Rupprecht
GmbH
Magdeburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.270,81 |
0,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.270,81 |
0,00 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
83.183,52 |
83.315,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
85.455,33 |
83.315,77 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
108.880,36 |
108.665,36 |
| III.
Jahresüberschuss |
132,25 |
-215,00 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
83.183,52 |
83.315,77 |
| B.
Rückstellungen |
100,91 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
85.354,42 |
83.315,77 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
85.354,42 |
83.315,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
85.455,33 |
83.315,77 |
Anhang
ZUM JAHRESABSCHLUSS 2012
1. ALLGEMEINES
1. Größenklasse (§ 267 HGB)
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB, da sie die dort genannten
Größenmerkmale nicht übertrifft.
2. Anwendung von Erleichterung- und
Gliederungsvorschriften
Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den
Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs.
1 Satz 4 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines
Lageberichts und der Erstellung eines Anlagegitters befreit
(§§ 264 Abs. 1 Satz 3 und 274 a Nr. 1 HGB).
Die Erleichterungsvorschriften für die
Aufstellung eines Anhangs wurden angewendet (§§
274 a Nr. 2 bis 8 und 288 HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge, soweit diese bei Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt waren.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben
zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.
3. EINZELANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
3.1 Verbindlichkeiten (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB)
Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung
besserer Klarheit und Übersichtlichkeit (§
243 Abs. 1 i.V.m. § 264 HGB) werden die Angaben der
Restlaufzeit und zur Besicherung (§§ 268 Abs. 5
und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt
zusammengefasst.
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|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
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|
bis zu 1 Jahr
|
von mehr als
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5 Jahren
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|
(§ 268 Abs. 5)
|
(§ 268 Abs. 5)
|
|
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|
|
€
|
€
|
1.
|
Verbindlichkeiten gegenüber
|
|
|
|
Gesellschaftern
|
|
85.354,42
|
0,00
|
|
|
|
|
85.354,42
|
0,00
|
4. SONSTIGE ANGABEN
Herr Anton Rupprecht ist als
alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer
bestellt. Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft
von den Verpflichtungen zur Angabe des Jahresergebnisses
und seiner Verwendung befreit.
Magdeburg, den 25.04.2013
...........................................
(Anton Rupprecht)
BESCHEINIGUNG
Wir haben auftragsgemäß den
Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - der
Rupprecht GmbH
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis
31.12.2012
unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags erstellt. Grundlage für die
Erstellung waren die von uns geführten Bücher und
die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und
Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht
geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt
haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die
Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und
des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter der Gesellschaft.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der
Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den
Grundsätzen für die Erstellung von
Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst
die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der
Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu
den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten
Belege, Bücher und Bestandsnachweise haben wir
Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um
mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass
diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns
keine Umstände bekannt geworden, die gegen die
Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen
und des auf dieser Grundlage von uns erstellten
Jahresabschlusses sprechen.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2012 -
31.12.2012
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 85.354,42 EUR.
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 83.315,77 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2013 festgestellt.
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