Krause -
Arndt GmbH
Grasbrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.301,00 |
6.730,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
36.784,36 |
24.036,70 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
31.867,73 |
16.468,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.293,62 |
1.866,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
59.378,98 |
32.632,71 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.220,51 |
25.506,88 |
| B.
Rückstellungen |
3.240,64 |
3.240,64 |
| C.
Verbindlichkeiten |
31.917,83 |
3.885,19 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.946,30 |
3.885,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
19.971,53 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
59.378,98 |
32.632,71 |
Anhang
zum Jahresabschluss 2018
der Firma
Krause-Arndt GmbH
Werbeagentur
Frühlingstrasse 2
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
A. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaften finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Absatz 1 HGB Anwendung.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden die durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (kurz BilRUG)
geänderten Vorschriften des HGB angewandt. Alle
geänderten Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften wurden vollumfänglich umgesetzt.
Der Jahresabschluss enthält alle
ansatzfähigen Vermögensgegenstände, Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten.
Das Saldierungsverbot gem. § 246 Abs. 2 HGB
wurde beachtet.
Angaben nach § 268 Abs. 2 HGB sind in dem
Anlagespiegel als Anlage zum Anhang ausgewiesen.
Die gebildeten
Rücklagen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.
Rückstellungen werden nur insoweit aufgelöst,
soweit der Grund für die Rückstellung entfallen
ist.
2. Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken.
Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des §
252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung wurde bei den Wirtschaftsgütern
angewandt, bei denen dies zu einer höheren
Abschreibung führte.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen.
Die Zugänge und Abgänge des Berichtjahres,
die gewählte Abschreibungsmethode und die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände sind aus den jeweils
angegebenen Inventarverzeichnissen ersichtlich. Die
angewandten Abschreibungsmethoden und
Abschreibungssätze entsprechen den steuerlichen
Vorschriften.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen.
Soweit der Eingang von Forderungen zweifelhaft ist,
wurde diesem Umstand durch entsprechende
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Höhe der
Rückstellungen entspricht dem zu erwartenden
Rückstellungsbedarf.
Sämtliche
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückstellungsbetrag bewertet.
II. Angaben zu den Bilanzposten
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlageverzeichnis dargestellt.
Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres
ergeben sich aus dem Anlagespiegel.
2. Forderungen
Der überwiegende Teil der Forderungen war
innerhalb von 3 Monaten nach dem Bilanzstichtag
ausgeglichen.
3. Eigenkapital
Das Stammkapital ist mit dem Nennbetrag i.H.v,
25.564,59 angesetzt, es wurde in voller Höhe
einbezahlt, es ergibt sich keine Änderung zum Vorjahr.
4. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung
Notwendigen Rückzahlungs- beziehungsweise
Erfüllungsbetrages bewertet.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
6. Sonstiges
Unterlagen bzw. Informationen, welche andere
Bilanzansätze erfordern würden, wurden nicht
vorgelegt.
B. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführung
Als Geschäftsführer war im Berichtsjahr
bestellt:
Herr Winfried Krause-Arndt
2. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Es bestehen Forderungengegenüber dem
Gesellschafter, sie sind in der Bilanz ersichtlich, i.H.v.
31.867,73 Euro (VJ 16.468,88 Euro).
3. Lagebericht
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i.S.d.
§ 267 Abs. 1 HGB mit den Erleichterungen i.S.d. §
288 HGB Anwendung.
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht (§ 264
Abs. 1 Satz 3 HGB) Gebrauch gemacht, keinen Lagebericht zu
erstellen.
4. Sonstiges
Beginn der Gesellschaft war der 11. November 1986.
Die Eintragung erfolgte beim Amtsgericht
München,
Handelsregister HRB 80325 (letzter Auszug vom
02.05.2011).
Stammkapital25.564,59 Euro
Davon einzbezahlt 100 v.H.
Geschäftsführung: Winfried Krause-Arndt
Von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
sonstige Berichtsbestandteile
gez.
Winfried Krause-Arndt
als Geschäftsführer der GmbH
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2019 festgestellt.
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