Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Haarmoden Mathis GmbHLiquidiert
Bergstraße 72, 66115 Saarbrücken, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rosemarie Mathis seit 2.7.2009 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Haarmoden Mathis GmbHSaarbrückenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 30.06.2009BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres ausgewiesen, obwohl wegen des Liquidationsbeschlusses auf den 30.6.2009 gebildeten Rumpfwirtschaftsjahres eine Vergleichbarkeit nicht unmittelbar gegeben ist. 3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter dem Posten "sonstige Verbindlichkeiten". 7) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. 4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5) Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB bestehen nicht. II. Bewertungsmethoden 1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. 2) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 3) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 4) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. 5) Das Vorratsvermögen wurde durch körperliche Bestandsaufnahme zu Netto-Einkaufspreisen bewertet. 6) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 7) Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 8) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. C. Angaben zu Bilanzposten I. Verbindlichkeiten Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt. II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. des § 42 (3) GmbHG 1) Die Gesellschaft schuldet der Gesellschafterin aus erhaltenen Darlehen insgesamt 2.446,21 Euro (Vorjahr 1.046,21 Euro). 2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Postens erfolgte nicht. Er ist in den "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten. 3) Eine Verzinsung erfolgte nicht. III. Investitionsabzugsbetrag Von dem Wahlrecht gemäß § 273 HGB i. V. mit § 7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen Investitionsabzugsbetrag zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht. IV. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D. Sonstige Angaben Im Rumpfwirtschaftsjahr 2009 wurde neben der tätigen Gesellschafter-Geschäftsführerin noch 4 Aushilfen beschäftigt. Geschäftsführungsorgane Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Unterzeichnung gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Zwischenbilanz, wie sie sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert. Saarbrücken, den 9. April 2010 gez. Rosemarie Mathis Geschäftsführerin
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