Worch
Augenoptik GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.834,78 |
7.306,46 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.830,78 |
7.302,46 |
| B.
Umlaufvermögen |
81.354,46 |
110.642,78 |
| I.
Vorräte |
51.728,91 |
40.291,74 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.780,01 |
63.887,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.845,54 |
6.463,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
254,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
89.189,24 |
118.203,24 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
49.952,81 |
74.209,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
48.645,19 |
42.825,55 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
24.256,97 |
-5.819,64 |
| B.
Rückstellungen |
6.340,00 |
8.025,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
32.896,43 |
35.968,46 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
29.246,79 |
29.170,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
89.189,24 |
118.203,24 |
Anhang
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der "Worch Augenoptik GmbH" zum
31.12.2015 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267(1) 1 HGB, bei den Angaben im Anhang wurde
weitgehend von den Erleichterungen des § 288(1) HGB
Gebrauch gemacht. Ergänzend zu den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches waren die Regelungen des GmbH- Gesetzes
zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Die Bilanzierung und Bewertung im Rahmen des
Jahresabschlusses erfolgte auf der Grundlage einer
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going
concern).
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei der
Ermittlung der Abschreibungsmethode kam generell die
lineare Abschreibung zur Anwendung.
Bei den Geringwertigen Wirtschaftsgütern mit
Anschaffungskosten bis EURO 150,00 wurde von der
Bewertungsfreiheit des § 6(2) EStG Gebrauch
gemacht. Aus Vereinfachungsgründen wird im Jahr des
Zuganges ein Abgang unterstellt. Die Anschaffungskosten der
Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
zwischen EURO 150,00 - EURO 1.000,00 werden als
Sammelposten verbucht und einheitlich über fünf
Jahre verteilt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind, ausgehend von den
Anschaffungskosten, unter Berücksichtigung des
erkennbaren und latent vorhandenen Ausfallrisikos
vorsichtig bewertet.
Rückstellungen wurden für alle erkennbaren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
II. Sonstige Angaben
Zum Geschäftsführer im Jahre 2015 war
bestellt:
Optikermeister Olaf Worch.
Gegenüber dem Geschäftsführer
bestanden am Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von
EURO 2.963,07 aus laufenden Verrechnungen, die mit 3% p.a.
verzinst werden.
13467 Berlin
gez. Olaf Worch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.09.2016 festgestellt.
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