F.K.
Steindesign GmbH
Bernau bei
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.880,00 |
16.569,00 |
| I.
Sachanlagen |
14.880,00 |
16.569,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.307,27 |
1.800,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.307,27 |
1.800,00 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil |
59.895,19 |
71.145,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
76.082,46 |
89.514,77 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
96.422,96 |
112.894,25 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.963,18 |
16.183,89 |
| Nachrichtlich:
nicht gedeckter Fehlbetrag (Passivausweis) |
59.895,19 |
71.145,77 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
287,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
76.082,46 |
89.227,37 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.162,24 |
2.714,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
76.082,46 |
89.514,77 |
Anhang
Erläuterung der Bilanz
Der Jahresabschluss der F.K. Steindesign GmbH
Frank Kube für das Geschäftsjahr 2013 wurde nach
den Grundsätzen der §§ 238 ff HGB,
insbesondere nach den Vorschriften für die
Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den
Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Der vorliegende
Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht.
Auf die Erstellung eines
Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S.
3 HGB verzichtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
planmäßige Abschreibung erfolgte linear
oder degressiv in der steuerlich zulässigen Höhe
unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer.
In den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Abschreibung führte, wurde von der
degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen.
Die Bewertungsfreiheit von
geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen.
Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem
Nominalbetrag des abzugrenzenden Aufwandes bilanziert und
bewertet worden.
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bilanziert.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum
Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer
Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen
wurden in voller Höhe abgeschrieben.
Kassenbestand, Bankguthaben und Guthaben bei
Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert zum
Bilanzstichtag bewertet worden.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Sonstige Pflichtangaben
Langfristige Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
Die Gesellschaft ist buchmäßig
überschuldet. Gleichwohl kann von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen werden, da im Unternehmen
eigenkapitalersetzende Darlehen und stille Reserven
vorhanden sind, die den Betrag der buchmäßigen
Überschuldung übersteigen.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Während des angelaufenen Jahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Frank Kube, Steinmetz
Bernau bei Berlin OT Schmetzdorf, den 30.06.2014
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