Svenson Haar Studios GmbHLiquidiert

80687 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 180013
Eingetragen
25.6.2009
Branche
Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnBeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von kosmetischen Erzeugnissen, Körperpflegemitteln, Putz- und Reinigungsmitteln
Gegenstand
Handel mit Haarersatz, insbesondere mit Svenson-Haarersatzteilen einschließlich Erbringung dazugehöriger Dienstleistungen sowie Herstellung von Haarersatz sowie Durchführung von Haarwebeverfahren. Die Gesellschaft ist berechtigt, erworbene Unternehmen fortzuführen, Geschäftsbesorgungen durchzuführen sowie die Durchführung von Verwaltung und Vertretung anderer Unternehmen, insbesondere solche, die sich mit dem Haarwebeverfahren beschäftigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen und alle Geschäfte zu unternehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar dienlich erscheinen, dies insbesondere durch die Unterhaltung eines Büros für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Historie

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Management

NameRolle
Amadeusz Drapala
seit 8.10.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
DOMMER HOLDINGS LIMITEDCYP
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

DOMMER HOLDINGS LIMITED
Cyprus
142.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Svenson Haar Studios GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018

Teil 1: Geschäftsentwicklung

Unternehmen:

Die deutsche Wirtschaft ist 2018 das neunte Jahr in Folge gewachsen, das Wachstum hat aber an Schwung verloren. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2018 um 1,5 % höher als im Vorjahr. Positive Wachstumsimpulse kamen 2018 vor allem aus dem Inland: sowohl die privaten Konsumausgaben (+1,0 %) als auch die staatlichen Konsumausgaben (+1,1 %) waren höher als im Vorjahr. Die Zuwächse fielen jedoch deutlich niedriger aus als in den letzten drei Jahren. (Quelle: Destatis Statistisches Bundesamt Online vom 15.01.19).

Bei Svenson lag der handelsrechtliche Umsatz in 2018 insgesamt um rd. 10% niedriger als in 2017. Dieser Rückgang ist insbesondere auf das rückläufige Geschäftsvolumen mit bestehenden Kunden zurückzuführen. Aufgrund der sinkenden Umsätze und des daraus resultierenden niedrigeren Deckungsbeitrags lag das Ergebnis vor Verlustübernahme in 2018 bei € -1.092.230,22 (Vorjahr € -853.904,84).

Umsatz:

Im Systembereich, der die Integration fremder Haare ins eigene Haar umfasst, ist der sog. "Verkaufsumsatz" (Auftragseingang inklusive Umsatzsteuer) aus unterzeichneten Neuverträgen im Vergleich zum Vorjahr um 11 % gesunken. Aufgrund einer geringeren Anzahl von Kundengesprächen (-21 %) und von Stammkundenverlusten (-190 aktive Kunden versus Vorjahr), wurden weniger Verträge im Bereich Systeme unterschrieben.

Im Behandlungsbereich verringerten sich die gesamten "Verkaufsumsätze" aus unterzeichneten Neuverträgen auch um -19,5 % gegenüber dem Vorjahr. Dieser Rückgang der Verkaufszahlen lässt sich durch die niedrigere Anzahl von Kundengesprächen (-17%) und durch den Verlust von bestehenden Kunden erklären (-118 aktive Kunden versus Vorjahr). Allerdings ist innerhalb der Geschäftslinie Behandlungsbereich, die Entwicklung von kosmetischen und medizinischen Behandlungen zu unterscheiden. Kosmetische Behandlungen zeigen einen starken Rückgang versus Vorjahr (-38% Verkaufsumsätze), wobei die Verkaufsumsätze von medizinischen Behandlungen mit 2 % versus Vorjahr gestiegen sind. Die Geschäftslinie medizinische Behandlungen zeigt auch eine starke Zunahme bei den Kundengesprächen (+38 % versus Vorjahr) und bestätigt damit den neuen Nachfragetrend.

Ein rückläufiger Trend ist auch bei der Geschäftslinie "Eigenhaartransplantation" festzustellen, mit einem Rückgang des Verkaufsumsatzes um 27 % versus 2017. Aufgrund einer niedrigeren Anzahl von Kundengesprächen versus Vorjahr (-36 %) und einer niedrigen Abschlussquote (11 % in 2018 versus 13 % in 2017) wurden weniger Verträge unterschrieben.

Der handelsrechtliche Umsatz von Erlösen aus erbrachten Leistungen ist im Systemgeschäft gegenüber dem Vorjahr um -6,7 % zurückgegangen. Auch im Behandlungsbereich gab es eine Umsatzreduzierung von -19,8 % gegenüber dem Vorjahr. Obwohl die gesamten Umsätze im Behandlungsbereich zurückgegangen sind, zeigte der neue medizinische Behandlungsbereich eine Steigerung um +3,8 % gegenüber dem Vorjahr. Auch bei den Umsätzen aus Eigenhaartransplantation ergab sich ein Rückgang um 23,9 % gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig hat sich der Umsatz im Produktbereich um 23,2 % reduziert. Insgesamt sind die handelsrechtlichen Umsätze um 9,6 % gesunken.

Auftragsbestand:

Der effektiv bezahlte Auftragsbestand (erhaltene Anzahlungen inklusive Umsatzsteuer) im Rahmen der Kundenbevorratung mit Behandlungs-, Service- und Frisurenverträgen lag per 31.12.2018 bei T€ 5.795. Somit wurde ein Minus von 5,5 % gegenüber dem Vorjahr verzeichnet.

Vermögens- und Finanzlage:

Trotz des Rückgangs von Kundenanzahlungsbeständen sind die Bankbestände gegenüber dem Vorjahr um 6,3 % gestiegen. Diese Steigerung lässt sich durch die Verrechnung von Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit Ansprüchen aus der Verlustübernahme erklären.

Erneuerungen von Geräten in den Studios wurden aus dem laufenden Cash-flow finanziert.

Aufgrund einer Anzahlung für den Umbau (Renovierung) des Studios Mannheim sind die Sachanlagen im Laufe des Jahres um 12 % versus Vorjahr gestiegen.

Die Eigenkapitalquote liegt bei 2,4 % (im Vorjahr 2,2 %).

Personal:

Aufgrund der Verlagerung der Verwaltung nach Spanien bzw. der Buchhaltung zu einem externen Steuerberater ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (Headcount) gegenüber dem Vorjahr gesunken (97 in 2018 versus 101 in 2017). Die Fluktuationsquote lag in 2018 bei 26,22 % (Vorjahr 27,85 %).

Teil 2: Lage der Gesellschaft

1. Berichtsjahr:

Der Materialaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um 5,5 % gesunken. Sowohl die Kosten der für die Haarbehandlungen notwendigen Produkte als auch der Aufwand für die Anschaffung von neuen Haarteilen sind gegenüber dem Vorjahr um jeweils 8 % und 13 % gesunken. Diese Reduzierung der Kosten lässt sich durch die niedrigeren Umsätze in beiden Bereichen erklären. Gegenläufig wirkte sich eine Erhöhung der medizinischen Beratungskosten aufgrund einer zunehmenden Nachfrage nach unseren medizinischen Leistungen aus.

Die Raumkosten sind gegenüber dem Vorjahr um 4,6 % gesunken. Die im Dezember 2017 abgeschlossene Zusammenlegung von zwei Studios in Dortmund führte zu deutlichen Mietersparnissen, die teilweise durch Mieterhöhungen anderer Studios gemäß entsprechender Preisindexveränderungen kompensiert wurden.

Die Kosten für Werbung sind gegenüber dem Vorjahr um -41 % zurückgegangen. Diese Ersparnis war notwendig, um den Verlust des Jahres zu reduzieren. Aufgrund dieser Kostenreduzierung, konnte die Anzahl an Beratungsgesprächen trotz einer Optimierung der Werbestrategie nicht beibehalten werden. Die Anzahl der Beratungsgespräche ist gegenüber dem Vorjahr um 20 % gesunken.

Trotz intensiver Arbeit an der Kundenservice-Orientierung konnten wir den Verlust von aktiven Kunden leider nicht stoppen. Insgesamt ergaben sich Ende 2018 308 aktive Kunden weniger als im Jahr zuvor. Am Ende des Berichtsjahres lag der Kundenstamm im Systembereich bei 2.846 Kunden (d.h. 190 Kunden weniger als im Vorjahr). Ende 2018 wurden 670 Kunden regelmäßig mit Haarbehandlungen versorgt (d.h. ein Verlust von 118 Kunden versus 2017). Die geringere Anzahl von Neukunden ist auf die niedrige Abschlussquote und den Verlust von Stammkunden zurückzuführen.

Die Personalaufwendungen sind aufgrund der niedrigeren Anzahl von Mitarbeitern um 6,4 % gesunken. Der durchschnittliche Personalaufwand pro Mitarbeiter verringerte sich um 2,5 % versus Vorjahr aufgrund der Verlagerung der Verwaltungsabteilung.

Trotz Einsparungen von Reisekosten und Kosten für Personalsuche (insgesamt T€ 65) ergab sich insgesamt ein Anstieg der gesamten sonstigen betrieblichen Aufwendungen um T€ 186. Der Anstieg resultiert hauptsächlich aus der erstmaligen Umlage von Personalkosten durch die Muttergesellschaft als Ergebnis der Verlagerung der Verwaltung von Deutschland nach Madrid sowie auch durch diesbezügliche außergewöhnliche Ausgaben.

Aufgrund der geringeren Umsatzerlöse ergab sich trotz Einsparungen in Werbung und in Personalkosten ein Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme von T€ -1.092 (Vorjahr: Fehlbetrag von T€ -854).

2. Ausblick auf die Jahre 2019 und 2020 sowie wesentliche Chancen und Risiken:

In 2018 wurden die geplanten Umsätze (Umsatzwachstum von 9,3 %) aufgrund des Verlustes von bestehenden Kunden nicht erreicht. Der Umsatz von 2018 (gemessen am Cash-Eingang) lag um -7,7 % unter Vorjahr.

Die Anzahl neuer Kunden konnte leider den Verlust von System-Kunden, welcher unter anderem auf die zeitweise mangelhafte Qualität der Haarsysteme zurückzuführen war, nicht kompensieren. Unsere Einführung einer verbesserten Haarqualität war aufgrund neuer technischer Bestellanforderungen nicht sofort erkennbar, was zu einer Verzögerung von neuen Haarsystem-Verträgen führte.

Nach Anpassung der technischen Bestellanforderungen sind wir jetzt in der Lage, den Kunden eine verbesserte Haarqualität anzubieten, welche die Kundenbindung stärken wird. Nach Verlagerung der Haarbestellungen nach Spanien wurde die dafür nötige Kontrolle bei Haarbestellungen eingeführt, um zukünftige Reklamationen von Bestellungen zu vermeiden.

Um die gesetzten Ziele zu erreichen (geplantes Umsatzwachstum gemessen am Cash-Eingang von 6,4 % für 2019 und weitere 4 % für 2020), soll ein großer Teil des Wachstums durch die Gewinnung neuer Kunden und durch die verbesserte Qualität unserer Haarsysteme erzielt werden. Zuerst wurde eine neue Werbeagentur beauftragt, die erfolgsabhängig auf Basis von generierten Kundengesprächen bezahlt wird. Zur Gewinnung neuer Kunden wurden die Verträge der Geschäftslinie Haarsysteme geändert und den Kunden eine Test-Möglichkeit angeboten, was zu einer Steigerung der Abschlussquote führen sollte. Darüber hinaus werden die in 2018 neu angestellten Gebietsverkaufsleiter die gewünschte Kontrolle des Verkaufs in den Studios einführen, um die Umsätze pro Kunde zu optimieren. Weitere technische Fortbildungen werden ab jetzt von unserem neu eingestellten technischen Trainer durchgeführt.

Zudem legen wir viel Wert auf die innovativen medizinischen Leistungen im Behandlungsbereich, die dank moderner Technologie eine eindeutige Wirksamkeit zeigen, womit wir die Kunden überzeugen und langfristig binden können. Als Antwort auf die steigende Anzahl von Interessenten im Behandlungsbereich, bemühen wir uns, unser Leistungsangebot zu verbessern. Hierzu beobachten wir aufmerksam und in enger Zusammenarbeit mit unserer Muttergesellschaft die letzten Neuigkeiten der Branche.

Die Ziele sind weiterhin die Verbesserung unseres Service und die Steigerung der Kundenzufriedenheit. Durch kontinuierliches Training bezüglich der Lösung von Haarproblemen, bleiben unsere Vertriebsmitarbeiter immer auf dem Laufenden.

Durch die bereits eingeführte Verbesserung der Haarteilequalität und die positive Entwicklung der medizinischen Leistungen, werden für die folgenden Geschäftsjahre eine Steigerung des Verkaufsumsatzes und eine Erweiterung des Kundenstammes erwartet. Trotz wachsender Verkaufsumsätze wird hinsichtlich der steigenden medizinischen Beratungskosten ein positives Ergebnis in den nächsten zwei Jahren nicht erreicht. Für 2019 wird mit einem Jahresfehlbetrag von -619 T€ gerechnet. Aufgrund der Aufhebung des bestehenden Beherrschungsvertrags im Dezember 2018 wird der Fehlbetrag nicht mehr durch die Gesellschafterin übernommen.

Der deutschen Wirtschaft droht Ökonomen zufolge ein schwaches Jahr 2019. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte dann nur noch um 1,2 Prozent wachsen und damit so langsam wie seit 2013 nicht mehr. Obwohl die Prognose für unseren aktuell größten Umsatzträger, den Bereich Systeme, eher einen stabilen Trend aufzeigt, hat Svenson dank einer zunehmenden Tendenz in Richtung medizinischer Behandlungen ein starkes Wachstumspotential.

Hauptrisiken für eine erfolgreiche betriebswirtschaftliche Entwicklung sind für Svenson, wie für alle andere Unternehmen, die in der Gesundheitswirtschaft tätig sind, der Fachkräftemangel und die damit verbundenen steigenden Arbeitskosten. Dank der Verlagerung der Verwaltung nach Spanien konnten die benötigten administrativen Profile schneller besetzt werden, aufgrund der besseren Arbeitsmarklage für Arbeitgeber in Spanien.

Bestandsgefährdende Risiken sind für die Gesellschaft nicht erkennbar.

 

München, den 10. April 2019

Daniel Batlle, Geschäftsführer

Bilanz zum 31. Dezember 2018

Aktiva

31.12.2018 Vorjahr
EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
Entgeltlich erworbener Kundenstamm, Software und ähnliche Rechte und Werte   957,00   1
II. Sachanlagen        
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 448.995,00     513
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 136.000,01     7
    584.995,01   520
III. Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen   1.415.020,41   1.415
      2.000.972,42 1.936
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte        
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 143.820,35     153
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 196.333,19     210
3. Waren 99.641,52     128
4. Geleistete Anzahlungen 0,00     0
    439.795,06   491
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände        
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 396.424,97     953
2. Sonstige Vermögensgegenstände 53.447,02     41
    449.871,99   994
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten   3.023.360,49   2.905
      3.913.027,54 4.390
C. Rechnungsabgrenzungsposten     8.854,97 19
      5.922.854,93 6.345

Passiva

       
      31.12.2018 Vorjahr
    EUR EUR TEUR
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   142.000,00   142
II. Verlustvortrag   0,00   0
III. Jahresüberschuss   0,00   0
      142.000,00 142
B. Rückstellungen        
Sonstige Rückstellungen     415.449,90 308
C. Verbindlichkeiten        
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen   4.869.554,07   5.154
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 2.495.003,49 (Vorjahr: TEUR 2.441)        
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen   387.840,59   276
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 387.840,59 (Vorjahr: TEUR 276)        
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen   0,00   270
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 270)        
4. Sonstige Verbindlichkeiten   108.010,37   195
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 108.010,37 (Vorjahr: TEUR 195)        
davon aus Steuern: 87.228,69 (Vorjahr: TEUR 128)        
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 2)        
      5.365.405,03 5.895
      5.922.854,93 6.345

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018

2018 Vorjahr
EUR EUR EUR TEUR
1. Rohergebnis     6.037.098,99 6.732
2. Personalaufwand        
a) Löhne und Gehälter 3.144.320,62     3.368
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 626.226,07     662
davon für Altersversorgung EUR 1.278,23 (Vorjahr: TEUR 2)        
    3.770.546,69   4.030
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen   96.105,48   107
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen   3.262.522,09   3.449
      -7.129.174,26 7.586
      -1.092.075,27 -854
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge   50,98   0
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen   26,49   0
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag   13,44   0
      11,05 0
8. Ergebnis nach Steuern     -1.092.064,22 -854
9. Sonstige Steuern     166,00 0
10. Erträge aus Verlustübernahme     1.092.230,22 854
11. Jahresüberschuss     0,00 0

ANHANG zum Geschäftsjahr 2018

Svenson Haar Studios GmbH, München

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Die Svenson Haar Studios GmbH hat ihren Sitz in München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nr. HRB 180013 eingetragen.

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungsvorschriften gemäß § 276 HGB und § 288 Abs. 2 HGB werden größtenteils in Anspruch genommen.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft weist im Berichtsjahr erstmals ein Rohergebnis aus.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter dem Posten "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" bzw. "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen".

BILANZIERUNGSMETHODEN

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Die erhaltenen Anzahlungen sind gesondert unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 3 Satz 1 HGB).

BEWERTUNGSMETHODEN

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 7,7 % und 33,33 % Gebrauch gemacht.

Vermögensgegenstände im Einzelwert bis 800,00 EUR (Vj.: 410,00 EUR) werden im Zugangsjahr entsprechend § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Die Leistungsforderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken.

Flüssige Mittel werden zum Nennwert bilanziert.

Das gezeichnete Kapital ist zu Nennwerten bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen sind zum Nennwert bilanziert.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

ANGABEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens können dem als Anlage zu diesem Anhang beigefügten Anlagespiegel entnommen werden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 285 Nr. 9c HGB

Die Forderungen gegen die Gesellschafterin betragen zum Stichtag 396.424,97 EUR (Vorjahr: 947.618,34 EUR). Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von 2.039.848,56 EUR wurden zum Stichtag mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.643.423,59 EUR verrechnet. Die Forderungen gegen die Gesellschafterin resultieren aus dem Verlustausgleich, zu dem die Gesellschafterin aufgrund des Beherrschungsvertrages verpflichtet ist. Im Vorjahr wurden die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 269.467,18 EUR unsaldiert ausgewiesen.

Antizipative Posten

Unter dem Posten "sonstige Vermögensgegenstände" werden Beträge ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Hierbei handelt es sich um Vorsteuern in Höhe von 2.370,61 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR), welche erst in 2019 abziehbar sind.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen bestehen insbesondere aus Aufwendungen für den Resturlaub der Arbeitnehmer, die Schwerbehindertenabgabe, Abschluss- und Prüfungskosten, ausstehende Rechnungen und Rückbauverpflichtungen.

Verbindlichkeiten

Von den erhaltenen Anzahlungen gegenüber Kunden haben 2.495 TEUR eine Restlaufzeit von unter einem Jahr (Vorjahr: 2.442 TEUR), 2.337 TEUR eine Restlaufzeit von über ein Jahr bis unter fünf Jahren (Vorjahr: 2.694 TEUR) und 38 TEUR eine Restlaufzeit von über fünf Jahren (Vorjahr: 18 TEUR).

Sämtliche weiteren Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und sind nicht besichert.

HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag in folgender Form:

31.12.2018 31.12.2017
Haftungsverhältnisse TEUR TEUR
Bürgschaftsverpflichtungen aus Avalkrediten 170 183
Summe 170 183

Für die zu Nominalwerten angeführten Eventualverbindlichkeiten wurde keine Rückstellung gebildet, weil mit einer Inanspruchnahme oder Belastung der Gesellschaft nicht gerechnet wird.

SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 2.051 TEUR sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:

sonstige finanzielle Verpflichtungen Betrag/
TEUR
aus Miet- und Leasingverträgen 1.944
aus Bestellobligo 107
Summe 2.051

SONSTIGE ANGABEN

Honorar des Abschlussprüfers

Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt für das Geschäftsjahr 2018 24 TEUR (Vorjahr: 24 TEUR).

Anteilsbesitz

Beteiligungsquote Eigenkapital 2018 Jahresergebnis 2018
Name, Sitz % CHF CHF
SVENSON AG Baar (Schweiz) 100 287.275,68 -316.883,82

Konzernzugehörigkeit

Unsere Gesellschaft ist ein Konzernunternehmen der SVENSON S.L., mit Sitz in Madrid (Spanien). Unsere Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der SVENSON S.L., Madrid (Spanien), die als oberstes Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis erstellt. Der Konzernabschluss kann in Madrid (Spanien) eingesehen werden.

Arbeitnehmer

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 97 Arbeitnehmer beschäftigt:

2018
Friseure 58
Vertrieb 24
Rezeption 10
Verwaltung 5
Summe 97

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen:

Herr Daniel Batlle, Madrid (Spanien), Aufsichtsratsmitglied der Svenson-Gruppe

Herr Diego Garcia Picazo, Madrid (Spanien), CEO der Svenson-Gruppe (bis 9. April 2019)

Die Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen.

Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung

Im Geschäftsjahr 2018 sind Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung in Höhe von 190 TEUR im Zusammenhang mit der Schließung des Verwaltungsbüros in München angefallen. Die Aufwendungen setzen sich aus Aufwendungen für Abfindungen und Rechtsberatungskosten zusammen.

Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres

Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, die Auswirkungen auf die Beurteilung des Jahresabschlusses und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018

 

München, 10. April 2019

Daniel Batlle, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2018

Anschaffungskosten/Herstellungskosten
Stand 01.01.2018 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2018
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände          
Entgeltlich erworbener Kundenstamm, Software und ähnliche Rechte und Werte 2.813.574,88 0,00 0,00 0,00 2.813.574,88
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 2.813.574,88 0,00 0,00 0,00 2.813.574,88
II. Sachanlagen          
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.060.420,55 26.445,48 32.798,55 5.542,00 4.059.609,48
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 7.148,50 136.000,01 1.606,50 -5.542,00 136.000,01
Summe Sachanlagen 4.067.569,05 162.445,49 34.405,05 0,00 4.195.609,49
III. Finanzanlagen          
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.415.020,41 0,00 0,00 0,00 1.415.020,41
Summe Finanzanlagen 1.415.020,41 0,00 0,00 0,00 1.415.020,41
Summe Anlagevermögen 8.296.164,34 162.445,49 34.405,05 0,00 8.424.204,78
Abschreibungen
Stand 01.01.2018 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2018
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
Entgeltlich erworbener Kundenstamm, Software und ähnliche Rechte und Werte 2.812.150,88 467,00 0,00 2.812.617,88
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 2.812.150,88 467,00 0,00 2.812.617,88
II. Sachanlagen        
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.547.331,55 95.638,48 32.355,55 3.610.614,48
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Sachanlagen 3.547.331,55 95.638,48 32.355,55 3.610.614,48
III. Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 6.359.482,43 96.105,48 32.355,55 6.423.232,36
Buchwerte
Stand 31.12.2018 Stand 31.12.2017
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
Entgeltlich erworbener Kundenstamm, Software und ähnliche Rechte und Werte 957,00 1.424,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 957,00 1.424,00
II. Sachanlagen    
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 448.995,00 513.089,00
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 136.000,01 7.148,50
Summe Sachanlagen 584.995,01 520.237,50
III. Finanzanlagen    
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.415.020,41 1.415.020,41
Summe Finanzanlagen 1.415.020,41 1.415.020,41
Summe Anlagevermögen 2.000.972,42 1.936.681,91

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Svenson Haar Studios GmbH, München

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Svenson Haar Studios GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Svenson Haar Studios GmbH, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

 

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Stuttgart, den 25. Juni 2019

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Birgit Gillar, Wirtschaftsprüferin

Theresia Pisternick, Wirtschaftsprüferin

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