genommen. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft weist im Berichtsjahr erstmals ein Rohergebnis aus. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter dem Posten "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" bzw. "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen". BILANZIERUNGSMETHODEN Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Die erhaltenen Anzahlungen sind gesondert unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 3 Satz 1 HGB). BEWERTUNGSMETHODEN Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 7,7 % und 33,33 % Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis 800,00 EUR (Vj.: 410,00 EUR) werden im Zugangsjahr entsprechend § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Leistungsforderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken. Flüssige Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Das gezeichnete Kapital ist zu Nennwerten bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen sind zum Nennwert bilanziert. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. ANGABEN ZUR BILANZ Anlagevermögen Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens können dem als Anlage zu diesem Anhang beigefügten Anlagespiegel entnommen werden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 285 Nr. 9c HGB Die Forderungen gegen die Gesellschafterin betragen zum Stichtag 396.424,97 EUR (Vorjahr: 947.618,34 EUR). Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von 2.039.848,56 EUR wurden zum Stichtag mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.643.423,59 EUR verrechnet. Die Forderungen gegen die Gesellschafterin resultieren aus dem Verlustausgleich, zu dem die Gesellschafterin aufgrund des Beherrschungsvertrages verpflichtet ist. Im Vorjahr wurden die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 269.467,18 EUR unsaldiert ausgewiesen. Antizipative Posten Unter dem Posten "sonstige Vermögensgegenstände" werden Beträge ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Hierbei handelt es sich um Vorsteuern in Höhe von 2.370,61 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR), welche erst in 2019 abziehbar sind. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen bestehen insbesondere aus Aufwendungen für den Resturlaub der Arbeitnehmer, die Schwerbehindertenabgabe, Abschluss- und Prüfungskosten, ausstehende Rechnungen und Rückbauverpflichtungen. Verbindlichkeiten Von den erhaltenen Anzahlungen gegenüber Kunden haben 2.495 TEUR eine Restlaufzeit von unter einem Jahr (Vorjahr: 2.442 TEUR), 2.337 TEUR eine Restlaufzeit von über ein Jahr bis unter fünf Jahren (Vorjahr: 2.694 TEUR) und 38 TEUR eine Restlaufzeit von über fünf Jahren (Vorjahr: 18 TEUR). Sämtliche weiteren Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und sind nicht besichert. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag in folgender Form:
Für die zu Nominalwerten angeführten Eventualverbindlichkeiten wurde keine Rückstellung gebildet, weil mit einer Inanspruchnahme oder Belastung der Gesellschaft nicht gerechnet wird. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 2.051 TEUR sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:
SONSTIGE ANGABEN Honorar des Abschlussprüfers Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt für das Geschäftsjahr 2018 24 TEUR (Vorjahr: 24 TEUR). Anteilsbesitz
Konzernzugehörigkeit Unsere Gesellschaft ist ein Konzernunternehmen der SVENSON S.L., mit Sitz in Madrid (Spanien). Unsere Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der SVENSON S.L., Madrid (Spanien), die als oberstes Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis erstellt. Der Konzernabschluss kann in Madrid (Spanien) eingesehen werden. Arbeitnehmer Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 97 Arbeitnehmer beschäftigt:
Geschäftsführung Die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen:
Die Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung Im Geschäftsjahr 2018 sind Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung in Höhe von 190 TEUR im Zusammenhang mit der Schließung des Verwaltungsbüros in München angefallen. Die Aufwendungen setzen sich aus Aufwendungen für Abfindungen und Rechtsberatungskosten zusammen. Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, die Auswirkungen auf die Beurteilung des Jahresabschlusses und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018
München, 10. April 2019 Daniel Batlle, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2018
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Svenson Haar Studios GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Svenson Haar Studios GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Svenson Haar Studios GmbH, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 25. Juni 2019 Deloitte
GmbH
Birgit Gillar, Wirtschaftsprüferin Theresia Pisternick, Wirtschaftsprüferin |
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