Herstellung von Prüfmaschinen
Zöller-Bau GmbH
Siemensstraße 11, 97855 Triefenstein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christiane Hofmann seit 16.10.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 35.00% | |
| 35.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Erbengemeinschaft nach Hofmann, Dieter sen. | 30.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Zöller-Bau GmbHTriefenstein-LengfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben Die Zöller-Bau GmbH hat ihren Sitz in Triefenstein-Lengfurt und ist eingetragen in das Handelsregister B beim Amtsgericht Würzburg (Reg.Nr. HRB 737). Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, der Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Darstellungsstetigkeit hinsichtlich der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber dem Vorjahr ist gewahrt. Die gesetzlichen Postenbezeichnungen wurden - falls erforderlich - an den tatsächlichen Posteninhalt angepasst. Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden - sofern gesetzlich zulässig - überwiegend in Anspruch genommen. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. 2. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Hinsichtlich der auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist die Stetigkeit gewahrt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unverändert unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Im Einzelnen kamen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Anwendung: Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwerte, deren voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann, wurden über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear bzw. degressiv abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Im Vorjahr wurden die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 250,00 bis € 1.000,00 in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Die Wertpapiere des Anlagevermögens und die Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen sind zu Anschaffungskosten bzw. Nennbetrag bewertet. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den notwendigen anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens. Kosten für die allgemeine Verwaltung wurden nicht angesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen auf die in Ausführung befindlichen Bauaufträge sind zum Nennbetrag bewertet und werden soweit sie auf bilanzierte unfertige Leistungen entfallen offen von den Vorräten abgesetzt. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen wird durch verlustfreie Bewertung Rechnung getragen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind, unter Berücksichtigung eventueller Wertberichtigungen auf Forderungen, grundsätzlich mit dem Nominalbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag nach der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Der Rechnungszins beruht auf dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssatz (durchschnittlicher Marktzinssatz der letzten 10 Jahren bei 15 Jahren Restlaufzeit) von 1,82 %. Der Differenzbetrag zwischen dem zum 31. Dezember 2023 bilanzierten Wert und dem Wert, der sich bei Anwendung des 7-Jahres-Durchschnittszinssatz (1,74 %) ergäbe, beläuft sich auf € 1.550,00. Die biometrischen Wahrscheinlichkeiten stammen aus den „Richttafeln von 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Für die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden teilweise Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Eine Verpfändung an die Berechtigten ist nicht erfolgt, daher erfolgt keine Saldierung mit den Rückstellungen für Pensionen gemäß § 246 Abs. 2 HGB. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. 3. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und GuV Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens nach den Bestimmungen des § 268 HGB ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Umlaufvermögen Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gliedern sich wie folgt:
Eigenkapital / ausschüttungsgesperrte Beträge Das Stammkapital von € 260.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte vor Ergebnisverwendung. Ein für die Ausschüttung gesperrter Betrag i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB besteht in Höhe von € 1.550,00. Hierbei handelt es sich um den Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen bei Anwendung des sieben- und des zehnjährigen Durchschnittszins-satzes (§ 253 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Abs. 6 Satz 1 HGB). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten die Rückstellungen für Gewährleistungs- und Garantieverpflichtungen (T€ 141), Urlaubsverpflichtungen (T€ 111), Tantiemen (T€ 27), unterlassene Instandhaltungen (T€ 104), Rechnungskürzungen (T€ 44), Kosten der Abschlusserstellung und -prüfung (T€ 49), sonstige Kosten (T€ 62) sowie Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (T€ 31). Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern von € 686.871,40 (Vj. € 368.511,92) und im Rahmen der sozialen Sicherheit € 147.948,48 (Vj. € 145.358,00). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden und Sicherungsübereignung besichert. Haftungsverhältnisse Die Haftungsverhältnisse gliedern sich wie folgt:
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und Kenntnisse ist mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen. 4. Gewinn und Verlustrechnung Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge In den sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge sind Zinserträge aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von € 773,00 (Vj. € 0,00) sowie aus der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von € 4.389,68 (Vj. € 1.544,13) enthalten. Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von € 2.482,00 (Vj. € 5.288,00) sowie Zinsen aus der Abzinsung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von € 89,22 (Vj. € 19,34) enthalten. 5. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind: Zum 31.12.2023 bestehen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von derzeit jährlich T€ 141. Gegenstand der Leasingverträge sind die folgenden Wirtschaftsgüter: 4 Bagger und 5 PKW. Arbeitnehmer Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen durchschnittlich 58 Mitarbeiter sowie 2 Auszubildende beschäftigt. Geschäftsführung
Gesamtbezüge Hinsichtlich der Angabe zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführer gemäß § 285 Nr. 9 Buchstabe a HGB wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 01.01.2023 bis 31.12.2023 in Höhe von € 315.310,39 wird – vorbehaltlich eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung – auf neue Rechnung vorgetragen. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Zöller-Bau GmbH Triefenstein-Lengfurt, 01. August 2025 gez. Christiane Hofmann, Geschäftsführerin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 1.8.2025. |
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